§. 27. Diese Articul werden auf unterschiede- ne Art abgefast; unter andern beobachtet man auch folgende: Es darff keiner ein ander Schwerdt oder einen andern Spieß gebrauchen, als der von den Herren Judicirern approbirt ist. Es darff keiner mehr als dreymahl mit dem Spieß zusam- men gehen, er werde gebrochen oder nicht, auch kei- ner mehr als 5 Streiche mit dem Schwerdt thun, wer hierüber schreitet, dem wird es nicht passiret. Wer seinen Spieß oder sein Schwerdt fallen läst/ dem wird kein anders gereicht. Wer bloß ge- schlagen wird, wird nicht wieder zugelassen. Es müssen alle Spiesse am Kopffe getroffen werden, und nicht gelten, wenn einer seinen Spieß nicht frey führet, sondern mit Zulauffen oder Stossen die Ar- me am Leibe behält, oder sonst nicht nach den Arti- culn stöst. Wer zur Erde gestossen oder geschla- gen, soll nicht wieder zugelassen werden. Den Spieß-Danck erlangen die in den ersten 3 Stös- sen die meisten Spiesse brechen, und den andern, die in den ersten 5 Streichen die meisten Schwerdter zuschlagen. Bey den Fuß-Turnieren müssen die Turnierer auf gewöhnliche Fuß-Turnier-Art ge- rüstet seyn, auch anders nicht als mit geschlossenen Helm, und ohne andern unzuläßigen Vortheil tour- niren.
§. 28. Bißweilen hat eine iede Esquadrille ihren Maitre de Coup mit einem zierlichen Maitre-Sta- be, es stehen auch Tambours auf den vier Ecken, und das Turnieren fängt sich an von Capitain,
Fähn-
Von mancherl. Turnieren u. Ritterſpielen.
§. 27. Dieſe Articul werden auf unterſchiede- ne Art abgefaſt; unter andern beobachtet man auch folgende: Es darff keiner ein ander Schwerdt oder einen andern Spieß gebrauchen, als der von den Herren Judicirern approbirt iſt. Es darff keiner mehr als dreymahl mit dem Spieß zuſam- men gehen, er werde gebrochen oder nicht, auch kei- ner mehr als 5 Streiche mit dem Schwerdt thun, wer hieruͤber ſchreitet, dem wird es nicht paſſiret. Wer ſeinen Spieß oder ſein Schwerdt fallen laͤſt/ dem wird kein anders gereicht. Wer bloß ge- ſchlagen wird, wird nicht wieder zugelaſſen. Es muͤſſen alle Spieſſe am Kopffe getroffen werden, und nicht gelten, wenn einer ſeinen Spieß nicht frey fuͤhret, ſondern mit Zulauffen oder Stoſſen die Ar- me am Leibe behaͤlt, oder ſonſt nicht nach den Arti- culn ſtoͤſt. Wer zur Erde geſtoſſen oder geſchla- gen, ſoll nicht wieder zugelaſſen werden. Den Spieß-Danck erlangen die in den erſten 3 Stoͤſ- ſen die meiſten Spieſſe brechen, und den andern, die in den erſten 5 Streichen die meiſten Schwerdter zuſchlagen. Bey den Fuß-Turnieren muͤſſen die Turnierer auf gewoͤhnliche Fuß-Turnier-Art ge- ruͤſtet ſeyn, auch anders nicht als mit geſchloſſenen Helm, und ohne andern unzulaͤßigen Vortheil tour- niren.
§. 28. Bißweilen hat eine iede Esquadrille ihren Maitre de Coup mit einem zierlichen Maitre-Sta- be, es ſtehen auch Tambours auf den vier Ecken, und das Turnieren faͤngt ſich an von Capitain,
Faͤhn-
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Von mancherl. Turnieren u. Ritterſpielen.
§. 27. Dieſe Articul werden auf unterſchiede-
ne Art abgefaſt; unter andern beobachtet man
auch folgende: Es darff keiner ein ander Schwerdt
oder einen andern Spieß gebrauchen, als der von
den Herren Judicirern approbirt iſt. Es darff
keiner mehr als dreymahl mit dem Spieß zuſam-
men gehen, er werde gebrochen oder nicht, auch kei-
ner mehr als 5 Streiche mit dem Schwerdt thun,
wer hieruͤber ſchreitet, dem wird es nicht paſſiret.
Wer ſeinen Spieß oder ſein Schwerdt fallen laͤſt/
dem wird kein anders gereicht. Wer bloß ge-
ſchlagen wird, wird nicht wieder zugelaſſen. Es
muͤſſen alle Spieſſe am Kopffe getroffen werden,
und nicht gelten, wenn einer ſeinen Spieß nicht frey
fuͤhret, ſondern mit Zulauffen oder Stoſſen die Ar-
me am Leibe behaͤlt, oder ſonſt nicht nach den Arti-
culn ſtoͤſt. Wer zur Erde geſtoſſen oder geſchla-
gen, ſoll nicht wieder zugelaſſen werden. Den
Spieß-Danck erlangen die in den erſten 3 Stoͤſ-
ſen die meiſten Spieſſe brechen, und den andern, die
in den erſten 5 Streichen die meiſten Schwerdter
zuſchlagen. Bey den Fuß-Turnieren muͤſſen die
Turnierer auf gewoͤhnliche Fuß-Turnier-Art ge-
ruͤſtet ſeyn, auch anders nicht als mit geſchloſſenen
Helm, und ohne andern unzulaͤßigen Vortheil tour-
niren.
§. 28. Bißweilen hat eine iede Esquadrille ihren
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be, es ſtehen auch Tambours auf den vier Ecken,
und das Turnieren faͤngt ſich an von Capitain,
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 763. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/787>, abgerufen am 22.11.2024.
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