§. 10. Jn Pohlen ist es etwas besonders, daß allezeit des letzt verstorbenen Königs Leich- Begängniß vor den Crönungs-Tage gehalten, und dessen verblichener Cörper nach der Kir- che des Heiligen Stanislai insgemein Schal- cka genandt, gebracht wird. Bey dem Gra- be zubrechen die Marschälle ihre Stäbe, und alle die übrigen hohe Bedienten geben durch an- dere Zeichen zu erkennen, daß sie ihre Aemter nie- dergelegt. Hierauf wird der Königliche Leich- nam in der Cathedral-Kirche eingesenckt, und zu den übrigen Königen gesetzt, als welche fast ins- gesammt daselbst begraben liegen. S. Connors Beschreibung des Königreichs Pohlen. p. 586.
§. 11. Wenn die Könige in den Städten anlan- gen, wo sie sollen gecrönet werden, so werden sie theils von der Geistlichkeit, theils von den Magi- strats-Personen, und allen Einwohnern mit dem grösten Frohlocken und der aller ersinnlichsten De- votion bewillkommt und angenommen.
§. 12. Wollen sie sich in die Kirchen begeben zur Crönung und Salbung, so wird ein prächtiger Aufzug aus dem Residentz-Hause in die Kirche ge- halten; Sie passiren durch mancherley Ehren- Pforten, die nach den Regeln der Architectur und Bildhauer-Kunst mit mancherley Statuen, Devisen und andern sinnreichen Erfindungen ausgezieret sind. Es wird etwan durch eine auf dem Schloß- Thurm ausgesteckte Fahne, oder durch ein ander Signal ein Zeichen zum Geläute gegeben, und dar-
auf
III. Theil. IV. Capitul.
§. 10. Jn Pohlen iſt es etwas beſonders, daß allezeit des letzt verſtorbenen Koͤnigs Leich- Begaͤngniß vor den Croͤnungs-Tage gehalten, und deſſen verblichener Coͤrper nach der Kir- che des Heiligen Stanislai insgemein Schal- cka genandt, gebracht wird. Bey dem Gra- be zubrechen die Marſchaͤlle ihre Staͤbe, und alle die uͤbrigen hohe Bedienten geben durch an- dere Zeichen zu erkennen, daß ſie ihre Aemter nie- dergelegt. Hierauf wird der Koͤnigliche Leich- nam in der Cathedral-Kirche eingeſenckt, und zu den uͤbrigen Koͤnigen geſetzt, als welche faſt ins- geſammt daſelbſt begraben liegen. S. Connors Beſchreibung des Koͤnigreichs Pohlen. p. 586.
§. 11. Wenn die Koͤnige in den Staͤdten anlan- gen, wo ſie ſollen gecroͤnet werden, ſo werden ſie theils von der Geiſtlichkeit, theils von den Magi- ſtrats-Perſonen, und allen Einwohnern mit dem groͤſten Frohlocken und der aller erſinnlichſten De- votion bewillkommt und angenommen.
§. 12. Wollen ſie ſich in die Kirchen begeben zur Croͤnung und Salbung, ſo wird ein praͤchtiger Aufzug aus dem Reſidentz-Hauſe in die Kirche ge- halten; Sie paſſiren durch mancherley Ehren- Pforten, die nach den Regeln der Architectur und Bildhauer-Kunſt mit mancherley Statuen, Deviſen und andern ſinnreichen Erfindungen ausgezieret ſind. Es wird etwan durch eine auf dem Schloß- Thurm ausgeſteckte Fahne, oder durch ein ander Signal ein Zeichen zum Gelaͤute gegeben, und dar-
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III. Theil. IV. Capitul.
§. 10. Jn Pohlen iſt es etwas beſonders,
daß allezeit des letzt verſtorbenen Koͤnigs Leich-
Begaͤngniß vor den Croͤnungs-Tage gehalten,
und deſſen verblichener Coͤrper nach der Kir-
che des Heiligen Stanislai insgemein Schal-
cka genandt, gebracht wird. Bey dem Gra-
be zubrechen die Marſchaͤlle ihre Staͤbe, und
alle die uͤbrigen hohe Bedienten geben durch an-
dere Zeichen zu erkennen, daß ſie ihre Aemter nie-
dergelegt. Hierauf wird der Koͤnigliche Leich-
nam in der Cathedral-Kirche eingeſenckt, und zu
den uͤbrigen Koͤnigen geſetzt, als welche faſt ins-
geſammt daſelbſt begraben liegen. S. Connors
Beſchreibung des Koͤnigreichs Pohlen. p. 586.
§. 11. Wenn die Koͤnige in den Staͤdten anlan-
gen, wo ſie ſollen gecroͤnet werden, ſo werden ſie
theils von der Geiſtlichkeit, theils von den Magi-
ſtrats-Perſonen, und allen Einwohnern mit dem
groͤſten Frohlocken und der aller erſinnlichſten De-
votion bewillkommt und angenommen.
§. 12. Wollen ſie ſich in die Kirchen begeben
zur Croͤnung und Salbung, ſo wird ein praͤchtiger
Aufzug aus dem Reſidentz-Hauſe in die Kirche ge-
halten; Sie paſſiren durch mancherley Ehren-
Pforten, die nach den Regeln der Architectur und
Bildhauer-Kunſt mit mancherley Statuen, Deviſen
und andern ſinnreichen Erfindungen ausgezieret
ſind. Es wird etwan durch eine auf dem Schloß-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 590. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/614>, abgerufen am 24.11.2024.
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