Häupter, denen das jus belli & pacis zustehet, sind mit mancherley Corps der Milice untermengt. Bald kommen ein Esquadron Curassirer, in gel- ben ledernen Colletten und halben Cürassen, die auf den Köpffen Casquette mit rothen Federn, und in den Händen blosse Degen führen. Bald wieder die Grenadiers a Cheval, hernach Dra- goner, Carabiniers u. s. w. in ihrer ordinairen Mondur, die Obersten, die General-Majors, Ge- neral-Lieutenants, und übrigen Ober- und Unter- Officiers wechseln dabey auf unterschiedene Weise.
§. 22. An den Teutschen Höfen siehet man bißweilen bey dergleichen Einzügen ein Corpo, die auf Alt-Fränckische Manier gekleidet, wie die alten Teutschen sonst einher gezogen, mit weiten Pluder-Hosen, Rosen auf den Hüten, Knien und Schuhen, spitzigen Hüten, mit Camisölern, mit weiten aufgeschnittenen Ermeln u. s. w. Uber die- ses werden auch noch Trabanten zu Pferde mit dazu gezogen, die in unterschiedene Compagnien eingetheilt werden, davon die eine lauter weise, die andere aber schwartzbraune Pferde reitet. Auf ihren Kleidern observirt man offters das Fürstli- che Wapen, oder den verzogenen Nahmen von Gold und Silber bordiret. So sind auch die Schabracken nebst Pistohl-Halfftern mit eben dergleichen Wapen geziert.
§. 23. Die Bürger der Hoch-Fürstlichen Re- sidentz bekommen nicht selten vom Hofe Befehl, zu
Bezeu-
Von Einzuͤgen.
Haͤupter, denen das jus belli & pacis zuſtehet, ſind mit mancherley Corps der Milice untermengt. Bald kommen ein Esquadron Curaſſirer, in gel- ben ledernen Colletten und halben Cuͤraſſen, die auf den Koͤpffen Casquette mit rothen Federn, und in den Haͤnden bloſſe Degen fuͤhren. Bald wieder die Grenadiers a Cheval, hernach Dra- goner, Carabiniers u. ſ. w. in ihrer ordinairen Mondur, die Oberſten, die General-Majors, Ge- neral-Lieutenants, und uͤbrigen Ober- und Unter- Officiers wechſeln dabey auf unterſchiedene Weiſe.
§. 22. An den Teutſchen Hoͤfen ſiehet man bißweilen bey dergleichen Einzuͤgen ein Corpo, die auf Alt-Fraͤnckiſche Manier gekleidet, wie die alten Teutſchen ſonſt einher gezogen, mit weiten Pluder-Hoſen, Roſen auf den Huͤten, Knien und Schuhen, ſpitzigen Huͤten, mit Camiſoͤlern, mit weiten aufgeſchnittenen Ermeln u. ſ. w. Uber die- ſes werden auch noch Trabanten zu Pferde mit dazu gezogen, die in unterſchiedene Compagnien eingetheilt werden, davon die eine lauter weiſe, die andere aber ſchwartzbraune Pferde reitet. Auf ihren Kleidern obſervirt man offters das Fuͤrſtli- che Wapen, oder den verzogenen Nahmen von Gold und Silber bordiret. So ſind auch die Schabracken nebſt Piſtohl-Halfftern mit eben dergleichen Wapen geziert.
