Strassen läufft bey solchen Spectacul zusam- men. Es wird gesoffen, gespielet, Geld ver- than, auch wohl dem neuen Gesellen nebst der Kleidung die Finger und der Kopff verderbet, ohne was aus dem übermäßigen Truncke sich vor Schaden entspinnet, welches alles von Christlicher und hoher Landes-Obrigkeit unter- sucht, und entweder gantz und gar abgeschafft, oder doch auf eine Christlichere und vernünffti- gere Art temperiret werden solte. Siehe Herrn Johann George Döhlers Untersuchung des heut zu Tage überhand nehmenden Geld- und Nahrungs-Mangels.
§. 19. Weil insonderheit bey einigen Hand- werckern dieser wider alle Vernunfft lauffende Mißbrauch einreissen will, daß die Handwercks- Gesellen vermittelst eines unter sich selbst an- mäßlich haltenden Gerichts die Meister vorstellen, denenselben gebieten, ihnen allerhand ungereim- Gesetze vorschreiben, und in deren Verweige- rung sie schelten, straffen, und gar von ihnen aufstehen, auch die Gesellen, so nachgehends bey ihnen arbeiten, auftreiben, und für unredlich halten; Also solten solche Unordnungen und In- solentien gleicher Maassen durch iedes Ortes Obrigkeiten mit Nachdruck und Ernst abge- than, und keinesweges geduldet werden.
§. 20. Da manche starcke Handwercks-Pur-
sche
Straſſen laͤufft bey ſolchen Spectacul zuſam- men. Es wird geſoffen, geſpielet, Geld ver- than, auch wohl dem neuen Geſellen nebſt der Kleidung die Finger und der Kopff verderbet, ohne was aus dem uͤbermaͤßigen Truncke ſich vor Schaden entſpinnet, welches alles von Chriſtlicher und hoher Landes-Obrigkeit unter- ſucht, und entweder gantz und gar abgeſchafft, oder doch auf eine Chriſtlichere und vernuͤnffti- gere Art temperiret werden ſolte. Siehe Herrn Johann George Doͤhlers Unterſuchung des heut zu Tage uͤberhand nehmenden Geld- und Nahrungs-Mangels.
§. 19. Weil inſonderheit bey einigen Hand- werckern dieſer wider alle Vernunfft lauffende Mißbrauch einreiſſen will, daß die Handwercks- Geſellen vermittelſt eines unter ſich ſelbſt an- maͤßlich haltenden Gerichts die Meiſter voꝛſtellẽ, denenſelben gebieten, ihnen allerhand ungereim- Geſetze vorſchreiben, und in deren Verweige- rung ſie ſchelten, ſtraffen, und gar von ihnen aufſtehen, auch die Geſellen, ſo nachgehends bey ihnen arbeiten, auftreiben, und fuͤr unredlich halten; Alſo ſolten ſolche Unordnungen und In- ſolentien gleicher Maaſſen durch iedes Ortes Obrigkeiten mit Nachdruck und Ernſt abge- than, und keinesweges geduldet werden.
§. 20. Da manche ſtarcke Handwercks-Pur-
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Straſſen laͤufft bey ſolchen Spectacul zuſam-
men. Es wird geſoffen, geſpielet, Geld ver-
than, auch wohl dem neuen Geſellen nebſt der
Kleidung die Finger und der Kopff verderbet,
ohne was aus dem uͤbermaͤßigen Truncke ſich
vor Schaden entſpinnet, welches alles von
Chriſtlicher und hoher Landes-Obrigkeit unter-
ſucht, und entweder gantz und gar abgeſchafft,
oder doch auf eine Chriſtlichere und vernuͤnffti-
gere Art temperiret werden ſolte. Siehe
Herrn Johann George Doͤhlers Unterſuchung
des heut zu Tage uͤberhand nehmenden Geld-
und Nahrungs-Mangels.
§. 19. Weil inſonderheit bey einigen Hand-
werckern dieſer wider alle Vernunfft lauffende
Mißbrauch einreiſſen will, daß die Handwercks-
Geſellen vermittelſt eines unter ſich ſelbſt an-
maͤßlich haltenden Gerichts die Meiſter voꝛſtellẽ,
denenſelben gebieten, ihnen allerhand ungereim-
Geſetze vorſchreiben, und in deren Verweige-
rung ſie ſchelten, ſtraffen, und gar von ihnen
aufſtehen, auch die Geſellen, ſo nachgehends bey
ihnen arbeiten, auftreiben, und fuͤr unredlich
halten; Alſo ſolten ſolche Unordnungen und In-
ſolentien gleicher Maaſſen durch iedes Ortes
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 1064. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/1084>, abgerufen am 23.11.2024.
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