rathen giebt uns die Historie zur Gnüge an die Hand. Also ist bekandt, daß der König in Franckreich Ludovicus XI. die eintzige Toch- ter Mariam, Hertzogs Caroli Audacis zu Bur- gund vor seinen Sohn verlangt, der noch nicht 8. Jahr alt war. Allein Ludovicus betrog sich in der Hoffnung, da sie Maximilianum heyrathete, und durch diese Heyrath die Bur- gundischen Lande an die Oesterreichische Fami- lie brachte. Von des Königs in Franckreich, Ludwigs des XIII. Sponsalien mit Anna, des Königs in Spanien Philippi III. Tochter, die noch von sehr zarten Jahren war, siehe Gram- mondi Historie Lib. I. p. 27. Das neueste Exempel von dergleichen Sachen haben wir bey der Heyrath Ludwigs, Hertzogs zu Bour- gogne, des Königs in Franckreich Ludovici des XIV. Enckel, die er mit der minderjährigen Tochter, Hertzogs Victoris Amadei II. zu Sa- voyen An. 1697. geschloßen.
§. 5. Ferner trifft man auch bey den unter grossen Herren geschlossenen Staats-Heyra- then an diejenigen ungleichen und irregulairen Ehen, da die Weiber die Königliche Dignität besitzen, ihre Männer aber ihrer Bothmäßig- keit unterworffen seyn. Das neueste Exem- pel aus der Historie finden wir bey der letzt-ver- storbenen Königin in Engelland Anna, die Kö-
nigin
rathen giebt uns die Hiſtorie zur Gnuͤge an die Hand. Alſo iſt bekandt, daß der Koͤnig in Franckreich Ludovicus XI. die eintzige Toch- ter Mariam, Hertzogs Caroli Audacis zu Bur- gund vor ſeinen Sohn verlangt, der noch nicht 8. Jahr alt war. Allein Ludovicus betrog ſich in der Hoffnung, da ſie Maximilianum heyrathete, und durch dieſe Heyrath die Bur- gundiſchen Lande an die Oeſterreichiſche Fami- lie brachte. Von des Koͤnigs in Franckreich, Ludwigs des XIII. Sponſalien mit Anna, des Koͤnigs in Spanien Philippi III. Tochter, die noch von ſehr zarten Jahren war, ſiehe Gram- mondi Hiſtorie Lib. I. p. 27. Das neueſte Exempel von dergleichen Sachen haben wir bey der Heyrath Ludwigs, Hertzogs zu Bour- gogne, des Koͤnigs in Franckreich Ludovici des XIV. Enckel, die er mit der minderjaͤhrigen Tochter, Hertzogs Victoris Amadei II. zu Sa- voyen An. 1697. geſchloßen.
§. 5. Ferner trifft man auch bey den unter groſſen Herren geſchloſſenen Staats-Heyra- then an diejenigen ungleichen und irregulairen Ehen, da die Weiber die Koͤnigliche Dignitaͤt beſitzen, ihre Maͤnner aber ihrer Bothmaͤßig- keit unterworffen ſeyn. Das neueſte Exem- pel aus der Hiſtorie finden wir bey der letzt-ver- ſtorbenen Koͤnigin in Engelland Anna, die Koͤ-
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rathen giebt uns die Hiſtorie zur Gnuͤge an die
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Franckreich Ludovicus XI. die eintzige Toch-
ter Mariam, Hertzogs Caroli Audacis zu Bur-
gund vor ſeinen Sohn verlangt, der noch nicht
8. Jahr alt war. Allein Ludovicus betrog
ſich in der Hoffnung, da ſie Maximilianum
heyrathete, und durch dieſe Heyrath die Bur-
gundiſchen Lande an die Oeſterreichiſche Fami-
lie brachte. Von des Koͤnigs in Franckreich,
Ludwigs des XIII. Sponſalien mit Anna, des
Koͤnigs in Spanien Philippi III. Tochter, die
noch von ſehr zarten Jahren war, ſiehe Gram-
mondi Hiſtorie Lib. I. p. 27. Das neueſte
Exempel von dergleichen Sachen haben wir
bey der Heyrath Ludwigs, Hertzogs zu Bour-
gogne, des Koͤnigs in Franckreich Ludovici
des XIV. Enckel, die er mit der minderjaͤhrigen
Tochter, Hertzogs Victoris Amadei II. zu Sa-
voyen An. 1697. geſchloßen.
§. 5. Ferner trifft man auch bey den unter
groſſen Herren geſchloſſenen Staats-Heyra-
then an diejenigen ungleichen und irregulairen
Ehen, da die Weiber die Koͤnigliche Dignitaͤt
beſitzen, ihre Maͤnner aber ihrer Bothmaͤßig-
keit unterworffen ſeyn. Das neueſte Exem-
pel aus der Hiſtorie finden wir bey der letzt-ver-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 123. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/143>, abgerufen am 24.11.2024.
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