§. 29. Es pflegt öffters die sämmtliche Milice, die in der Ordnung mit marchiret, nach geendig- ten Einzuge auf dem Schloß-Platz Salve zu geben, und wendet sich sodann wieder nach ihren Quarti- ren. Nach diesen ziehet die Bürgerschafft auf, und giebt ebenfalls ihre Salven.
§. 30. Es geschicht auch wohl, daß die Fürstli- che Herrschafft mit ihrer sämtlichen Hosstatt ei- ner frembden Herrschafft entgegen fährt, und ihre Trouppen mit ihrer bey sich habenden Artillerie an denjenigen Ort zur Parade führet, wo sie die frembde Herrschafft mit ihrer Entgegenkunfft be- ehren wollen. So bald sie nun der frembden Fürstlichen Kutsche von ferne ansichtig werden, muß die Cavallerie und Infanterie vom lincken Flügel das erste Feuer geben. Nach geschehener Conjunction beyder Herrschafften wird bey dem einsitzen und abfahren das andere Feuer auf dem rechten Flügel gegeben, welchem sogleich das drit- te Feuer auf beyden Flügeln nachfolgt. Alsdenn rücken die frembden Herrschafften in die Ordnung des Einzuges mit ein.
§. 31. Die Ordnungen der unterschiedenen Di- visionen oder Corps, wie sie auf einander folgen, beruhen auf keinen gewissen und beständigen Re- geln, sondern dependiren von dem Belieben derer, die sie anstellen und dirigiren. Sie sind nach dem Unterschied der Höse gantz von einander unterschie- den. Die mancherley abwechselnden Corps wer- den entweder von Cammer- und Reise-Fouriers,
oder
III. Theil. V. Capitul.
§. 29. Es pflegt oͤffters die ſaͤmmtliche Milice, die in der Ordnung mit marchiret, nach geendig- ten Einzuge auf dem Schloß-Platz Salve zu geben, und wendet ſich ſodann wieder nach ihren Quarti- ren. Nach dieſen ziehet die Buͤrgerſchafft auf, und giebt ebenfalls ihre Salven.
§. 30. Es geſchicht auch wohl, daß die Fuͤrſtli- che Herrſchafft mit ihrer ſaͤmtlichen Hoſſtatt ei- ner frembden Herrſchafft entgegen faͤhrt, und ihre Trouppen mit ihrer bey ſich habenden Artillerie an denjenigen Ort zur Parade fuͤhret, wo ſie die frembde Herrſchafft mit ihrer Entgegenkunfft be- ehren wollen. So bald ſie nun der frembden Fuͤrſtlichen Kutſche von ferne anſichtig werden, muß die Cavallerie und Infanterie vom lincken Fluͤgel das erſte Feuer geben. Nach geſchehener Conjunction beyder Herrſchafften wird bey dem einſitzen und abfahren das andere Feuer auf dem rechten Fluͤgel gegeben, welchem ſogleich das drit- te Feuer auf beyden Fluͤgeln nachfolgt. Alsdenn ruͤcken die frembden Herrſchafften in die Ordnung des Einzuges mit ein.
§. 31. Die Ordnungen der unterſchiedenen Di- viſionen oder Corps, wie ſie auf einander folgen, beruhen auf keinen gewiſſen und beſtaͤndigen Re- geln, ſondern dependiren von dem Belieben derer, die ſie anſtellen und dirigiren. Sie ſind nach dem Unterſchied der Hoͤſe gantz von einander unterſchie- den. Die mancherley abwechſelnden Corps wer- den entweder von Cammer- und Reiſe-Fouriers,
oder
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III. Theil. V. Capitul.
§. 29. Es pflegt oͤffters die ſaͤmmtliche Milice,
die in der Ordnung mit marchiret, nach geendig-
ten Einzuge auf dem Schloß-Platz Salve zu geben,
und wendet ſich ſodann wieder nach ihren Quarti-
ren. Nach dieſen ziehet die Buͤrgerſchafft auf, und
giebt ebenfalls ihre Salven.
§. 30. Es geſchicht auch wohl, daß die Fuͤrſtli-
che Herrſchafft mit ihrer ſaͤmtlichen Hoſſtatt ei-
ner frembden Herrſchafft entgegen faͤhrt, und ihre
Trouppen mit ihrer bey ſich habenden Artillerie
an denjenigen Ort zur Parade fuͤhret, wo ſie die
frembde Herrſchafft mit ihrer Entgegenkunfft be-
ehren wollen. So bald ſie nun der frembden
Fuͤrſtlichen Kutſche von ferne anſichtig werden,
muß die Cavallerie und Infanterie vom lincken
Fluͤgel das erſte Feuer geben. Nach geſchehener
Conjunction beyder Herrſchafften wird bey dem
einſitzen und abfahren das andere Feuer auf dem
rechten Fluͤgel gegeben, welchem ſogleich das drit-
te Feuer auf beyden Fluͤgeln nachfolgt. Alsdenn
ruͤcken die frembden Herrſchafften in die Ordnung
des Einzuges mit ein.
§. 31. Die Ordnungen der unterſchiedenen Di-
viſionen oder Corps, wie ſie auf einander folgen,
beruhen auf keinen gewiſſen und beſtaͤndigen Re-
geln, ſondern dependiren von dem Belieben derer,
die ſie anſtellen und dirigiren. Sie ſind nach dem
Unterſchied der Hoͤſe gantz von einander unterſchie-
den. Die mancherley abwechſelnden Corps wer-
den entweder von Cammer- und Reiſe-Fouriers,
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 624. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/648>, abgerufen am 23.11.2024.
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