und Wege bedacht seyn, wie in allen Städten und Oertetn eigene Cassen aufzurichten, daraus man denjenigen, die sich in der Welt Lust zu nehren hätten, und von denen man wüste, daß sie nicht allein ehrliche Leute und richtige Be- zahler wären, sondern auch wohl so viel geler- net, daß sie durch ihren Verdienst und Erwerb dasjenige, so man ihnen geliehen, wieder ersetzen möchten, Geld vorstreckte, um solche Gebäude, die zwar nicht kostbahr, doch zu Verrichtung ihrer Geschäffte geschickt wären, aufzurichten. Es muß mancher Handwercks-Mann einen so starcken Hauß-Zinß geben, daß er sich mit bes- sern Vortheil ein eigen Hauß bauen könte, dem es aber am Gelde fehlet. Es könte diese Cas- se nicht allein auf die Art, wenn es recht einge- richtet würde, mit Vortheil ihr Geld verin- teressirt bekommen, sondern auch nach und nach ihr Geld wieder erhalten. Geschähe es, daß ein solcher Mann verstürbe, und seine Er- ben untüchtig wären, das Geld zu verinteressi- ren, oder wieder zu bezahlen, so müsten sie aus dem Hause geschafft werden. Jngleichen, wenn der Besitzer des Hauses selbst anfienge, faul und nachläßig zu werden, oder sonsten übel Hauß zu halten. Es würden sich schon andere finden, die das Hauß an sich nehmen würden, und der Besitzer des Hauses wäre inzwischen
die
und Wege bedacht ſeyn, wie in allen Staͤdten und Oertetn eigene Caſſen aufzurichten, daraus man denjenigen, die ſich in der Welt Luſt zu nehren haͤtten, und von denen man wuͤſte, daß ſie nicht allein ehrliche Leute und richtige Be- zahler waͤren, ſondern auch wohl ſo viel geler- net, daß ſie durch ihren Verdienſt und Erwerb dasjenige, ſo man ihnen geliehen, wieder erſetzen moͤchten, Geld vorſtreckte, um ſolche Gebaͤude, die zwar nicht koſtbahr, doch zu Verrichtung ihrer Geſchaͤffte geſchickt waͤren, aufzurichten. Es muß mancher Handwercks-Mann einen ſo ſtarcken Hauß-Zinß geben, daß er ſich mit beſ- ſern Vortheil ein eigen Hauß bauen koͤnte, dem es aber am Gelde fehlet. Es koͤnte dieſe Caſ- ſe nicht allein auf die Art, wenn es recht einge- richtet wuͤrde, mit Vortheil ihr Geld verin- tereſſirt bekommen, ſondern auch nach und nach ihr Geld wieder erhalten. Geſchaͤhe es, daß ein ſolcher Mann verſtuͤrbe, und ſeine Er- ben untuͤchtig waͤren, das Geld zu verintereſſi- ren, oder wieder zu bezahlen, ſo muͤſten ſie aus dem Hauſe geſchafft werden. Jngleichen, wenn der Beſitzer des Hauſes ſelbſt anfienge, faul und nachlaͤßig zu werden, oder ſonſten uͤbel Hauß zu halten. Es wuͤrden ſich ſchon andere finden, die das Hauß an ſich nehmen wuͤrden, und der Beſitzer des Hauſes waͤre inzwiſchen
die
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und Wege bedacht ſeyn, wie in allen Staͤdten
und Oertetn eigene Caſſen aufzurichten, daraus
man denjenigen, die ſich in der Welt Luſt zu
nehren haͤtten, und von denen man wuͤſte, daß
ſie nicht allein ehrliche Leute und richtige Be-
zahler waͤren, ſondern auch wohl ſo viel geler-
net, daß ſie durch ihren Verdienſt und Erwerb
dasjenige, ſo man ihnen geliehen, wieder erſetzen
moͤchten, Geld vorſtreckte, um ſolche Gebaͤude,
die zwar nicht koſtbahr, doch zu Verrichtung
ihrer Geſchaͤffte geſchickt waͤren, aufzurichten.
Es muß mancher Handwercks-Mann einen ſo
ſtarcken Hauß-Zinß geben, daß er ſich mit beſ-
ſern Vortheil ein eigen Hauß bauen koͤnte, dem
es aber am Gelde fehlet. Es koͤnte dieſe Caſ-
ſe nicht allein auf die Art, wenn es recht einge-
richtet wuͤrde, mit Vortheil ihr Geld verin-
tereſſirt bekommen, ſondern auch nach und
nach ihr Geld wieder erhalten. Geſchaͤhe es,
daß ein ſolcher Mann verſtuͤrbe, und ſeine Er-
ben untuͤchtig waͤren, das Geld zu verintereſſi-
ren, oder wieder zu bezahlen, ſo muͤſten ſie aus
dem Hauſe geſchafft werden. Jngleichen,
wenn der Beſitzer des Hauſes ſelbſt anfienge,
faul und nachlaͤßig zu werden, oder ſonſten uͤbel
Hauß zu halten. Es wuͤrden ſich ſchon andere
finden, die das Hauß an ſich nehmen wuͤrden,
und der Beſitzer des Hauſes waͤre inzwiſchen
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 1236. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/1256>, abgerufen am 23.11.2024.
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