sen, die erste Stelle und Rang haben. Sie ge- niessen aber diesen Rang nicht aus einer Neces- sität, sondern Complaisance, und scheinet auch gar billig, daß diejenigen, die sich mit so vieler Mühe, Arbeit und Difficultäten, auch Verdruß und Feindschafft bemühen, den Frieden zwi- schen beyden streitenden grossen Herren wieder herzustellen, hiervor dergleichen Douceur über- kommen.
§. 21. Was nun das andere Haupt-Stück der Mediateurs, nemlich ihr Amt und Pflicht anbetrifft, so besteht solches darinnen, daß sie alles dasjenige, was zu Gewinnung der Gemü- ther und Herstellung des Friedens zulänglich ist, expediren. Vornemlich kömmt es auf der zur Mediation abgeschickten Ministres und Be- dienten Autorität, Freundlichkeit, Vorsichtig- keit, Capacität, Fleiß, Treue und Aufrichtig- keit an.
§. 22. Es bestehet das gantze Mediations- Negotium in drey Stücken. Eins begreifft die praeliminaria der Tractaten, das andere die Tractaten selbst, das dritte den Schluß und die Consectaria. Die Praeliminaria und Vor- bereitungs- oder Eingangs Handlungen werden öffters mit allerhand unnützen Gezäncke über gewisse Formulen und Ceremonien aufgehal- ten, auch wohl bißweilen gar rumpiret. Da-
her
ſen, die erſte Stelle und Rang haben. Sie ge- nieſſen aber dieſen Rang nicht aus einer Neces- ſitaͤt, ſondern Complaiſance, und ſcheinet auch gar billig, daß diejenigen, die ſich mit ſo vieler Muͤhe, Arbeit und Difficultaͤten, auch Verdruß und Feindſchafft bemuͤhen, den Frieden zwi- ſchen beyden ſtreitenden groſſen Herren wieder herzuſtellen, hiervor dergleichen Douceur uͤber- kommen.
§. 21. Was nun das andere Haupt-Stuͤck der Mediateurs, nemlich ihr Amt und Pflicht anbetrifft, ſo beſteht ſolches darinnen, daß ſie alles dasjenige, was zu Gewinnung der Gemuͤ- ther und Herſtellung des Friedens zulaͤnglich iſt, expediren. Vornemlich koͤmmt es auf der zur Mediation abgeſchickten Miniſtres und Be- dienten Autoritaͤt, Freundlichkeit, Vorſichtig- keit, Capacitaͤt, Fleiß, Treue und Aufrichtig- keit an.
§. 22. Es beſtehet das gantze Mediations- Negotium in drey Stuͤcken. Eins begreifft die præliminaria der Tractaten, das andere die Tractaten ſelbſt, das dritte den Schluß und die Conſectaria. Die Præliminaria und Vor- bereitungs- oder Eingangs Handlungen werden oͤffters mit allerhand unnuͤtzen Gezaͤncke uͤber gewiſſe Formulen und Ceremonien aufgehal- ten, auch wohl bißweilen gar rumpiret. Da-
her
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f1454"n="1434"/><fwplace="top"type="header"><milestonerendition="#hr"unit="section"/><lb/></fw>ſen, die erſte Stelle und Rang haben. Sie ge-<lb/>
nieſſen aber dieſen Rang nicht aus einer <hirendition="#aq">Neces-<lb/>ſi</hi>taͤt, ſondern <hirendition="#aq">Complaiſance,</hi> und ſcheinet auch<lb/>
gar billig, daß diejenigen, die ſich mit ſo vieler<lb/>
Muͤhe, Arbeit und <hirendition="#aq">Difficul</hi>taͤten, auch Verdruß<lb/>
und Feindſchafft bemuͤhen, den Frieden zwi-<lb/>ſchen beyden ſtreitenden groſſen Herren wieder<lb/>
herzuſtellen, hiervor dergleichen <hirendition="#aq">Douceur</hi> uͤber-<lb/>
kommen.</p><lb/><p>§. 21. Was nun das andere Haupt-Stuͤck<lb/>
der <hirendition="#aq">Mediateurs,</hi> nemlich ihr Amt und Pflicht<lb/>
anbetrifft, ſo beſteht ſolches darinnen, daß ſie<lb/>
alles dasjenige, was zu Gewinnung der Gemuͤ-<lb/>
ther und Herſtellung des Friedens zulaͤnglich<lb/>
iſt, <hirendition="#aq">expedi</hi>ren. Vornemlich koͤmmt es auf der<lb/>
zur <hirendition="#aq">Mediation</hi> abgeſchickten <hirendition="#aq">Miniſtres</hi> und Be-<lb/>
dienten <hirendition="#aq">Autori</hi>taͤt, Freundlichkeit, Vorſichtig-<lb/>
keit, <hirendition="#aq">Capaci</hi>taͤt, Fleiß, Treue und Aufrichtig-<lb/>
keit an.</p><lb/><p>§. 22. Es beſtehet das gantze <hirendition="#aq">Mediations-<lb/>
Negotium</hi> in drey Stuͤcken. Eins begreifft<lb/>
die <hirendition="#aq">præliminaria</hi> der Tractaten, das andere die<lb/>
Tractaten ſelbſt, das dritte den Schluß und die<lb/><hirendition="#aq">Conſectaria.</hi> Die <hirendition="#aq">Præliminaria</hi> und Vor-<lb/>
bereitungs- oder Eingangs Handlungen werden<lb/>
oͤffters mit allerhand unnuͤtzen Gezaͤncke uͤber<lb/>
gewiſſe Formulen und Ceremonien aufgehal-<lb/>
ten, auch wohl bißweilen gar <hirendition="#aq">rumpi</hi>ret. Da-<lb/><fwplace="bottom"type="catch">her</fw><lb/></p></div></body></text></TEI>
[1434/1454]
ſen, die erſte Stelle und Rang haben. Sie ge-
nieſſen aber dieſen Rang nicht aus einer Neces-
ſitaͤt, ſondern Complaiſance, und ſcheinet auch
gar billig, daß diejenigen, die ſich mit ſo vieler
Muͤhe, Arbeit und Difficultaͤten, auch Verdruß
und Feindſchafft bemuͤhen, den Frieden zwi-
ſchen beyden ſtreitenden groſſen Herren wieder
herzuſtellen, hiervor dergleichen Douceur uͤber-
kommen.
§. 21. Was nun das andere Haupt-Stuͤck
der Mediateurs, nemlich ihr Amt und Pflicht
anbetrifft, ſo beſteht ſolches darinnen, daß ſie
alles dasjenige, was zu Gewinnung der Gemuͤ-
ther und Herſtellung des Friedens zulaͤnglich
iſt, expediren. Vornemlich koͤmmt es auf der
zur Mediation abgeſchickten Miniſtres und Be-
dienten Autoritaͤt, Freundlichkeit, Vorſichtig-
keit, Capacitaͤt, Fleiß, Treue und Aufrichtig-
keit an.
§. 22. Es beſtehet das gantze Mediations-
Negotium in drey Stuͤcken. Eins begreifft
die præliminaria der Tractaten, das andere die
Tractaten ſelbſt, das dritte den Schluß und die
Conſectaria. Die Præliminaria und Vor-
bereitungs- oder Eingangs Handlungen werden
oͤffters mit allerhand unnuͤtzen Gezaͤncke uͤber
gewiſſe Formulen und Ceremonien aufgehal-
ten, auch wohl bißweilen gar rumpiret. Da-
her
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 1434. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/1454>, abgerufen am 23.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.