schlagen, und so dann die Spohren anlegen muste. S. Rudolph Goth. Diplomat. I. Theil. p. 32.
§. 20. Bey den Antritt der Regierungen pfle- gen grosse Herren bißweilen neue Ritter-Orden zu stifften. Also fundirten Jhro Königliche Ma- jestät in Preußen anno 1701 am Tage der Crö- nung den Orden des Königlichen Preußischen Ad- lers, das Capitul aber und die Investitur ward nicht eher als an. 1703 eingerichtet. S. Beck- manns Anhaltischer Geschichte V. Theil p. 290.
§. 21. Auf die etablirten neuen Orden, oder auch auf die jährliche Celebration der bereits eta- blirten, werden besondere Müntzen geschlagen. Also wurde auf die sacra anniversaria equitum aurei velleris eine denckwürdige Medaille geprä- get, die man bey den Inscriptionibus des Gustavi Heraei p. 31. nachlesen kan.
§. 22. Wenn ein Königlicher Abgesandter einen König oder andern grossen Herrn, einen Orden überbringt, so geschicht solches mit gantz besondern Solennitäten. Es werden auf dem Saale, auf welchen die Ordens-Ceremonien vorgenommen werden sollen, zwey kostbahre Throne aufgerich- tet, der gantze Hof muß in lustre und Gala dabey erscheinen. Die Abgesandten, so den Orden über- bringen, werden mit den grösten Ehren-Bezeu- gungen angenommen, sie legen im Nahmen ihres Königs eine solenne Rede ab, worauf ein obli- geantes Dancksagungs-Compliment wieder er- folgt. Sie stellen den Fürsten, dem sie den Or-
den
Von den Ritter-Orden.
ſchlagen, und ſo dann die Spohren anlegen muſte. S. Rudolph Goth. Diplomat. I. Theil. p. 32.
§. 20. Bey den Antritt der Regierungen pfle- gen groſſe Herren bißweilen neue Ritter-Orden zu ſtifften. Alſo fundirten Jhro Koͤnigliche Ma- jeſtaͤt in Preußen anno 1701 am Tage der Croͤ- nung den Orden des Koͤniglichen Preußiſchen Ad- lers, das Capitul aber und die Inveſtitur ward nicht eher als an. 1703 eingerichtet. S. Beck- manns Anhaltiſcher Geſchichte V. Theil p. 290.
§. 21. Auf die etablirten neuen Orden, oder auch auf die jaͤhrliche Celebration der bereits eta- blirten, werden beſondere Muͤntzen geſchlagen. Alſo wurde auf die ſacra anniverſaria equitum aurei velleris eine denckwuͤrdige Medaille gepraͤ- get, die man bey den Inſcriptionibus des Guſtavi Heræi p. 31. nachleſen kan.
§. 22. Wenn ein Koͤniglicher Abgeſandter einen Koͤnig oder andern groſſen Herrn, einen Orden uͤberbringt, ſo geſchicht ſolches mit gantz beſondern Solennitaͤten. Es werden auf dem Saale, auf welchen die Ordens-Ceremonien vorgenommen werden ſollen, zwey koſtbahre Throne aufgerich- tet, der gantze Hof muß in luſtre und Gala dabey erſcheinen. Die Abgeſandten, ſo den Orden uͤber- bringen, werden mit den groͤſten Ehren-Bezeu- gungen angenommen, ſie legen im Nahmen ihres Koͤnigs eine ſolenne Rede ab, worauf ein obli- geantes Danckſagungs-Compliment wieder er- folgt. Sie ſtellen den Fuͤrſten, dem ſie den Or-
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Von den Ritter-Orden.
ſchlagen, und ſo dann die Spohren anlegen muſte.
S. Rudolph Goth. Diplomat. I. Theil. p. 32.
§. 20. Bey den Antritt der Regierungen pfle-
gen groſſe Herren bißweilen neue Ritter-Orden
zu ſtifften. Alſo fundirten Jhro Koͤnigliche Ma-
jeſtaͤt in Preußen anno 1701 am Tage der Croͤ-
nung den Orden des Koͤniglichen Preußiſchen Ad-
lers, das Capitul aber und die Inveſtitur ward
nicht eher als an. 1703 eingerichtet. S. Beck-
manns Anhaltiſcher Geſchichte V. Theil p. 290.
§. 21. Auf die etablirten neuen Orden, oder
auch auf die jaͤhrliche Celebration der bereits eta-
blirten, werden beſondere Muͤntzen geſchlagen.
Alſo wurde auf die ſacra anniverſaria equitum
aurei velleris eine denckwuͤrdige Medaille gepraͤ-
get, die man bey den Inſcriptionibus des Guſtavi
Heræi p. 31. nachleſen kan.
§. 22. Wenn ein Koͤniglicher Abgeſandter einen
Koͤnig oder andern groſſen Herrn, einen Orden
uͤberbringt, ſo geſchicht ſolches mit gantz beſondern
Solennitaͤten. Es werden auf dem Saale, auf
welchen die Ordens-Ceremonien vorgenommen
werden ſollen, zwey koſtbahre Throne aufgerich-
tet, der gantze Hof muß in luſtre und Gala dabey
erſcheinen. Die Abgeſandten, ſo den Orden uͤber-
bringen, werden mit den groͤſten Ehren-Bezeu-
gungen angenommen, ſie legen im Nahmen ihres
Koͤnigs eine ſolenne Rede ab, worauf ein obli-
geantes Danckſagungs-Compliment wieder er-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 719. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/743>, abgerufen am 22.11.2024.
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