Franckreich an den Teutschen Höfen eingeführt worden, als z. E. die Divertissemens der Reduten und des Carnevals. Je mehr unsere Teutschen Printzen angefangen auf ihren Reisen Franckreich und Jtalien zu besuchen, und die Frantzosen und Jtaliäner hoch zu achten, ie mehr haben sie ihnen nachgeahmt, und so wohl bey den Arten sich zu divertiren, als bey den andern Gebräuchen ihnen abgelernt.
§. 11. An einigen Höfen, wo man auf eine stetswährende Veränderung der Lustbarkeiten be- dacht ist, unterhält man eigene Intendants des Plaisirs, die vor die Einrichtung, Ordonirung und Abwechselung der Divertissemens besorgt seyn und mit Zuziehung des Hof-Marschalls, auch man- cherley Künstler und Virtuosen unterschiedene Lust- Projecte, Serenissimo einreichen müssen. Es sind bißweilen vornehme Cavaliers, als Cammer- Herren, u. s. w. denen diese Function aufgetra- gen wird.
§. 12. Manchmahl haben diese Intendants des Plaisirs die Aufsicht über die Comödianten, Operi- sten, Capellmeister, Dantzmeister, Cammer- Musicos, Taschenspieler, Hof-Mahler, Hof-Bau- meister, Hof-Laquirer, Masquirungs-Schneider, Pritzschmeister, und andere dergleichen Leute, ge- meiniglich aber gehören sie alle zusammen unter das Hof-Marschall-Amt. Dieses pflegt auch Sorge zu tragen, daß die Lustbarkeiten, daselbst mit allen ihren Umständen auf das deutlichste und spe-
cisiqueste
IV. Theil. I. Capitul.
Franckreich an den Teutſchen Hoͤfen eingefuͤhrt worden, als z. E. die Divertiſſemens der Reduten und des Carnevals. Je mehr unſere Teutſchen Printzen angefangen auf ihren Reiſen Franckreich und Jtalien zu beſuchen, und die Frantzoſen und Jtaliaͤner hoch zu achten, ie mehr haben ſie ihnen nachgeahmt, und ſo wohl bey den Arten ſich zu divertiren, als bey den andern Gebraͤuchen ihnen abgelernt.
§. 11. An einigen Hoͤfen, wo man auf eine ſtetswaͤhrende Veraͤnderung der Luſtbarkeiten be- dacht iſt, unterhaͤlt man eigene Intendants des Plaiſirs, die vor die Einrichtung, Ordonirung und Abwechſelung der Divertiſſemens beſorgt ſeyn und mit Zuziehung des Hof-Marſchalls, auch man- cherley Kuͤnſtler und Virtuoſen unterſchiedene Luſt- Projecte, Sereniſſimo einreichen muͤſſen. Es ſind bißweilen vornehme Cavaliers, als Cammer- Herren, u. ſ. w. denen dieſe Function aufgetra- gen wird.
§. 12. Manchmahl haben dieſe Intendants des Plaiſirs die Aufſicht uͤber die Comoͤdianten, Operi- ſten, Capellmeiſter, Dantzmeiſter, Cammer- Muſicos, Taſchenſpieler, Hof-Mahler, Hof-Bau- meiſter, Hof-Laquirer, Maſquirungs-Schneider, Pritzſchmeiſter, und andere dergleichen Leute, ge- meiniglich aber gehoͤren ſie alle zuſammen unter das Hof-Marſchall-Amt. Dieſes pflegt auch Sorge zu tragen, daß die Luſtbarkeiten, daſelbſt mit allen ihren Umſtaͤnden auf das deutlichſte und ſpe-
ciſiqueſte
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0762"n="738"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b"><hirendition="#aq">IV.</hi> Theil. <hirendition="#aq">I.</hi> Capitul.</hi></fw><lb/>
Franckreich an den Teutſchen Hoͤfen eingefuͤhrt<lb/>
worden, als z. E. die <hirendition="#aq">Divertiſſemens</hi> der <hirendition="#aq">Redut</hi>en<lb/>
und des <hirendition="#aq">Carnevals.</hi> Je mehr unſere Teutſchen<lb/>
Printzen angefangen auf ihren Reiſen Franckreich<lb/>
und Jtalien zu beſuchen, und die Frantzoſen und<lb/>
