Verwandten, die sich zu einer von den drey Christ- lichen Religionen bekennen, vor würdige Mitglieder dieser Orden angesehen. Viele sind mit den coe- libat verbunden, und bey andern Orden hingegen können sich die Ritter in den Ehestand begeben. Manche sind vor Cavaliers, und andere vor Da- mes bestimmt.
§. 4. Je älter nun der Orden, ie grösser der Herr, der solchen conferirt, desto mehr Ehre ist auch dabey. Einiger Orden schämen sich die grö- sten Könige nicht, und viele hohe Puissancen pfle- gen ihre neugebohrne Printzen in gewisse Orden einzukleiden, oder ihnen die besondern Ordens- Zeichen umzuhängen.
§. 5. Die Orden werden meistentheils denen conferirt, die von rechten alten adelichen Geblüthe, und mit ihren Ahnen väterlicher und mütterlicher Seiten auf eine gewisse Anzahl, die im Statuten ausgedruckt wird, steigen können. Als der König in Franckreich Ludwig der XIV. alle Marschälle zu Rittern des Heiligen Geistes machen wolte, so be- danckte sich der alte Catinat vor diese Gnade, und gab aufrichtig vor, daß er mit Bestand der Wahr- heit den Adel seiner Vorfahren, den doch die Sta- tuta dieses Ordens erforderten, nicht gehörig bewei- sen könte, begehrte aber auch nicht mit falschen An- ziehungen zu prahlen, und den Leuten einen blauen Dunst vor die Augen zu machen. S. Theatr. Europ. T. XVII. des 1705 Jahres p. 258. Die- ses war wohl ein rechter Trieb eines adelichen Ge- müthes.
§. 6.
III. Theil. IX. Capitul.
Verwandten, die ſich zu einer von den drey Chriſt- lichen Religionen bekeñen, vor wuͤrdige Mitglieder dieſer Orden angeſehen. Viele ſind mit den cœ- libat verbunden, und bey andern Orden hingegen koͤnnen ſich die Ritter in den Eheſtand begeben. Manche ſind vor Cavaliers, und andere vor Da- mes beſtimmt.
§. 4. Je aͤlter nun der Orden, ie groͤſſer der Herr, der ſolchen conferirt, deſto mehr Ehre iſt auch dabey. Einiger Orden ſchaͤmen ſich die groͤ- ſten Koͤnige nicht, und viele hohe Puiſſancen pfle- gen ihre neugebohrne Printzen in gewiſſe Orden einzukleiden, oder ihnen die beſondern Ordens- Zeichen umzuhaͤngen.
§. 5. Die Orden werden meiſtentheils denen conferirt, die von rechten alten adelichen Gebluͤthe, und mit ihren Ahnen vaͤterlicher und muͤtterlicher Seiten auf eine gewiſſe Anzahl, die im Statuten ausgedruckt wird, ſteigen koͤnnen. Als der Koͤnig in Franckreich Ludwig der XIV. alle Marſchaͤlle zu Rittern des Heiligen Geiſtes machen wolte, ſo be- danckte ſich der alte Catinat vor dieſe Gnade, und gab aufrichtig vor, daß er mit Beſtand der Wahr- heit den Adel ſeiner Vorfahren, den doch die Sta- tuta dieſes Ordens erforderten, nicht gehoͤrig bewei- ſen koͤnte, begehrte aber auch nicht mit falſchen An- ziehungen zu prahlen, und den Leuten einen blauen Dunſt vor die Augen zu machen. S. Theatr. Europ. T. XVII. des 1705 Jahres p. 258. Die- ſes war wohl ein rechter Trieb eines adelichen Ge- muͤthes.
§. 6.
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III. Theil. IX. Capitul.
Verwandten, die ſich zu einer von den drey Chriſt-
lichen Religionen bekeñen, vor wuͤrdige Mitglieder
dieſer Orden angeſehen. Viele ſind mit den cœ-
libat verbunden, und bey andern Orden hingegen
koͤnnen ſich die Ritter in den Eheſtand begeben.
Manche ſind vor Cavaliers, und andere vor Da-
mes beſtimmt.
§. 4. Je aͤlter nun der Orden, ie groͤſſer der
Herr, der ſolchen conferirt, deſto mehr Ehre iſt
auch dabey. Einiger Orden ſchaͤmen ſich die groͤ-
ſten Koͤnige nicht, und viele hohe Puiſſancen pfle-
gen ihre neugebohrne Printzen in gewiſſe Orden
einzukleiden, oder ihnen die beſondern Ordens-
Zeichen umzuhaͤngen.
§. 5. Die Orden werden meiſtentheils denen
conferirt, die von rechten alten adelichen Gebluͤthe,
und mit ihren Ahnen vaͤterlicher und muͤtterlicher
Seiten auf eine gewiſſe Anzahl, die im Statuten
ausgedruckt wird, ſteigen koͤnnen. Als der Koͤnig
in Franckreich Ludwig der XIV. alle Marſchaͤlle zu
Rittern des Heiligen Geiſtes machen wolte, ſo be-
danckte ſich der alte Catinat vor dieſe Gnade, und
gab aufrichtig vor, daß er mit Beſtand der Wahr-
heit den Adel ſeiner Vorfahren, den doch die Sta-
tuta dieſes Ordens erforderten, nicht gehoͤrig bewei-
ſen koͤnte, begehrte aber auch nicht mit falſchen An-
ziehungen zu prahlen, und den Leuten einen blauen
Dunſt vor die Augen zu machen. S. Theatr.
Europ. T. XVII. des 1705 Jahres p. 258. Die-
ſes war wohl ein rechter Trieb eines adelichen Ge-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 710. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/734>, abgerufen am 25.11.2024.
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