verleihen wolle; es geschicht aber dieses Absingen mehrentheils nur pro forma.
§. 30. Die geschehene Wahl wird dem Volck entweder durch Herolde oder auf andere Weise, durch Trompeten- und Paucken-Schall, und wie es an einem ieden Orte hergebracht, bekandt ge- macht, und nachgehends eine solche Abkündigung der geschehenen Wahl durch ein vielfaches Vivat solennisiret und begleitet. Jst ein neuer Pabst erwehlet, so zeiget sich der Ceremonien-Meister auf dem Altar der St. Peters-Kirche dem Volck, und thut ihm die geschehene Erwehlung mit lauter Stimme kund, hierauf läst sich ein allgemeines Freuden-Geschrey hören, es werden alle Glocken geläutet, es erschallen Trompeten und Paucken, und das grobe und kleine Geschütz wird abge- feuert.
§. 31. Dem erwehlten Printzen wird die be- schehene Wahl durch eine solenne Ambassade no- tificiret. Also wurde anno 1697. dem Durch- lauchtigsten Chur-Fürsten zu Sachsen Herrn Frie- drich Augusto durch eine grosse Gesandtschafft, so die Republick Pohlen nach Tarnowitz zu ihm ab- schickte, die ihm getroffene Wahl zu wissen gethan, und der Groß-Feld-Herr Jablonowsky legte eine wohlgesetzte Rede dabey ab. Dergleichen gescha- he auch im Nahmen des Groß-Hertzogthums Lit- thauen, und im Nahmen des gesammten Pohlni- schen Adels dem König Johann Sobiesky.
§. 32. Jst nun dem designirten Successori die
Wahl
III. Theil. III. Capitul.
verleihen wolle; es geſchicht aber dieſes Abſingen mehrentheils nur pro forma.
§. 30. Die geſchehene Wahl wird dem Volck entweder durch Herolde oder auf andere Weiſe, durch Trompeten- und Paucken-Schall, und wie es an einem ieden Orte hergebracht, bekandt ge- macht, und nachgehends eine ſolche Abkuͤndigung der geſchehenen Wahl durch ein vielfaches Vivat ſolenniſiret und begleitet. Jſt ein neuer Pabſt erwehlet, ſo zeiget ſich der Ceremonien-Meiſter auf dem Altar der St. Peters-Kirche dem Volck, und thut ihm die geſchehene Erwehlung mit lauter Stimme kund, hierauf laͤſt ſich ein allgemeines Freuden-Geſchrey hoͤren, es werden alle Glocken gelaͤutet, es erſchallen Trompeten und Paucken, und das grobe und kleine Geſchuͤtz wird abge- feuert.
§. 31. Dem erwehlten Printzen wird die be- ſchehene Wahl durch eine ſolenne Ambaſſade no- tificiret. Alſo wurde anno 1697. dem Durch- lauchtigſten Chur-Fuͤrſten zu Sachſen Herrn Frie- drich Auguſto durch eine groſſe Geſandtſchafft, ſo die Republick Pohlen nach Tarnowitz zu ihm ab- ſchickte, die ihm getroffene Wahl zu wiſſen gethan, und der Groß-Feld-Herr Jablonowsky legte eine wohlgeſetzte Rede dabey ab. Dergleichen geſcha- he auch im Nahmen des Groß-Hertzogthums Lit- thauen, und im Nahmen des geſammten Pohlni- ſchen Adels dem Koͤnig Johann Sobiesky.
§. 32. Jſt nun dem deſignirten Succeſſori die
Wahl
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III. Theil. III. Capitul.
verleihen wolle; es geſchicht aber dieſes Abſingen
mehrentheils nur pro forma.
§. 30. Die geſchehene Wahl wird dem Volck
entweder durch Herolde oder auf andere Weiſe,
durch Trompeten- und Paucken-Schall, und wie
es an einem ieden Orte hergebracht, bekandt ge-
macht, und nachgehends eine ſolche Abkuͤndigung
der geſchehenen Wahl durch ein vielfaches Vivat
ſolenniſiret und begleitet. Jſt ein neuer Pabſt
erwehlet, ſo zeiget ſich der Ceremonien-Meiſter
auf dem Altar der St. Peters-Kirche dem Volck,
und thut ihm die geſchehene Erwehlung mit lauter
Stimme kund, hierauf laͤſt ſich ein allgemeines
Freuden-Geſchrey hoͤren, es werden alle Glocken
gelaͤutet, es erſchallen Trompeten und Paucken,
und das grobe und kleine Geſchuͤtz wird abge-
feuert.
§. 31. Dem erwehlten Printzen wird die be-
ſchehene Wahl durch eine ſolenne Ambaſſade no-
tificiret. Alſo wurde anno 1697. dem Durch-
lauchtigſten Chur-Fuͤrſten zu Sachſen Herrn Frie-
drich Auguſto durch eine groſſe Geſandtſchafft, ſo
die Republick Pohlen nach Tarnowitz zu ihm ab-
ſchickte, die ihm getroffene Wahl zu wiſſen gethan,
und der Groß-Feld-Herr Jablonowsky legte eine
wohlgeſetzte Rede dabey ab. Dergleichen geſcha-
he auch im Nahmen des Groß-Hertzogthums Lit-
thauen, und im Nahmen des geſammten Pohlni-
ſchen Adels dem Koͤnig Johann Sobiesky.
§. 32. Jſt nun dem deſignirten Succeſſori die
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 582. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/606>, abgerufen am 23.11.2024.
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