schützen, und sich gegen sie auffs gnädigste und willigste zu erzeigen, sie dadurch zur Berg-Lust anzureitzen, massen Bergwercke alle Wege mehr Freyheiten und Gnade, denn scharff Recht haben wollen, sollen anders die Gewer- cke, welche auf ihre Wagniß und Gefahr des Berg-Herrn Nutzen, ohne seinen Beytrag be- fördern, bauläßig verbleiben. 3.) Daher ar- me Zechen, nach Gelegenheit, mit Gnaden- Steuern, Schacht- und Bau-Holtz, Erlaß und Verminderung des Zehenden, mit höherer Sil- ber-Bezahlung und andern Begnadigungen fortzuhelffen, und auf alle Wege auf Remedia sorgfältig zu trachten, das ins Stecken gera- thene Bergwerck wieder ins Aufnehmen zu bringen, 4.) vornemlich seine Berg-Beam- ten mit sonderbahren Gnaden ansehen, und sol- che, wie auch ihre Kinder dadurch zu beständi- gen treuen Diensten sich verbinden, 5.) weder durch sich selbst, noch durch andere, einige Neue- rung, die zur Beschwerung des Bergwerckes und Abbruch der Gewercken gereichen, müste vornehmen, oder sich dazu bereden lassen, denn gar leicht dergleichen die Gewercken stutzig, und das Berawerck aufläßig machen, auch der Herrschafft empfindliches Nachtheil zu Wege bringen könte, 6.) auf das Bergwerck selbst ein wachsames Auge haben, und nicht gestatten,
daß
ſchuͤtzen, und ſich gegen ſie auffs gnaͤdigſte und willigſte zu erzeigen, ſie dadurch zur Berg-Luſt anzureitzen, maſſen Bergwercke alle Wege mehr Freyheiten und Gnade, denn ſcharff Recht haben wollen, ſollen anders die Gewer- cke, welche auf ihre Wagniß und Gefahr des Berg-Herrn Nutzen, ohne ſeinen Beytrag be- foͤrdern, baulaͤßig verbleiben. 3.) Daher ar- me Zechen, nach Gelegenheit, mit Gnaden- Steuern, Schacht- und Bau-Holtz, Erlaß und Verminderung des Zehenden, mit hoͤherer Sil- ber-Bezahlung und andern Begnadigungen fortzuhelffen, und auf alle Wege auf Remedia ſorgfaͤltig zu trachten, das ins Stecken gera- thene Bergwerck wieder ins Aufnehmen zu bringen, 4.) vornemlich ſeine Berg-Beam- ten mit ſonderbahren Gnaden anſehen, und ſol- che, wie auch ihre Kinder dadurch zu beſtaͤndi- gen treuen Dienſten ſich verbinden, 5.) weder durch ſich ſelbſt, noch durch andere, einige Neue- rung, die zur Beſchwerung des Bergwerckes und Abbruch der Gewercken gereichen, muͤſte vornehmen, oder ſich dazu bereden laſſen, denn gar leicht dergleichen die Gewercken ſtutzig, und das Berawerck auflaͤßig machen, auch der Herrſchafft empfindliches Nachtheil zu Wege bringen koͤnte, 6.) auf das Bergwerck ſelbſt ein wachſames Auge haben, und nicht geſtatten,
daß
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f1107"n="1087"/><fwplace="top"type="header"><milestonerendition="#hr"unit="section"/><lb/></fw>ſchuͤtzen, und ſich gegen ſie auffs gnaͤdigſte und<lb/>
willigſte zu erzeigen, ſie dadurch zur Berg-Luſt<lb/>
anzureitzen, maſſen Bergwercke alle Wege<lb/>
mehr Freyheiten und Gnade, denn ſcharff<lb/>
Recht haben wollen, ſollen anders die Gewer-<lb/>
cke, welche auf ihre Wagniß und Gefahr des<lb/>
Berg-Herrn Nutzen, ohne ſeinen Beytrag be-<lb/>
foͤrdern, baulaͤßig verbleiben. 3.) Daher ar-<lb/>
me Zechen, nach Gelegenheit, mit Gnaden-<lb/>
Steuern, Schacht- und Bau-Holtz, Erlaß und<lb/>
Verminderung des Zehenden, mit hoͤherer Sil-<lb/>
ber-Bezahlung und andern Begnadigungen<lb/>
fortzuhelffen, und auf alle Wege auf <hirendition="#aq">Remedia</hi><lb/>ſorgfaͤltig zu trachten, das ins Stecken gera-<lb/>
thene Bergwerck wieder ins Aufnehmen zu<lb/>
bringen, 4.) vornemlich ſeine Berg-Beam-<lb/>
ten mit ſonderbahren Gnaden anſehen, und ſol-<lb/>
che, wie auch ihre Kinder dadurch zu beſtaͤndi-<lb/>
gen treuen Dienſten ſich verbinden, 5.) weder<lb/>
durch ſich ſelbſt, noch durch andere, einige Neue-<lb/>
rung, die zur Beſchwerung des Bergwerckes<lb/>
und Abbruch der Gewercken gereichen, muͤſte<lb/>
vornehmen, oder ſich dazu bereden laſſen, denn<lb/>
gar leicht dergleichen die Gewercken ſtutzig,<lb/>
und das Berawerck auflaͤßig machen, auch der<lb/>
Herrſchafft empfindliches Nachtheil zu Wege<lb/>
bringen koͤnte, 6.) auf das Bergwerck ſelbſt ein<lb/>
wachſames Auge haben, und nicht geſtatten,<lb/><fwplace="bottom"type="catch">daß</fw><lb/></p></div></body></text></TEI>
[1087/1107]
ſchuͤtzen, und ſich gegen ſie auffs gnaͤdigſte und
willigſte zu erzeigen, ſie dadurch zur Berg-Luſt
anzureitzen, maſſen Bergwercke alle Wege
mehr Freyheiten und Gnade, denn ſcharff
Recht haben wollen, ſollen anders die Gewer-
cke, welche auf ihre Wagniß und Gefahr des
Berg-Herrn Nutzen, ohne ſeinen Beytrag be-
foͤrdern, baulaͤßig verbleiben. 3.) Daher ar-
me Zechen, nach Gelegenheit, mit Gnaden-
Steuern, Schacht- und Bau-Holtz, Erlaß und
Verminderung des Zehenden, mit hoͤherer Sil-
ber-Bezahlung und andern Begnadigungen
fortzuhelffen, und auf alle Wege auf Remedia
ſorgfaͤltig zu trachten, das ins Stecken gera-
thene Bergwerck wieder ins Aufnehmen zu
bringen, 4.) vornemlich ſeine Berg-Beam-
ten mit ſonderbahren Gnaden anſehen, und ſol-
che, wie auch ihre Kinder dadurch zu beſtaͤndi-
gen treuen Dienſten ſich verbinden, 5.) weder
durch ſich ſelbſt, noch durch andere, einige Neue-
rung, die zur Beſchwerung des Bergwerckes
und Abbruch der Gewercken gereichen, muͤſte
vornehmen, oder ſich dazu bereden laſſen, denn
gar leicht dergleichen die Gewercken ſtutzig,
und das Berawerck auflaͤßig machen, auch der
Herrſchafft empfindliches Nachtheil zu Wege
bringen koͤnte, 6.) auf das Bergwerck ſelbſt ein
wachſames Auge haben, und nicht geſtatten,
daß
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 1087. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/1107>, abgerufen am 23.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.