daß widerbauenden Gewercken unbillige Ge- walt gebraucht, mit ihnen kein Wucher getrie- ben, und ihr einlieferndes Silber nicht mit schlechten geringen Gelde, sondern nach ihren Werth bezahlet werden, denn es die Gewercke bald unläßig macht, wenn sie vor die mit ihren sauren Schweiß und Blut erbaueten Silber Kupffer dagegen bekommen.
§. 6. Jndem der Berg-Bau ein weitläuff- tiges und mühseliges Werck ist, so erfordert die Nothwendigkeit, daß gewisse Bedienten und Beamten zu dessen Besorgung bestellet und ver- ordnet werden. Die geringern oder meisten Hand-Arbeiter in den Bergwercken werden ent- weder durch ein gewisses Gedinge, nach dem Centner des Ertzes, oder auf wöchentlichen Lohn angenommen, und ihnen gewisse Stun- den, wenn sie anfangen und einfahren, auch Schicht machen, oder rasten sollen, vorgeschrie- ben, und darüber gehalten, auch wohl, wenn bißweilen die Arbeit in Wassers-Gefahr, oder Wasser-nöthigen Zechen sehr hart ist, öffters abgewechselt, und wird eben, um mehrerer Ru- he halber, ordentlich auf den meisten Bergwer- cken des Sonntages nicht gearbeitet.
§. 7. Uber die gemeinen Arbeiter sind zu- nächst die Steiger bestellt, welche die andern zur Arbeit anweisen, ihnen Werckzeug, Un-
schlecht
daß widerbauenden Gewercken unbillige Ge- walt gebraucht, mit ihnen kein Wucher getrie- ben, und ihr einlieferndes Silber nicht mit ſchlechten geringen Gelde, ſondern nach ihren Werth bezahlet werden, denn es die Gewercke bald unlaͤßig macht, wenn ſie vor die mit ihren ſauren Schweiß und Blut erbaueten Silber Kupffer dagegen bekommen.
§. 6. Jndem der Berg-Bau ein weitlaͤuff- tiges und muͤhſeliges Werck iſt, ſo erfordert die Nothwendigkeit, daß gewiſſe Bedienten und Beamten zu deſſen Beſorgung beſtellet und ver- ordnet werden. Die geringern oder meiſten Hand-Arbeiter in den Bergwercken werden ent- weder durch ein gewiſſes Gedinge, nach dem Centner des Ertzes, oder auf woͤchentlichen Lohn angenommen, und ihnen gewiſſe Stun- den, wenn ſie anfangen und einfahren, auch Schicht machen, oder raſten ſollen, vorgeſchrie- ben, und daruͤber gehalten, auch wohl, wenn bißweilen die Arbeit in Waſſers-Gefahr, oder Waſſer-noͤthigen Zechen ſehr hart iſt, oͤffters abgewechſelt, und wird eben, um mehrerer Ru- he halber, ordentlich auf den meiſten Bergwer- cken des Sonntages nicht gearbeitet.
§. 7. Uber die gemeinen Arbeiter ſind zu- naͤchſt die Steiger beſtellt, welche die andern zur Arbeit anweiſen, ihnen Werckzeug, Un-
ſchlecht
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daß widerbauenden Gewercken unbillige Ge-
walt gebraucht, mit ihnen kein Wucher getrie-
ben, und ihr einlieferndes Silber nicht mit
ſchlechten geringen Gelde, ſondern nach ihren
Werth bezahlet werden, denn es die Gewercke
bald unlaͤßig macht, wenn ſie vor die mit ihren
ſauren Schweiß und Blut erbaueten Silber
Kupffer dagegen bekommen.
§. 6. Jndem der Berg-Bau ein weitlaͤuff-
tiges und muͤhſeliges Werck iſt, ſo erfordert die
Nothwendigkeit, daß gewiſſe Bedienten und
Beamten zu deſſen Beſorgung beſtellet und ver-
ordnet werden. Die geringern oder meiſten
Hand-Arbeiter in den Bergwercken werden ent-
weder durch ein gewiſſes Gedinge, nach dem
Centner des Ertzes, oder auf woͤchentlichen
Lohn angenommen, und ihnen gewiſſe Stun-
den, wenn ſie anfangen und einfahren, auch
Schicht machen, oder raſten ſollen, vorgeſchrie-
ben, und daruͤber gehalten, auch wohl, wenn
bißweilen die Arbeit in Waſſers-Gefahr, oder
Waſſer-noͤthigen Zechen ſehr hart iſt, oͤffters
abgewechſelt, und wird eben, um mehrerer Ru-
he halber, ordentlich auf den meiſten Bergwer-
cken des Sonntages nicht gearbeitet.
§. 7. Uber die gemeinen Arbeiter ſind zu-
naͤchſt die Steiger beſtellt, welche die andern
zur Arbeit anweiſen, ihnen Werckzeug, Un-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 1088. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/1108>, abgerufen am 23.11.2024.
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