Hütte, sie bestehen, worinnen sie wollen, bey Schluß des Registers zu wiederhohlen und an- zuweisen, welche er hierüber wohl zu verwahren hat; Jngleichen sind auch die Arbeiter, deren Löhne verschrieben, alle Wochen specifice mit Vor- und Zunahmen zu benennen, damit die Geschwohrnen bey dem Anschnitt und Ablö- sung der Register, welchen sie, die Schicht- Meister, selbst iedesmahl unausgesetzt beywoh- nen sollen, sich der Personen desto besser erin- nern können, widrigenfalls ist das angesetzte Lohn nicht zu passiren, auch der Schicht-Mei- ster um das duplum, was er dergestalt ver- schreibet, zu bestraffen. Siehe Jhrer Königli- chen Majestät in Pohlen, und Churfl. Durchl. zu Sachsen, Resolutiones, wegen Abstellung und remedirung derer in Bergwercks-Sachen vorgekommenen und angemerckten Mängel und Gebrechen, sonderlich die Freybergischen Re- vier betreffende, de dato Leipzig, den 7. Janua- rii 1709.
§. 30. Gleich wie der Berg-Bau durch allerhand nützliche machinen in manchen Stü- cken noch mehr befördert, cultiviret und erleich- tert werden kan. Also haben grosse Herren da- hin zu sehen, daß sie ingenieuse Leute aussuchen, die etwas nützliches in diesem Studio zu praesti- ren vermögend sind, und auch dieselbigen her,
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Huͤtte, ſie beſtehen, worinnen ſie wollen, bey Schluß des Regiſters zu wiederhohlen und an- zuweiſen, welche er hieruͤber wohl zu verwahren hat; Jngleichen ſind auch die Arbeiter, deren Loͤhne verſchrieben, alle Wochen ſpecifice mit Vor- und Zunahmen zu benennen, damit die Geſchwohrnen bey dem Anſchnitt und Abloͤ- ſung der Regiſter, welchen ſie, die Schicht- Meiſter, ſelbſt iedesmahl unausgeſetzt beywoh- nen ſollen, ſich der Perſonen deſto beſſer erin- nern koͤnnen, widrigenfalls iſt das angeſetzte Lohn nicht zu paſſiren, auch der Schicht-Mei- ſter um das duplum, was er dergeſtalt ver- ſchreibet, zu beſtraffen. Siehe Jhrer Koͤnigli- chen Majeſtaͤt in Pohlen, und Churfl. Durchl. zu Sachſen, Reſolutiones, wegen Abſtellung und remedirung derer in Bergwercks-Sachen vorgekommenen und angemerckten Maͤngel und Gebrechen, ſonderlich die Freybergiſchen Re- vier betreffende, de dato Leipzig, den 7. Janua- rii 1709.
§. 30. Gleich wie der Berg-Bau durch allerhand nuͤtzliche machinen in manchen Stuͤ- cken noch mehr befoͤrdert, cultiviret und erleich- tert werden kan. Alſo haben groſſe Herren da- hin zu ſehen, daß ſie ingenieuſe Leute ausſuchen, die etwas nuͤtzliches in dieſem Studio zu præſti- ren vermoͤgend ſind, und auch dieſelbigen her,
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Huͤtte, ſie beſtehen, worinnen ſie wollen, bey
Schluß des Regiſters zu wiederhohlen und an-
zuweiſen, welche er hieruͤber wohl zu verwahren
hat; Jngleichen ſind auch die Arbeiter, deren
Loͤhne verſchrieben, alle Wochen ſpecifice mit
Vor- und Zunahmen zu benennen, damit die
Geſchwohrnen bey dem Anſchnitt und Abloͤ-
ſung der Regiſter, welchen ſie, die Schicht-
Meiſter, ſelbſt iedesmahl unausgeſetzt beywoh-
nen ſollen, ſich der Perſonen deſto beſſer erin-
nern koͤnnen, widrigenfalls iſt das angeſetzte
Lohn nicht zu paſſiren, auch der Schicht-Mei-
ſter um das duplum, was er dergeſtalt ver-
ſchreibet, zu beſtraffen. Siehe Jhrer Koͤnigli-
chen Majeſtaͤt in Pohlen, und Churfl. Durchl.
zu Sachſen, Reſolutiones, wegen Abſtellung
und remedirung derer in Bergwercks-Sachen
vorgekommenen und angemerckten Maͤngel und
Gebrechen, ſonderlich die Freybergiſchen Re-
vier betreffende, de dato Leipzig, den 7. Janua-
rii 1709.
§. 30. Gleich wie der Berg-Bau durch
allerhand nuͤtzliche machinen in manchen Stuͤ-
cken noch mehr befoͤrdert, cultiviret und erleich-
tert werden kan. Alſo haben groſſe Herren da-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 1106. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/1126>, abgerufen am 23.11.2024.
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