der Cron-Cantzler ablegt, eröffnet, und die Be- antwortung dieser Rede erfolgt so dann von des Reichs-Tages Marschall. Der König in Poh- len, Johannes III. hielt auf dem Reichs-Tage zu Grodno eine Rede an die Stände, worinnen er versprach, in keinen Stück wider die Pacta conven- ta zu handeln. Hierauf werden die Acta propo- nirt, die Senatores und Reichs-Stände schreiten zu ihren Deliberationibus, communiciten ihre Schlüsse untereinander selbst und auch mit dem König, conferiren die gewöhnlichen neuen Digni- täten, fassen Ordnungen und Gesetze ab, biß sie endlich zu gewissen und völligen Reichs-Tags Schlüssen gelangen, die denn in pleno abgeie- sen, in Ordnung gebracht, und meistentheils ge- druckt werden.
§. 11. Die Zeit des Reichs-Tages, wie lange er währen soll, ist in einigen Fundamental-Gese- tzen des Reichs bestimmt, in andern hingegen nicht. Jn Pohlen soll ein Reichs-Tag nicht länger als 6 Wochen dauren, und die Edelleute pflegen die- sen Termin so genau in Acht zu nehmen, daß sie nach Verlauff der gesetzten Zeit ohne Verzug ih- ren Marschall an den König absenden, der in ihren Nahmen Abschied nehmen, und zugleich bey Jhrer Majestät um die gewöhnliche Verstattung des Hand-Kusses anhalten muß.
§. 12. Daß in Pohlen die Reichs-Tage leicht- lich zurissen werden, und die Reichs-Stände off- ters unverrichteter Sachen auseinander gehen, ist
kein
III. Theil. VIII. Capitul.
der Cron-Cantzler ablegt, eroͤffnet, und die Be- antwortung dieſer Rede erfolgt ſo dann von des Reichs-Tages Marſchall. Der Koͤnig in Poh- len, Johannes III. hielt auf dem Reichs-Tage zu Grodno eine Rede an die Staͤnde, worinnen er verſprach, in keinen Stuͤck wider die Pacta conven- ta zu handeln. Hierauf werden die Acta propo- nirt, die Senatores und Reichs-Staͤnde ſchreiten zu ihren Deliberationibus, communiciten ihre Schluͤſſe untereinander ſelbſt und auch mit dem Koͤnig, conferiren die gewoͤhnlichen neuen Digni- taͤten, faſſen Ordnungen und Geſetze ab, biß ſie endlich zu gewiſſen und voͤlligen Reichs-Tags Schluͤſſen gelangen, die denn in pleno abgeie- ſen, in Ordnung gebracht, und meiſtentheils ge- druckt werden.
§. 11. Die Zeit des Reichs-Tages, wie lange er waͤhren ſoll, iſt in einigen Fundamental-Geſe- tzen des Reichs beſtimmt, in andern hingegen nicht. Jn Pohlen ſoll ein Reichs-Tag nicht laͤnger als 6 Wochen dauren, und die Edelleute pflegen die- ſen Termin ſo genau in Acht zu nehmen, daß ſie nach Verlauff der geſetzten Zeit ohne Verzug ih- ren Marſchall an den Koͤnig abſenden, der in ihren Nahmen Abſchied nehmen, und zugleich bey Jhrer Majeſtaͤt um die gewoͤhnliche Verſtattung des Hand-Kuſſes anhalten muß.
§. 12. Daß in Pohlen die Reichs-Tage leicht- lich zuriſſen werden, und die Reichs-Staͤnde off- ters unverrichteter Sachen auseinander gehen, iſt
kein
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III. Theil. VIII. Capitul.
der Cron-Cantzler ablegt, eroͤffnet, und die Be-
antwortung dieſer Rede erfolgt ſo dann von des
Reichs-Tages Marſchall. Der Koͤnig in Poh-
len, Johannes III. hielt auf dem Reichs-Tage zu
Grodno eine Rede an die Staͤnde, worinnen er
verſprach, in keinen Stuͤck wider die Pacta conven-
ta zu handeln. Hierauf werden die Acta propo-
nirt, die Senatores und Reichs-Staͤnde ſchreiten
zu ihren Deliberationibus, communiciten ihre
Schluͤſſe untereinander ſelbſt und auch mit dem
Koͤnig, conferiren die gewoͤhnlichen neuen Digni-
taͤten, faſſen Ordnungen und Geſetze ab, biß ſie
endlich zu gewiſſen und voͤlligen Reichs-Tags
Schluͤſſen gelangen, die denn in pleno abgeie-
ſen, in Ordnung gebracht, und meiſtentheils ge-
druckt werden.
§. 11. Die Zeit des Reichs-Tages, wie lange
er waͤhren ſoll, iſt in einigen Fundamental-Geſe-
tzen des Reichs beſtimmt, in andern hingegen nicht.
Jn Pohlen ſoll ein Reichs-Tag nicht laͤnger als
6 Wochen dauren, und die Edelleute pflegen die-
ſen Termin ſo genau in Acht zu nehmen, daß ſie
nach Verlauff der geſetzten Zeit ohne Verzug ih-
ren Marſchall an den Koͤnig abſenden, der in ihren
Nahmen Abſchied nehmen, und zugleich bey Jhrer
Majeſtaͤt um die gewoͤhnliche Verſtattung des
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 688. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/712>, abgerufen am 25.11.2024.
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