nehren, und das vorgeschossene Geld ihren Cre- ditoribus nach und nach wieder zu bezahlen. Aus Mangel des Verlags muß mancher ge- schickter Künstler und Handwercks-Mann crepiren.
§. 11. Bey der Wanderschafft der Hand- wercks-Pursche wäre dahin zu sehen, daß nicht eben nothwendig allen und ieden Handwercks- Purschen das Wandern als ein nothwendig Stücke auferlegt würde. Was hilfft es zum Exempel einem Fleischhauer, wenn er 1000. Stück Vieh in der Fremde geschlachtet, und hernachmahls in seiner Heymath mit dem Vieh-Einkauff, worauf seine gantze Kunst und Sache ankömmt, nicht wohl umzugehen weiß? Wäre demnach am besten, wenn die hohe Lan- des-Obrigkeit determinirte, welche Hand- wercker sonderlich wandern, und in der Fremde sich qualificiren, und welche davon überhoben seyn solten, und die sich auch zu Hause zu ihrem Meisterwerden geschickt machen könten.
§. 12. Man siehet hin und wieder allerhand nichtswürdige Profeßiones, da diejenigen, welche solche treiben, weder GOTT noch ihren Nächsten damit dienen, sondern nichts ab- geben, als unnütze Werckzeuge der Boßheit und des Müßigganges, und auch andere Leute in solchen nichtswürdigen Dingen unterrich ten, als da sind die Seildäntzer, Taschenspie-
ler,
X x x 2
nehren, und das vorgeſchoſſene Geld ihren Cre- ditoribus nach und nach wieder zu bezahlen. Aus Mangel des Verlags muß mancher ge- ſchickter Kuͤnſtler und Handwercks-Mann crepiren.
§. 11. Bey der Wanderſchafft der Hand- wercks-Purſche waͤre dahin zu ſehen, daß nicht eben nothwendig allen und ieden Handwercks- Purſchen das Wandern als ein nothwendig Stuͤcke auferlegt wuͤrde. Was hilfft es zum Exempel einem Fleiſchhauer, wenn er 1000. Stuͤck Vieh in der Fremde geſchlachtet, und hernachmahls in ſeiner Heymath mit dem Vieh-Einkauff, worauf ſeine gantze Kunſt und Sache ankoͤmmt, nicht wohl umzugehen weiß? Waͤre demnach am beſten, wenn die hohe Lan- des-Obrigkeit determinirte, welche Hand- wercker ſonderlich wandern, und in der Fremde ſich qualificiren, und welche davon uͤberhoben ſeyn ſolten, und die ſich auch zu Hauſe zu ihrem Meiſterwerden geſchickt machen koͤnten.
§. 12. Man ſiehet hin und wieder allerhand nichtswuͤrdige Profeßiones, da diejenigen, welche ſolche treiben, weder GOTT noch ihren Naͤchſten damit dienen, ſondern nichts ab- geben, als unnuͤtze Werckzeuge der Boßheit und des Muͤßigganges, und auch andere Leute in ſolchen nichtswuͤrdigen Dingen unterrich ten, als da ſind die Seildaͤntzer, Taſchenſpie-
ler,
X x x 2
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f1079"n="1059"/><fwplace="top"type="header"><milestonerendition="#hr"unit="section"/><lb/></fw> nehren, und das vorgeſchoſſene Geld ihren <hirendition="#aq">Cre-<lb/>
ditoribus</hi> nach und nach wieder zu bezahlen.<lb/>
Aus Mangel des Verlags muß mancher ge-<lb/>ſchickter Kuͤnſtler und Handwercks-Mann<lb/><hirendition="#aq">crepir</hi>en.</p><lb/><p>§. 11. Bey der Wanderſchafft der Hand-<lb/>
wercks-Purſche waͤre dahin zu ſehen, daß nicht<lb/>
eben nothwendig allen und ieden Handwercks-<lb/>
Purſchen das Wandern als ein nothwendig<lb/>
Stuͤcke auferlegt wuͤrde. Was hilfft es zum<lb/>
Exempel einem Fleiſchhauer, wenn er 1000.<lb/>
Stuͤck Vieh in der Fremde geſchlachtet, und<lb/>
hernachmahls in ſeiner Heymath mit dem<lb/>
Vieh-Einkauff, worauf ſeine gantze Kunſt und<lb/>
Sache ankoͤmmt, nicht wohl umzugehen weiß?<lb/>
Waͤre demnach am beſten, wenn die hohe Lan-<lb/>
des-Obrigkeit <hirendition="#aq">determini</hi>rte, welche Hand-<lb/>
wercker ſonderlich wandern, und in der Fremde<lb/>ſich <hirendition="#aq">qualificir</hi>en, und welche davon uͤberhoben<lb/>ſeyn ſolten, und die ſich auch zu Hauſe zu ihrem<lb/>
Meiſterwerden geſchickt machen koͤnten.</p><lb/><p>§. 12. Man ſiehet hin und wieder allerhand<lb/>
nichtswuͤrdige Profeßiones, da diejenigen,<lb/>
welche ſolche treiben, weder GOTT noch<lb/>
ihren Naͤchſten damit dienen, ſondern nichts ab-<lb/>
geben, als unnuͤtze Werckzeuge der Boßheit<lb/>
und des Muͤßigganges, und auch andere Leute<lb/>
in ſolchen nichtswuͤrdigen Dingen unterrich<lb/>
ten, als da ſind die Seildaͤntzer, Taſchenſpie-<lb/><fwplace="bottom"type="sig">X x x 2</fw><fwplace="bottom"type="catch">ler,</fw><lb/></p></div></body></text></TEI>
[1059/1079]
nehren, und das vorgeſchoſſene Geld ihren Cre-
ditoribus nach und nach wieder zu bezahlen.
Aus Mangel des Verlags muß mancher ge-
ſchickter Kuͤnſtler und Handwercks-Mann
crepiren.
§. 11. Bey der Wanderſchafft der Hand-
wercks-Purſche waͤre dahin zu ſehen, daß nicht
eben nothwendig allen und ieden Handwercks-
Purſchen das Wandern als ein nothwendig
Stuͤcke auferlegt wuͤrde. Was hilfft es zum
Exempel einem Fleiſchhauer, wenn er 1000.
Stuͤck Vieh in der Fremde geſchlachtet, und
hernachmahls in ſeiner Heymath mit dem
Vieh-Einkauff, worauf ſeine gantze Kunſt und
Sache ankoͤmmt, nicht wohl umzugehen weiß?
Waͤre demnach am beſten, wenn die hohe Lan-
des-Obrigkeit determinirte, welche Hand-
wercker ſonderlich wandern, und in der Fremde
ſich qualificiren, und welche davon uͤberhoben
ſeyn ſolten, und die ſich auch zu Hauſe zu ihrem
Meiſterwerden geſchickt machen koͤnten.
§. 12. Man ſiehet hin und wieder allerhand
nichtswuͤrdige Profeßiones, da diejenigen,
welche ſolche treiben, weder GOTT noch
ihren Naͤchſten damit dienen, ſondern nichts ab-
geben, als unnuͤtze Werckzeuge der Boßheit
und des Muͤßigganges, und auch andere Leute
in ſolchen nichtswuͤrdigen Dingen unterrich
ten, als da ſind die Seildaͤntzer, Taſchenſpie-
ler,
X x x 2
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 1059. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/1079>, abgerufen am 23.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.