Jtaliaͤner hoch zu achten, ie mehr haben ſie ihnen<lb/>
nachgeahmt, und ſo wohl bey den Arten ſich zu<lb/><hirendition="#aq">diverti</hi>ren, als bey den andern Gebraͤuchen ihnen<lb/>
abgelernt.</p><lb/><p>§. 11. An einigen Hoͤfen, wo man auf eine<lb/>ſtetswaͤhrende Veraͤnderung der Luſtbarkeiten be-<lb/>
dacht iſt, unterhaͤlt man eigene <hirendition="#aq">Intendants des<lb/>
Plaiſirs,</hi> die vor die Einrichtung, <hirendition="#aq">Ordoni</hi>rung und<lb/>
Abwechſelung der <hirendition="#aq">Divertiſſemens</hi> beſorgt ſeyn<lb/>
und mit Zuziehung des Hof-Marſchalls, auch man-<lb/>
cherley Kuͤnſtler und <hirendition="#aq">Virtuoſ</hi>en unterſchiedene Luſt-<lb/><hirendition="#aq">Projecte, Sereniſſimo</hi> einreichen muͤſſen. Es<lb/>ſind bißweilen vornehme <hirendition="#aq">Cavaliers,</hi> als Cammer-<lb/>
Herren, u. ſ. w. denen dieſe <hirendition="#aq">Function</hi> aufgetra-<lb/>
gen wird.</p><lb/><p>§. 12. Manchmahl haben dieſe <hirendition="#aq">Intendants des<lb/>
Plaiſirs</hi> die Aufſicht uͤber die Comoͤdianten, Operi-<lb/>ſten, Capellmeiſter, Dantzmeiſter, Cammer-<lb/><hirendition="#aq">Muſicos,</hi> Taſchenſpieler, Hof-Mahler, Hof-Bau-<lb/>
meiſter, Hof-<hirendition="#aq">Laquir</hi>er, <hirendition="#aq">Maſqui</hi>rungs-Schneider,<lb/>
Pritzſchmeiſter, und andere dergleichen Leute, ge-<lb/>
meiniglich aber gehoͤren ſie alle zuſammen unter<lb/>
das Hof-Marſchall-Amt. Dieſes pflegt auch<lb/>
Sorge zu tragen, daß die Luſtbarkeiten, daſelbſt mit<lb/>
allen ihren Umſtaͤnden auf das deutlichſte und <hirendition="#aq">ſpe-</hi><lb/><fwplace="bottom"type="catch"><hirendition="#aq">ciſique</hi>ſte</fw><lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[738/0762]
IV. Theil. I. Capitul.
Franckreich an den Teutſchen Hoͤfen eingefuͤhrt
worden, als z. E. die Divertiſſemens der Reduten
und des Carnevals. Je mehr unſere Teutſchen
Printzen angefangen auf ihren Reiſen Franckreich
und Jtalien zu beſuchen, und die Frantzoſen und
Jtaliaͤner hoch zu achten, ie mehr haben ſie ihnen
nachgeahmt, und ſo wohl bey den Arten ſich zu
divertiren, als bey den andern Gebraͤuchen ihnen
abgelernt.
§. 11. An einigen Hoͤfen, wo man auf eine
ſtetswaͤhrende Veraͤnderung der Luſtbarkeiten be-
dacht iſt, unterhaͤlt man eigene Intendants des
Plaiſirs, die vor die Einrichtung, Ordonirung und
Abwechſelung der Divertiſſemens beſorgt ſeyn
und mit Zuziehung des Hof-Marſchalls, auch man-
cherley Kuͤnſtler und Virtuoſen unterſchiedene Luſt-
Projecte, Sereniſſimo einreichen muͤſſen. Es
ſind bißweilen vornehme Cavaliers, als Cammer-
Herren, u. ſ. w. denen dieſe Function aufgetra-
gen wird.
§. 12. Manchmahl haben dieſe Intendants des
Plaiſirs die Aufſicht uͤber die Comoͤdianten, Operi-
ſten, Capellmeiſter, Dantzmeiſter, Cammer-
Muſicos, Taſchenſpieler, Hof-Mahler, Hof-Bau-
meiſter, Hof-Laquirer, Maſquirungs-Schneider,
Pritzſchmeiſter, und andere dergleichen Leute, ge-
meiniglich aber gehoͤren ſie alle zuſammen unter
das Hof-Marſchall-Amt. Dieſes pflegt auch
Sorge zu tragen, daß die Luſtbarkeiten, daſelbſt mit
allen ihren Umſtaͤnden auf das deutlichſte und ſpe-
ciſiqueſte
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 738. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/762>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.