ten, welche sie zu Ehren der Gemahlin des Praeten- denten, so sich bey ihnen aufhielte, um sie zu di- vertiren, spielen wolten. Es pflegt dieses auch gar offters bey manchen Gelegenheiten in den Klö- stern zu geschehen.
§. 19. Die Banden der Operisten und Comoe- dianten werden an manchen Hofe beständig sala- rirt, an andern Höfen hingegen genüssen sie nur alle Jahre gewisse Praesente, zu der Zeit da sie die- selben zu besuchen, und sich eine Zeitlang dran auf- zuhalten pflegen. Bißweilen wird nicht ein Pfen- nig aus der Landes-Fürstlichen Casse zu Unter- haltung der Opern und Comoedien genommen, sondern die Capellmeister dirigiren sie auf Gewinn und Verlust. An etzlichen Höfen aber werden wohl zu Tonnen Goldes durch die Opern und Comoedien des Jahrs consumirt, zumahl wenn in manchen Opern prächtige Machinen und kost- bare Kleidungen vorkommen. Bey der Vermäh- lung des Römischen Kaysers Leopoldi, wurden die 3 berühmten Opern Pomo d'oro, la Monarchia latina und Cybele mit solcher Pracht vorgestellt/ daß man versichere, es hätte allein Pomo d'oro über hundert tausend Thaler gekostet.
§. 20. Etwas besonders war es, was Curiosus Alethophilus in seiner Historia moris Civilis s. aulici p. 43. anführt: daß König Ludwig XIV. in Franckreich zu seiner Zeit, Kinder von 5 biß 6 Jah- ren abrichten lassen, die Comoedien und Opern hätten müssen spielen/ und dieses hätten sie mit sol-
cher
IV. Theil. VI. Capitul.
ten, welche ſie zu Ehren der Gemahlin des Præten- denten, ſo ſich bey ihnen aufhielte, um ſie zu di- vertiren, ſpielen wolten. Es pflegt dieſes auch gar offters bey manchen Gelegenheiten in den Kloͤ- ſtern zu geſchehen.
§. 19. Die Banden der Operiſten und Comœ- dianten werden an manchen Hofe beſtaͤndig ſala- rirt, an andern Hoͤfen hingegen genuͤſſen ſie nur alle Jahre gewiſſe Præſente, zu der Zeit da ſie die- ſelben zu beſuchen, und ſich eine Zeitlang dran auf- zuhalten pflegen. Bißweilen wird nicht ein Pfen- nig aus der Landes-Fuͤrſtlichen Caſſe zu Unter- haltung der Opern und Comœdien genommen, ſondern die Capellmeiſter dirigiren ſie auf Gewinn und Verluſt. An etzlichen Hoͤfen aber werden wohl zu Tonnen Goldes durch die Opern und Comœdien des Jahrs conſumirt, zumahl wenn in manchen Opern praͤchtige Machinen und koſt- bare Kleidungen vorkommen. Bey der Vermaͤh- lung des Roͤmiſchen Kayſers Leopoldi, wurden die 3 beruͤhmten Opern Pomo d’oro, la Monarchia latina und Cybele mit ſolcher Pracht vorgeſtellt/ daß man verſichere, es haͤtte allein Pomo d’oro uͤber hundert tauſend Thaler gekoſtet.
§. 20. Etwas beſonders war es, was Curioſus Alethophilus in ſeiner Hiſtoria moris Civilis ſ. aulici p. 43. anfuͤhrt: daß Koͤnig Ludwig XIV. in Franckreich zu ſeiner Zeit, Kinder von 5 biß 6 Jah- ren abrichten laſſen, die Comœdien und Opern haͤtten muͤſſen ſpielen/ und dieſes haͤtten ſie mit ſol-
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IV. Theil. VI. Capitul.
ten, welche ſie zu Ehren der Gemahlin des Præten-
denten, ſo ſich bey ihnen aufhielte, um ſie zu di-
vertiren, ſpielen wolten. Es pflegt dieſes auch
gar offters bey manchen Gelegenheiten in den Kloͤ-
ſtern zu geſchehen.
§. 19. Die Banden der Operiſten und Comœ-
dianten werden an manchen Hofe beſtaͤndig ſala-
rirt, an andern Hoͤfen hingegen genuͤſſen ſie nur
alle Jahre gewiſſe Præſente, zu der Zeit da ſie die-
ſelben zu beſuchen, und ſich eine Zeitlang dran auf-
zuhalten pflegen. Bißweilen wird nicht ein Pfen-
nig aus der Landes-Fuͤrſtlichen Caſſe zu Unter-
haltung der Opern und Comœdien genommen,
ſondern die Capellmeiſter dirigiren ſie auf Gewinn
und Verluſt. An etzlichen Hoͤfen aber werden
wohl zu Tonnen Goldes durch die Opern und
Comœdien des Jahrs conſumirt, zumahl wenn
in manchen Opern praͤchtige Machinen und koſt-
bare Kleidungen vorkommen. Bey der Vermaͤh-
lung des Roͤmiſchen Kayſers Leopoldi, wurden die
3 beruͤhmten Opern Pomo d’oro, la Monarchia
latina und Cybele mit ſolcher Pracht vorgeſtellt/
daß man verſichere, es haͤtte allein Pomo d’oro uͤber
hundert tauſend Thaler gekoſtet.
§. 20. Etwas beſonders war es, was Curioſus
Alethophilus in ſeiner Hiſtoria moris Civilis ſ.
aulici p. 43. anfuͤhrt: daß Koͤnig Ludwig XIV. in
Franckreich zu ſeiner Zeit, Kinder von 5 biß 6 Jah-
ren abrichten laſſen, die Comœdien und Opern
haͤtten muͤſſen ſpielen/ und dieſes haͤtten ſie mit ſol-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 808. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/832>, abgerufen am 25.11.2024.
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