allein bedürfftig, sondern auch würdig sind, da- mit nicht hernach andre Meister Raison haben, zu klagen, daß solche, die doch in ihrer Arbeit gantz und gar ungeschickt sind, ihnen das Brod wegnehmen.
§. 40. Man solte dahin bedacht seyn, daß nicht allein den Beckern und Fleischern nach der Billigkeit und dem Unterschied der Zeiten und der Umstände, sondern auch denen andern Hand- werckern eine Taxe vorgeschrieben würde, wie sie ihre Waaren verkauffen solten, damit sie nicht die Leute nach eigenem Gefallen schätzen und einen unbilligen Gewinn an sich ziehen möchten. Wenn dieses geschähe, so würde eine viel bessere und billigere Eintheilung seyn.
§. 41. Es ist kein Zweiffel, daß unterschie- dene Mißbräuche, in Ansehung der besondern Handwercke und Profeßionen noch anzuzeigen wären. Weil mir aber dieses ietzund zu weit- läufftig fallen würde, so werde solches biß auf ei- ne andere Gelegenheit verspahren. Jnzwi- schen wäre zu wündschen, daß diesem angezeig- ten abgeholffen seyn möchte.
DasXXXVI.Capitel. Von Bergwercks-Sachen.
§. 1.
GLeich wie einem Landes-Herrn und sei- nen Unterthanen durch die Berg Wer-
cke
allein beduͤrfftig, ſondern auch wuͤrdig ſind, da- mit nicht hernach andre Meiſter Raiſon haben, zu klagen, daß ſolche, die doch in ihrer Arbeit gantz und gar ungeſchickt ſind, ihnen das Brod wegnehmen.
§. 40. Man ſolte dahin bedacht ſeyn, daß nicht allein den Beckern und Fleiſchern nach der Billigkeit und dem Unterſchied der Zeiten und der Umſtaͤnde, ſondern auch denen andern Hand- werckern eine Taxe vorgeſchrieben wuͤrde, wie ſie ihre Waaren verkauffen ſolten, damit ſie nicht die Leute nach eigenem Gefallen ſchaͤtzen und einen unbilligen Gewinn an ſich ziehen moͤchten. Wenn dieſes geſchaͤhe, ſo wuͤrde eine viel beſſere und billigere Eintheilung ſeyn.
§. 41. Es iſt kein Zweiffel, daß unterſchie- dene Mißbraͤuche, in Anſehung der beſondern Handwercke und Profeßionen noch anzuzeigen waͤren. Weil mir aber dieſes ietzund zu weit- laͤufftig fallen wuͤrde, ſo werde ſolches biß auf ei- ne andere Gelegenheit verſpahren. Jnzwi- ſchen waͤre zu wuͤndſchen, daß dieſem angezeig- ten abgeholffen ſeyn moͤchte.
DasXXXVI.Capitel. Von Bergwercks-Sachen.
§. 1.
GLeich wie einem Landes-Herrn und ſei- nen Unterthanen durch die Berg Wer-
cke
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allein beduͤrfftig, ſondern auch wuͤrdig ſind, da-
mit nicht hernach andre Meiſter Raiſon haben,
zu klagen, daß ſolche, die doch in ihrer Arbeit
gantz und gar ungeſchickt ſind, ihnen das Brod
wegnehmen.
§. 40. Man ſolte dahin bedacht ſeyn, daß
nicht allein den Beckern und Fleiſchern nach der
Billigkeit und dem Unterſchied der Zeiten und
der Umſtaͤnde, ſondern auch denen andern Hand-
werckern eine Taxe vorgeſchrieben wuͤrde, wie
ſie ihre Waaren verkauffen ſolten, damit ſie
nicht die Leute nach eigenem Gefallen ſchaͤtzen
und einen unbilligen Gewinn an ſich ziehen
moͤchten. Wenn dieſes geſchaͤhe, ſo wuͤrde
eine viel beſſere und billigere Eintheilung ſeyn.
§. 41. Es iſt kein Zweiffel, daß unterſchie-
dene Mißbraͤuche, in Anſehung der beſondern
Handwercke und Profeßionen noch anzuzeigen
waͤren. Weil mir aber dieſes ietzund zu weit-
laͤufftig fallen wuͤrde, ſo werde ſolches biß auf ei-
ne andere Gelegenheit verſpahren. Jnzwi-
ſchen waͤre zu wuͤndſchen, daß dieſem angezeig-
ten abgeholffen ſeyn moͤchte.
Das XXXVI. Capitel.
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 1080. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/1100>, abgerufen am 23.11.2024.
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