Höfen gebräuchliche Aufzüge etwas genauer be- trachtet, und solche mit den alten Römischen in Vergleichung stellt, so wird man allenthalben eine grosse Aehnlichkeit wahrnehmen. Ja das alte heydnische und mythologische Wesen muß bey den meisten Lustbarkeiten die besten Erfindungen abge- ben. Einige sind unsern Teutschen eigenthühm- lich, als z. E. die Ritterspiele, und Fuß-Turniers. Ob es zwar wohl erscheinet, daß sie aus Jtalien nach Teutschland möchten gekommen seyn, so sind sie doch von den ältesten Zeiten an, und über tau- send Jahr an den Teutschen Höfen beständig in Gebrauch gewesen. Man hat von derselben Zeit an, an den meisten Teutschen Höfen fast bey allen Lustbarkeiten dergleichen Ritterspiele mit angestellt.
§. 4. Manche sind zwar allgemein, die nicht al- lein in Teutschland, sondern auch in andern Euro- päischen Provintzen gebräuchlich, und so wohl bey Privat-Personen als unter grossen Herren einge- führt, als die Däntze, die Schlittenfahrten, die Comödien, die Opern, die Feuerwercke, die Illu- minationen, die Wirthschafften, die Bauer-Hoch- zeiten, u. s. w. sie haben aber in einigen Ländern gantz neue Zusätze bekommen, und sind daselbst erst recht kunstmäßig ausgearbeitet, in neue Ver- fassung gesetzt, und in besondere Regeln gebracht worden.
§. 10. Gewisse Lustbarkeiten sind unsern Vor- fahren gröstentheils unbekandt gewesen, und nur etwan von ein 50 Jahren her aus Jtalien und
Franck-
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Von den Hochfuͤrſtl. Divertiſſemens uͤberh.
Hoͤfen gebraͤuchliche Aufzuͤge etwas genauer be- trachtet, und ſolche mit den alten Roͤmiſchen in Vergleichung ſtellt, ſo wird man allenthalben eine groſſe Aehnlichkeit wahrnehmen. Ja das alte heydniſche und mythologiſche Weſen muß bey den meiſten Luſtbarkeiten die beſten Erfindungen abge- ben. Einige ſind unſern Teutſchen eigenthuͤhm- lich, als z. E. die Ritterſpiele, und Fuß-Turniers. Ob es zwar wohl erſcheinet, daß ſie aus Jtalien nach Teutſchland moͤchten gekommen ſeyn, ſo ſind ſie doch von den aͤlteſten Zeiten an, und uͤber tau- ſend Jahr an den Teutſchen Hoͤfen beſtaͤndig in Gebrauch geweſen. Man hat von derſelben Zeit an, an den meiſten Teutſchen Hoͤfen faſt bey allen Luſtbarkeiten dergleichen Ritterſpiele mit angeſtellt.
§. 4. Manche ſind zwar allgemein, die nicht al- lein in Teutſchland, ſondern auch in andern Euro- paͤiſchen Provintzen gebraͤuchlich, und ſo wohl bey Privat-Perſonen als unter groſſen Herren einge- fuͤhrt, als die Daͤntze, die Schlittenfahrten, die Comoͤdien, die Opern, die Feuerwercke, die Illu- minationen, die Wirthſchafften, die Bauer-Hoch- zeiten, u. ſ. w. ſie haben aber in einigen Laͤndern gantz neue Zuſaͤtze bekommen, und ſind daſelbſt erſt recht kunſtmaͤßig ausgearbeitet, in neue Ver- faſſung geſetzt, und in beſondere Regeln gebracht worden.
§. 10. Gewiſſe Luſtbarkeiten ſind unſern Vor- fahren groͤſtentheils unbekandt geweſen, und nur etwan von ein 50 Jahren her aus Jtalien und
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Von den Hochfuͤrſtl. Divertiſſemens uͤberh.
Hoͤfen gebraͤuchliche Aufzuͤge etwas genauer be-
trachtet, und ſolche mit den alten Roͤmiſchen in
Vergleichung ſtellt, ſo wird man allenthalben eine
groſſe Aehnlichkeit wahrnehmen. Ja das alte
heydniſche und mythologiſche Weſen muß bey den
meiſten Luſtbarkeiten die beſten Erfindungen abge-
ben. Einige ſind unſern Teutſchen eigenthuͤhm-
lich, als z. E. die Ritterſpiele, und Fuß-Turniers.
Ob es zwar wohl erſcheinet, daß ſie aus Jtalien
nach Teutſchland moͤchten gekommen ſeyn, ſo ſind
ſie doch von den aͤlteſten Zeiten an, und uͤber tau-
ſend Jahr an den Teutſchen Hoͤfen beſtaͤndig in
Gebrauch geweſen. Man hat von derſelben Zeit
an, an den meiſten Teutſchen Hoͤfen faſt bey allen
Luſtbarkeiten dergleichen Ritterſpiele mit angeſtellt.
§. 4. Manche ſind zwar allgemein, die nicht al-
lein in Teutſchland, ſondern auch in andern Euro-
paͤiſchen Provintzen gebraͤuchlich, und ſo wohl bey
Privat-Perſonen als unter groſſen Herren einge-
fuͤhrt, als die Daͤntze, die Schlittenfahrten, die
Comoͤdien, die Opern, die Feuerwercke, die Illu-
minationen, die Wirthſchafften, die Bauer-Hoch-
zeiten, u. ſ. w. ſie haben aber in einigen Laͤndern
gantz neue Zuſaͤtze bekommen, und ſind daſelbſt
erſt recht kunſtmaͤßig ausgearbeitet, in neue Ver-
faſſung geſetzt, und in beſondere Regeln gebracht
worden.
§. 10. Gewiſſe Luſtbarkeiten ſind unſern Vor-
fahren groͤſtentheils unbekandt geweſen, und nur
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 737. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/761>, abgerufen am 25.11.2024.
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