derheit, wenn dadurch eine gleiche in seinem Lande in Abnehmen kommen möchte, mit schee- len Augen ansehen, die Passage difficultiren, und in begebenden Fall Repressalien gebrau- chen, oder auf andere Weise der Manufactur Abbruch thun, und die Handlung hemmen würde?
§. 6. Die Fruchtbarkeit eines Landes giebt die Betrachtung der darinnen wachsenden Materialien, ob solche albereits vor diesen er- zielet worden, oder der Boden ins künfftige darzu tüchtig zu machen sey, ob das Land mehr Einwohner als es hat, zu nehren vermöge, ob die Victualien hoch oder in guten Preisse seyn, und dergleichen. Wann dieses alles an- fänglich reiflich erwogen, so giebt ferner des Landes Constitution zu bedencken, ob selbiges biß anhero von Handlung, Ackerbau, Berg- Wercken, Schiffarthen, oder deren Hochhal- tung bestanden, ob die Regierung geneigt sey, die Commercien zu befördern, und mächtig ge- nung, solche zu beschützen? ob die Manufa- cturen in dem Lande der Consumtion wegen selber bestehen können, oder Ausländische Aus- wege zu Hülffe nehmen müsse.
§. 7. Das Vermögen des Landes oder viel- mehr derselben Einnahme wird weisen, ob die Manufactur aus kleinen und mit eigenen Mit-
teln
derheit, wenn dadurch eine gleiche in ſeinem Lande in Abnehmen kommen moͤchte, mit ſchee- len Augen anſehen, die Paſſage difficultiren, und in begebenden Fall Repreſſalien gebrau- chen, oder auf andere Weiſe der Manufactur Abbruch thun, und die Handlung hemmen wuͤrde?
§. 6. Die Fruchtbarkeit eines Landes giebt die Betrachtung der darinnen wachſenden Materialien, ob ſolche albereits vor dieſen er- zielet worden, oder der Boden ins kuͤnfftige darzu tuͤchtig zu machen ſey, ob das Land mehr Einwohner als es hat, zu nehren vermoͤge, ob die Victualien hoch oder in guten Preiſſe ſeyn, und dergleichen. Wann dieſes alles an- faͤnglich reiflich erwogen, ſo giebt ferner des Landes Conſtitution zu bedencken, ob ſelbiges biß anhero von Handlung, Ackerbau, Berg- Wercken, Schiffarthen, oder deren Hochhal- tung beſtanden, ob die Regierung geneigt ſey, die Commercien zu befoͤrdern, und maͤchtig ge- nung, ſolche zu beſchuͤtzen? ob die Manufa- cturen in dem Lande der Conſumtion wegen ſelber beſtehen koͤnnen, oder Auslaͤndiſche Aus- wege zu Huͤlffe nehmen muͤſſe.
§. 7. Das Vermoͤgen des Landes oder viel- mehr derſelben Einnahme wird weiſen, ob die Manufactur aus kleinen und mit eigenen Mit-
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[1022/1042]
derheit, wenn dadurch eine gleiche in ſeinem
Lande in Abnehmen kommen moͤchte, mit ſchee-
len Augen anſehen, die Paſſage difficultiren,
und in begebenden Fall Repreſſalien gebrau-
chen, oder auf andere Weiſe der Manufactur
Abbruch thun, und die Handlung hemmen
wuͤrde?
§. 6. Die Fruchtbarkeit eines Landes giebt
die Betrachtung der darinnen wachſenden
Materialien, ob ſolche albereits vor dieſen er-
zielet worden, oder der Boden ins kuͤnfftige
darzu tuͤchtig zu machen ſey, ob das Land
mehr Einwohner als es hat, zu nehren vermoͤge,
ob die Victualien hoch oder in guten Preiſſe
ſeyn, und dergleichen. Wann dieſes alles an-
faͤnglich reiflich erwogen, ſo giebt ferner des
Landes Conſtitution zu bedencken, ob ſelbiges
biß anhero von Handlung, Ackerbau, Berg-
Wercken, Schiffarthen, oder deren Hochhal-
tung beſtanden, ob die Regierung geneigt ſey,
die Commercien zu befoͤrdern, und maͤchtig ge-
nung, ſolche zu beſchuͤtzen? ob die Manufa-
cturen in dem Lande der Conſumtion wegen
ſelber beſtehen koͤnnen, oder Auslaͤndiſche Aus-
wege zu Huͤlffe nehmen muͤſſe.
§. 7. Das Vermoͤgen des Landes oder viel-
mehr derſelben Einnahme wird weiſen, ob die
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 1022. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/1042>, abgerufen am 23.11.2024.
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