§. 23. Die Buͤrger der Hoch-Fuͤrſtlichen Re- ſidentz bekommen nicht ſelten vom Hofe Befehl, zu
Bezeu-
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0645"n="621"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">Von Einzuͤgen.</hi></fw><lb/>
Haͤupter, denen das <hirendition="#aq">jus belli & pacis</hi> zuſtehet, ſind<lb/>
mit mancherley <hirendition="#aq">Corps</hi> der <hirendition="#aq">Milice</hi> untermengt.<lb/>
Bald kommen ein <hirendition="#aq">Esquadron Curaſſirer,</hi> in gel-<lb/>
ben ledernen <hirendition="#aq">Collett</hi>en und halben Cuͤraſſen, die<lb/>
auf den Koͤpffen <hirendition="#aq">Casquette</hi> mit rothen Federn,<lb/>
und in den Haͤnden bloſſe Degen fuͤhren. Bald<lb/>
wieder die <hirendition="#aq">Grenadiers a Cheval,</hi> hernach Dra-<lb/>
goner, <hirendition="#aq">Carabiniers</hi> u. ſ. w. in ihrer <hirendition="#aq">ordinair</hi>en<lb/><hirendition="#aq">Mondur,</hi> die Oberſten, die <hirendition="#aq">General-Majors, Ge-<lb/>
neral-Lieutenants,</hi> und uͤbrigen Ober- und Unter-<lb/><hirendition="#aq">Officiers</hi> wechſeln dabey auf unterſchiedene<lb/>
Weiſe.</p><lb/><p>§. 22. An den Teutſchen Hoͤfen ſiehet man<lb/>
bißweilen bey dergleichen Einzuͤgen ein <hirendition="#aq">Corpo,</hi><lb/>
die auf Alt-Fraͤnckiſche <hirendition="#aq">Manier</hi> gekleidet, wie die<lb/>
alten Teutſchen ſonſt einher gezogen, mit weiten<lb/>
Pluder-Hoſen, Roſen auf den Huͤten, Knien und<lb/>
Schuhen, ſpitzigen Huͤten, mit Camiſoͤlern, mit<lb/>
weiten aufgeſchnittenen Ermeln u. ſ. w. Uber die-<lb/>ſes werden auch noch Trabanten zu Pferde mit<lb/>
dazu gezogen, die in unterſchiedene <hirendition="#aq">Compagni</hi>en<lb/>
eingetheilt werden, davon die eine lauter weiſe, die<lb/>
andere aber ſchwartzbraune Pferde reitet. Auf<lb/>
ihren Kleidern <hirendition="#aq">obſervi</hi>rt man offters das Fuͤrſtli-<lb/>
che Wapen, oder den verzogenen Nahmen von<lb/>
Gold und Silber <hirendition="#aq">bordi</hi>ret. So ſind auch die<lb/>
Schabracken nebſt Piſtohl-Halfftern mit eben<lb/>
dergleichen Wapen geziert.</p><lb/><p>§. 23. Die Buͤrger der Hoch-Fuͤrſtlichen Re-<lb/>ſidentz bekommen nicht ſelten vom Hofe Befehl, zu<lb/><fwplace="bottom"type="catch">Bezeu-</fw><lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[621/0645]
Von Einzuͤgen.
Haͤupter, denen das jus belli & pacis zuſtehet, ſind
mit mancherley Corps der Milice untermengt.
Bald kommen ein Esquadron Curaſſirer, in gel-
ben ledernen Colletten und halben Cuͤraſſen, die
auf den Koͤpffen Casquette mit rothen Federn,
und in den Haͤnden bloſſe Degen fuͤhren. Bald
wieder die Grenadiers a Cheval, hernach Dra-
goner, Carabiniers u. ſ. w. in ihrer ordinairen
Mondur, die Oberſten, die General-Majors, Ge-
neral-Lieutenants, und uͤbrigen Ober- und Unter-
Officiers wechſeln dabey auf unterſchiedene
Weiſe.
§. 22. An den Teutſchen Hoͤfen ſiehet man
bißweilen bey dergleichen Einzuͤgen ein Corpo,
die auf Alt-Fraͤnckiſche Manier gekleidet, wie die
alten Teutſchen ſonſt einher gezogen, mit weiten
Pluder-Hoſen, Roſen auf den Huͤten, Knien und
Schuhen, ſpitzigen Huͤten, mit Camiſoͤlern, mit
weiten aufgeſchnittenen Ermeln u. ſ. w. Uber die-
ſes werden auch noch Trabanten zu Pferde mit
dazu gezogen, die in unterſchiedene Compagnien
eingetheilt werden, davon die eine lauter weiſe, die
andere aber ſchwartzbraune Pferde reitet. Auf
ihren Kleidern obſervirt man offters das Fuͤrſtli-
che Wapen, oder den verzogenen Nahmen von
Gold und Silber bordiret. So ſind auch die
Schabracken nebſt Piſtohl-Halfftern mit eben
dergleichen Wapen geziert.
§. 23. Die Buͤrger der Hoch-Fuͤrſtlichen Re-
ſidentz bekommen nicht ſelten vom Hofe Befehl, zu
Bezeu-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 621. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/645>, abgerufen am 27.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.