teln anzufangen, ob allbereits gute Handlung und Credit darinnen etabliret, und Hoffnung sey, daß in allem Fall die Manufactur mit ein- ländischen Capitalien kan ausgeführet, oder sol- che aus der Fremde müssen geführet werden.
§. 8. Hierbey ist auch der Einwohner In- clination zu untersuchen, ob solche die Hand- lung lieben, oder nicht? Ob sie neue und nütz- liche Einfuhrungen befördern, arbeitsam, sinnreich und spahrsam seyn? Ob solcherge- stalt die Manufactur unter vielen Fami- lien ein zutheilen, und gleichsam im Lande aus- zu säen, oder durch ein Monopolium zu des Landes-Herrn Schutz und Privilegium an ei- nem gewissen Ort müsse gepflantzet, und nur einer oder wenigen Personen verliehen werden, welches alles am besten aus des Landes Inter- esse sich ermessen läst, ob und wieweit nehmlich demselben mit der Manufactur gedienet sey.
§. 9. Die Zeiten können auch manchmahl favorabler, manchmahl denen Manufacturen hinderlich seyn, favorabler sind sie, wenn an- dere gute Künstler, Arbeiter und Handwercks- Leute gedrücket und verjaget werden, daß man solche wieder aufnehme, (und wie ietzt mit eini- gen löblichen Teutschen Regierungen mit denen der Religion wegen vertriebenen geschiehet) ih- nen Schutz und Brod verschaffet, ferner kan
auch
teln anzufangen, ob allbereits gute Handlung und Credit darinnen etabliret, und Hoffnung ſey, daß in allem Fall die Manufactur mit ein- laͤndiſchen Capitalien kan ausgefuͤhret, oder ſol- che aus der Fremde muͤſſen gefuͤhret werden.
§. 8. Hierbey iſt auch der Einwohner In- clination zu unterſuchen, ob ſolche die Hand- lung lieben, oder nicht? Ob ſie neue und nuͤtz- liche Einfuhrungen befoͤrdern, arbeitſam, ſinnreich und ſpahrſam ſeyn? Ob ſolcherge- ſtalt die Manufactur unter vielen Fami- lien ein zutheilen, und gleichſam im Lande aus- zu ſaͤen, oder durch ein Monopolium zu des Landes-Herrn Schutz und Privilegium an ei- nem gewiſſen Ort muͤſſe gepflantzet, und nur einer oder wenigen Perſonen verliehen werden, welches alles am beſten aus des Landes Inter- eſſe ſich ermeſſen laͤſt, ob und wieweit nehmlich demſelben mit der Manufactur gedienet ſey.
§. 9. Die Zeiten koͤnnen auch manchmahl favorabler, manchmahl denen Manufacturen hinderlich ſeyn, favorabler ſind ſie, wenn an- dere gute Kuͤnſtler, Arbeiter und Handwercks- Leute gedruͤcket und verjaget werden, daß man ſolche wieder aufnehme, (und wie ietzt mit eini- gen loͤblichen Teutſchen Regierungen mit denen der Religion wegen vertriebenen geſchiehet) ih- nen Schutz und Brod verſchaffet, ferner kan
auch
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f1043"n="1023"/><fwplace="top"type="header"><milestonerendition="#hr"unit="section"/><lb/></fw> teln anzufangen, ob allbereits gute Handlung<lb/>
und Credit darinnen <hirendition="#aq">etablir</hi>et, und Hoffnung<lb/>ſey, daß in allem Fall die Manufactur mit ein-<lb/>
laͤndiſchen <hirendition="#aq">Capitalien</hi> kan ausgefuͤhret, oder ſol-<lb/>
che aus der Fremde muͤſſen gefuͤhret werden.</p><lb/><p>§. 8. Hierbey iſt auch der Einwohner <hirendition="#aq">In-<lb/>
clination</hi> zu unterſuchen, ob ſolche die Hand-<lb/>
lung lieben, oder nicht? Ob ſie neue und nuͤtz-<lb/>
liche Einfuhrungen befoͤrdern, arbeitſam,<lb/>ſinnreich und ſpahrſam ſeyn? Ob ſolcherge-<lb/>ſtalt die Manufactur unter vielen Fami-<lb/>
lien ein zutheilen, und gleichſam im Lande aus-<lb/>
zu ſaͤen, oder durch ein <hirendition="#aq">Monopolium</hi> zu des<lb/>
Landes-Herrn Schutz und <hirendition="#aq">Privilegium</hi> an ei-<lb/>
nem gewiſſen Ort muͤſſe gepflantzet, und nur<lb/>
einer oder wenigen Perſonen verliehen werden,<lb/>
welches alles am beſten aus des Landes <hirendition="#aq">Inter-<lb/>
eſſe</hi>ſich ermeſſen laͤſt, ob und wieweit nehmlich<lb/>
demſelben mit der Manufactur gedienet ſey.</p><lb/><p>§. 9. Die Zeiten koͤnnen auch manchmahl<lb/><hirendition="#aq">favorabler,</hi> manchmahl denen Manufacturen<lb/>
hinderlich ſeyn, <hirendition="#aq">favorabl</hi>er ſind ſie, wenn an-<lb/>
dere gute Kuͤnſtler, Arbeiter und Handwercks-<lb/>
Leute gedruͤcket und verjaget werden, daß man<lb/>ſolche wieder aufnehme, (und wie ietzt mit eini-<lb/>
gen loͤblichen Teutſchen Regierungen mit denen<lb/>
der Religion wegen vertriebenen geſchiehet) ih-<lb/>
nen Schutz und Brod verſchaffet, ferner kan<lb/><fwplace="bottom"type="catch">auch</fw><lb/></p></div></body></text></TEI>
[1023/1043]
teln anzufangen, ob allbereits gute Handlung
und Credit darinnen etabliret, und Hoffnung
ſey, daß in allem Fall die Manufactur mit ein-
laͤndiſchen Capitalien kan ausgefuͤhret, oder ſol-
che aus der Fremde muͤſſen gefuͤhret werden.
§. 8. Hierbey iſt auch der Einwohner In-
clination zu unterſuchen, ob ſolche die Hand-
lung lieben, oder nicht? Ob ſie neue und nuͤtz-
liche Einfuhrungen befoͤrdern, arbeitſam,
ſinnreich und ſpahrſam ſeyn? Ob ſolcherge-
ſtalt die Manufactur unter vielen Fami-
lien ein zutheilen, und gleichſam im Lande aus-
zu ſaͤen, oder durch ein Monopolium zu des
Landes-Herrn Schutz und Privilegium an ei-
nem gewiſſen Ort muͤſſe gepflantzet, und nur
einer oder wenigen Perſonen verliehen werden,
welches alles am beſten aus des Landes Inter-
eſſe ſich ermeſſen laͤſt, ob und wieweit nehmlich
demſelben mit der Manufactur gedienet ſey.
§. 9. Die Zeiten koͤnnen auch manchmahl
favorabler, manchmahl denen Manufacturen
hinderlich ſeyn, favorabler ſind ſie, wenn an-
dere gute Kuͤnſtler, Arbeiter und Handwercks-
Leute gedruͤcket und verjaget werden, daß man
ſolche wieder aufnehme, (und wie ietzt mit eini-
gen loͤblichen Teutſchen Regierungen mit denen
der Religion wegen vertriebenen geſchiehet) ih-
nen Schutz und Brod verſchaffet, ferner kan
auch
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 1023. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/1043>, abgerufen am 23.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.