§. 29. Bißweilen geschehen bey der Huldigung, wenn es die Umstände mit sich bringen, in der An- rede gar starcke und nachdrückliche Vermahnun- gen, zu Beobachtung ihrer Pflichten, und auch zu- gleich auf das Jurament, das sie ablegen und schwehren sollen, und welches ihnen von Wort zu Wort vorgelesen soll werden, fleißig und genau Acht zu haben.
§. 30. Die Eydes-Formulen sind hier und da unterschieden. Bey einigen heist es: So wahr mir GOTT helffe durch JEsum Christum sei- nen Sohn unsern HErrn, bey andern hingegen: So wahr mir GOTT helffe um CHristi willen. An einigen Oertern ist auch wohl die Formul be- kandt: Jhr schwehret zu GOTT eurem Schöpf- fer, und bey dem Antheil, welchen ihr an dem Pa- radieße haben wolt, daß ihr etc. So ist auch wohl eine andere Formula juramenti homagialis vor den Magistrat, und eine andere vor die Bürger- schafft. Bey den Römisch-Catholischen ist die Formul bekandt: So wahr mir GOTT helffe, die heilige Jungfrau Maria und alle Heiligen.
§. 31. Bißweilen wird die Treue und Unter- thänigkeit eydlich angelobet und versprochen, die sie schon viel und lange Jahre würcklich geleistet. An einigen Orten ist es dem Herkommen gemäß, daß an statt des eydlichen Gelöbnisses ein blosser Handschlag jedoch zugleich an Eydes-Statt ge- geben wird. Manchmahl weigern sich die Stän- de das Wort gehorsam abzuschwehren, und wollen
nur
III. Theil. VII. Capitul.
§. 29. Bißweilen geſchehen bey der Huldigung, wenn es die Umſtaͤnde mit ſich bringen, in der An- rede gar ſtarcke und nachdruͤckliche Vermahnun- gen, zu Beobachtung ihrer Pflichten, und auch zu- gleich auf das Jurament, das ſie ablegen und ſchwehren ſollen, und welches ihnen von Wort zu Wort vorgeleſen ſoll werden, fleißig und genau Acht zu haben.
§. 30. Die Eydes-Formulen ſind hier und da unterſchieden. Bey einigen heiſt es: So wahr mir GOTT helffe durch JEſum Chriſtum ſei- nen Sohn unſern HErrn, bey andern hingegen: So wahr mir GOTT helffe um CHriſti willen. An einigen Oertern iſt auch wohl die Formul be- kandt: Jhr ſchwehret zu GOTT eurem Schoͤpf- fer, und bey dem Antheil, welchen ihr an dem Pa- radieße haben wolt, daß ihr ꝛc. So iſt auch wohl eine andere Formula juramenti homagialis vor den Magiſtrat, und eine andere vor die Buͤrger- ſchafft. Bey den Roͤmiſch-Catholiſchen iſt die Formul bekandt: So wahr mir GOTT helffe, die heilige Jungfrau Maria und alle Heiligen.
§. 31. Bißweilen wird die Treue und Unter- thaͤnigkeit eydlich angelobet und verſprochen, die ſie ſchon viel und lange Jahre wuͤrcklich geleiſtet. An einigen Orten iſt es dem Herkommen gemaͤß, daß an ſtatt des eydlichen Geloͤbniſſes ein bloſſer Handſchlag jedoch zugleich an Eydes-Statt ge- geben wird. Manchmahl weigern ſich die Staͤn- de das Wort gehorſam abzuſchwehren, und wollen
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III. Theil. VII. Capitul.
§. 29. Bißweilen geſchehen bey der Huldigung,
wenn es die Umſtaͤnde mit ſich bringen, in der An-
rede gar ſtarcke und nachdruͤckliche Vermahnun-
gen, zu Beobachtung ihrer Pflichten, und auch zu-
gleich auf das Jurament, das ſie ablegen und
ſchwehren ſollen, und welches ihnen von Wort zu
Wort vorgeleſen ſoll werden, fleißig und genau
Acht zu haben.
§. 30. Die Eydes-Formulen ſind hier und da
unterſchieden. Bey einigen heiſt es: So wahr
mir GOTT helffe durch JEſum Chriſtum ſei-
nen Sohn unſern HErrn, bey andern hingegen:
So wahr mir GOTT helffe um CHriſti willen.
An einigen Oertern iſt auch wohl die Formul be-
kandt: Jhr ſchwehret zu GOTT eurem Schoͤpf-
fer, und bey dem Antheil, welchen ihr an dem Pa-
radieße haben wolt, daß ihr ꝛc. So iſt auch wohl
eine andere Formula juramenti homagialis vor
den Magiſtrat, und eine andere vor die Buͤrger-
ſchafft. Bey den Roͤmiſch-Catholiſchen iſt die
Formul bekandt: So wahr mir GOTT helffe,
die heilige Jungfrau Maria und alle Heiligen.
§. 31. Bißweilen wird die Treue und Unter-
thaͤnigkeit eydlich angelobet und verſprochen, die
ſie ſchon viel und lange Jahre wuͤrcklich geleiſtet.
An einigen Orten iſt es dem Herkommen gemaͤß,
daß an ſtatt des eydlichen Geloͤbniſſes ein bloſſer
Handſchlag jedoch zugleich an Eydes-Statt ge-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 672. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/696>, abgerufen am 22.11.2024.
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