keine Mittel haben, davon sie sich erhalten kön- nen, austheilen. Es pflegen weise Regenten die Pensionen also zu ordiniren, daß sie solche den- jenigen, so deren am meisten bedürfftig, entweder auf Lebenslang, oder doch bis auf hinterziehen, distribuiren, und auch solche denen, deren Väter nicht zum besten Hauß gehalten, conferiren, weil doch die Hinterlassenen unschuldig sind, und durch ihre Conduite zu ihrem Unglück nicht contribui- ret. Diejenigen aber, die das Jhrige liederlicher weise durchgebracht, sind der Pensionen unwür- dig, denn sonst würden sich manche liederliche Personen darauf verlassen, das Jhrige verschwen- den, und hernach den Landes-Fürsten um Assi- stenz ansprechen.
§. 41. Man trifft an manchen Orten solche gei- tzige, unbarmhertzige und harte Priester an, die sich nicht entblöden, bey den Begräbnissen von denen Hinterlassenen, ob sie gleich in der aller- schmählichsten Armuth stecken, und durch Allmo- sen ihr kümmerlich Leben erhalten, die sonst ge- wöhnlichen Begräbniß-Kosten zu fordern, ja ih- nen wohl gar anzusinnen, daß sie, wenn sie sonst nichts hätten, die Betten verkauffen solten. Da aber durch solches unbarmhertzige Verfahren der Priester ihre Zuhörer geärgert, und diejenigen, die sie um solchen Liebes-Dienst auf das weh- müthigste anflehen, in ihrem unglückseligen Zu-
stande
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keine Mittel haben, davon ſie ſich erhalten koͤn- nen, austheilen. Es pflegen weiſe Regenten die Penſionen alſo zu ordiniren, daß ſie ſolche den- jenigen, ſo deren am meiſten beduͤrfftig, entweder auf Lebenslang, oder doch bis auf hinterziehen, diſtribuiren, und auch ſolche denen, deren Vaͤter nicht zum beſten Hauß gehalten, conferiren, weil doch die Hinterlaſſenen unſchuldig ſind, und durch ihre Conduite zu ihrem Ungluͤck nicht contribui- ret. Diejenigen aber, die das Jhrige liederlicher weiſe durchgebracht, ſind der Penſionen unwuͤr- dig, denn ſonſt wuͤrden ſich manche liederliche Perſonen darauf verlaſſen, das Jhrige verſchwen- den, und hernach den Landes-Fuͤrſten um Aſſi- ſtenz anſprechen.
§. 41. Man trifft an manchen Orten ſolche gei- tzige, unbarmhertzige und harte Prieſter an, die ſich nicht entbloͤden, bey den Begraͤbniſſen von denen Hinterlaſſenen, ob ſie gleich in der aller- ſchmaͤhlichſten Armuth ſtecken, und durch Allmo- ſen ihr kuͤmmerlich Leben erhalten, die ſonſt ge- woͤhnlichen Begraͤbniß-Koſten zu fordern, ja ih- nen wohl gar anzuſinnen, daß ſie, wenn ſie ſonſt nichts haͤtten, die Betten verkauffen ſolten. Da aber durch ſolches unbarmhertzige Verfahren der Prieſter ihre Zuhoͤrer geaͤrgert, und diejenigen, die ſie um ſolchen Liebes-Dienſt auf das weh- muͤthigſte anflehen, in ihrem ungluͤckſeligen Zu-
ſtande
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keine Mittel haben, davon ſie ſich erhalten koͤn-
nen, austheilen. Es pflegen weiſe Regenten die
Penſionen alſo zu ordiniren, daß ſie ſolche den-
jenigen, ſo deren am meiſten beduͤrfftig, entweder
auf Lebenslang, oder doch bis auf hinterziehen,
diſtribuiren, und auch ſolche denen, deren Vaͤter
nicht zum beſten Hauß gehalten, conferiren, weil
doch die Hinterlaſſenen unſchuldig ſind, und durch
ihre Conduite zu ihrem Ungluͤck nicht contribui-
ret. Diejenigen aber, die das Jhrige liederlicher
weiſe durchgebracht, ſind der Penſionen unwuͤr-
dig, denn ſonſt wuͤrden ſich manche liederliche
Perſonen darauf verlaſſen, das Jhrige verſchwen-
den, und hernach den Landes-Fuͤrſten um Aſſi-
ſtenz anſprechen.
§. 41. Man trifft an manchen Orten ſolche gei-
tzige, unbarmhertzige und harte Prieſter an, die
ſich nicht entbloͤden, bey den Begraͤbniſſen von
denen Hinterlaſſenen, ob ſie gleich in der aller-
ſchmaͤhlichſten Armuth ſtecken, und durch Allmo-
ſen ihr kuͤmmerlich Leben erhalten, die ſonſt ge-
woͤhnlichen Begraͤbniß-Koſten zu fordern, ja ih-
nen wohl gar anzuſinnen, daß ſie, wenn ſie ſonſt
nichts haͤtten, die Betten verkauffen ſolten. Da
aber durch ſolches unbarmhertzige Verfahren der
Prieſter ihre Zuhoͤrer geaͤrgert, und diejenigen,
die ſie um ſolchen Liebes-Dienſt auf das weh-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 1347. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/1367>, abgerufen am 23.11.2024.
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