Adel, die zum Studiis Lust und Geschicklichkeit hätten, zu bezahlen, Fräuleins zu dotiren, und andere nöthige Ausgaben zu derer von Adel Ver- sorgung zu entrichten. Es wäre eine gewisse Sum- me zu determiniren, wie viel eine adliche Person so wohl vor sich als vor ihre Familie zu Erhaltung ihres Lebens an einem sehr wohlfeilen Orte des Landes vonnöthen hätte, und müste niemand et- was bekommen, als der eydlich erhärten könte, daß er eine gewisse Summe, die nach dem Unter- scheid der Umstände zu bestimmen wäre, nicht im Vermögen hätte. Denn sonsten dürffte es mit dieser Casse gehen, wie mit andern solchen Gel- dern, die ad pias causas destiniret sind. Die gute Patronen hätten, und sich durch ihre propre Aufsührung gute Freunde machen könten, bekä- men etwas, die andern hingegen nichts. Es müsten auch alle diejenigen, so diese Casse zu besorgen hätten, in Pflicht genommen werden, daß sie das- jenige, was ihrem Gewissen und den Statutis die- ses Wercks und der Intention des Landes-Fürsten gemäß wäre, beobachten wolten. Es solte mir ein leichtes seyn, dieses alles weitläufftiger auszu- führen, und ein gantzes Project, wie solches auf das füglichste einzurichten, hieher zu setzen. Weil ich aber wohl weiß, daß dieses mehr zu wünschen, denn zu hoffen, so mag es hiermit gnug seyn.
§. 37. Es heist in diesem Stück bey den meisten
von
Adel, die zum Studiis Luſt und Geſchicklichkeit haͤtten, zu bezahlen, Fraͤuleins zu dotiren, und andere noͤthige Ausgaben zu derer von Adel Ver- ſorgung zu entrichten. Es waͤre eine gewiſſe Sum- me zu determiniren, wie viel eine adliche Perſon ſo wohl vor ſich als vor ihre Familie zu Erhaltung ihres Lebens an einem ſehr wohlfeilen Orte des Landes vonnoͤthen haͤtte, und muͤſte niemand et- was bekommen, als der eydlich erhaͤrten koͤnte, daß er eine gewiſſe Summe, die nach dem Unter- ſcheid der Umſtaͤnde zu beſtimmen waͤre, nicht im Vermoͤgen haͤtte. Denn ſonſten duͤrffte es mit dieſer Caſſe gehen, wie mit andern ſolchen Gel- dern, die ad pias cauſas deſtiniret ſind. Die gute Patronen haͤtten, und ſich durch ihre propre Aufſuͤhrung gute Freunde machen koͤnten, bekaͤ- men etwas, die andern hingegen nichts. Es muͤſten auch alle diejenigen, ſo dieſe Caſſe zu beſorgen haͤtten, in Pflicht genommen werden, daß ſie das- jenige, was ihrem Gewiſſen und den Statutis die- ſes Wercks und der Intention des Landes-Fuͤrſten gemaͤß waͤre, beobachten wolten. Es ſolte mir ein leichtes ſeyn, dieſes alles weitlaͤufftiger auszu- fuͤhren, und ein gantzes Project, wie ſolches auf das fuͤglichſte einzurichten, hieher zu ſetzen. Weil ich aber wohl weiß, daß dieſes mehr zu wuͤnſchen, denn zu hoffen, ſo mag es hiermit gnug ſeyn.
§. 37. Es heiſt in dieſem Stuͤck bey den meiſten
von
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[1342/1362]
Adel, die zum Studiis Luſt und Geſchicklichkeit
haͤtten, zu bezahlen, Fraͤuleins zu dotiren, und
andere noͤthige Ausgaben zu derer von Adel Ver-
ſorgung zu entrichten. Es waͤre eine gewiſſe Sum-
me zu determiniren, wie viel eine adliche Perſon
ſo wohl vor ſich als vor ihre Familie zu Erhaltung
ihres Lebens an einem ſehr wohlfeilen Orte des
Landes vonnoͤthen haͤtte, und muͤſte niemand et-
was bekommen, als der eydlich erhaͤrten koͤnte,
daß er eine gewiſſe Summe, die nach dem Unter-
ſcheid der Umſtaͤnde zu beſtimmen waͤre, nicht im
Vermoͤgen haͤtte. Denn ſonſten duͤrffte es mit
dieſer Caſſe gehen, wie mit andern ſolchen Gel-
dern, die ad pias cauſas deſtiniret ſind. Die
gute Patronen haͤtten, und ſich durch ihre propre
Aufſuͤhrung gute Freunde machen koͤnten, bekaͤ-
men etwas, die andern hingegen nichts. Es muͤſten
auch alle diejenigen, ſo dieſe Caſſe zu beſorgen
haͤtten, in Pflicht genommen werden, daß ſie das-
jenige, was ihrem Gewiſſen und den Statutis die-
ſes Wercks und der Intention des Landes-Fuͤrſten
gemaͤß waͤre, beobachten wolten. Es ſolte mir
ein leichtes ſeyn, dieſes alles weitlaͤufftiger auszu-
fuͤhren, und ein gantzes Project, wie ſolches auf das
fuͤglichſte einzurichten, hieher zu ſetzen. Weil ich
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 1342. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/1362>, abgerufen am 23.11.2024.
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