die Vormundschafft und Landes-Regierung com- mittirt, sie wolten gnädigst hoffen, sie die Räthe würden in ihren bißherigen Bedienungen ihnen ge- treulich an die Hand gehen, und dasjenige ferner beobachten, wozu sie von ihren Hochseeligen Ge- mahl befehliget worden, und durch eine unterthä- nigste Angelöbniß den Handschlag von ihnen er- warten.
§. 12. Wann sie nun ihre Bedienten durch den Handschlag in neue Pflicht genommen, so weisen sie dieselben mehrentheils gleich wieder in ihre Aemter, um darinnen zu continuiren, immassen sie nicht leicht unter der Hofstatt zumahl unter den Herren Räthen eine Veränderung vornehmen. Sie ver- mahnen hierauf alle und iede insonderheit, sich in ihren Aemtern so aufzuführen, wie sie es gegen den grossen GOtt, gegen die liebe Gerechtigkeit, gegen ihre Herrschafft, und sonderlich dermahleinstens gegen des Erb Printzens als künfftigen Regentens Hochfürstliche Durchlauchtigkeit zu verantworten getrauten.
§. 13. Bevor sich diese Handlung endiget, leget einer von den Hoch-Fürstlichen Herren Räthen in Nahmen der sämtlichen Hofstatt eine solenne Gegen-Rede ab, dancket Jhrer Durchlauchtig- keit vor den gnädigsten Vortrag, gratuliret Jh- nen zur angetretnen Vormundschafftlichen Ad- ministration des Landes, und versichert im Nah- men aller daß sie nicht unterlassen würden, Jhrer Hoch-Fürstlichen Durchlauchtigkeit schwerer
Vor-
Von den Fuͤrſtl. Vormundſchafften ꝛc.
die Vormundſchafft und Landes-Regierung com- mittirt, ſie wolten gnaͤdigſt hoffen, ſie die Raͤthe wuͤrden in ihren bißherigen Bedienungen ihnen ge- treulich an die Hand gehen, und dasjenige ferner beobachten, wozu ſie von ihren Hochſeeligen Ge- mahl befehliget worden, und durch eine unterthaͤ- nigſte Angeloͤbniß den Handſchlag von ihnen er- warten.
§. 12. Wann ſie nun ihre Bedienten durch den Handſchlag in neue Pflicht genom̃en, ſo weiſen ſie dieſelben mehrentheils gleich wieder in ihre Aemter, um darinnen zu continuiren, immaſſen ſie nicht leicht unter der Hofſtatt zumahl unter den Herren Raͤthen eine Veraͤnderung vornehmen. Sie ver- mahnen hierauf alle und iede inſonderheit, ſich in ihren Aemtern ſo aufzufuͤhren, wie ſie es gegen den groſſen GOtt, gegen die liebe Gerechtigkeit, gegen ihre Herrſchafft, und ſonderlich dermahleinſtens gegen des Erb Printzens als kuͤnfftigen Regentens Hochfuͤrſtliche Durchlauchtigkeit zu verantworten getrauten.
§. 13. Bevor ſich dieſe Handlung endiget, leget einer von den Hoch-Fuͤrſtlichen Herren Raͤthen in Nahmen der ſaͤmtlichen Hofſtatt eine ſolenne Gegen-Rede ab, dancket Jhrer Durchlauchtig- keit vor den gnaͤdigſten Vortrag, gratuliret Jh- nen zur angetretnen Vormundſchafftlichen Ad- miniſtration des Landes, und verſichert im Nah- men aller daß ſie nicht unterlaſſen wuͤrden, Jhrer Hoch-Fuͤrſtlichen Durchlauchtigkeit ſchwerer
Vor-
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Von den Fuͤrſtl. Vormundſchafften ꝛc.
die Vormundſchafft und Landes-Regierung com-
mittirt, ſie wolten gnaͤdigſt hoffen, ſie die Raͤthe
wuͤrden in ihren bißherigen Bedienungen ihnen ge-
treulich an die Hand gehen, und dasjenige ferner
beobachten, wozu ſie von ihren Hochſeeligen Ge-
mahl befehliget worden, und durch eine unterthaͤ-
nigſte Angeloͤbniß den Handſchlag von ihnen er-
warten.
§. 12. Wann ſie nun ihre Bedienten durch den
Handſchlag in neue Pflicht genom̃en, ſo weiſen ſie
dieſelben mehrentheils gleich wieder in ihre Aemter,
um darinnen zu continuiren, immaſſen ſie nicht
leicht unter der Hofſtatt zumahl unter den Herren
Raͤthen eine Veraͤnderung vornehmen. Sie ver-
mahnen hierauf alle und iede inſonderheit, ſich in
ihren Aemtern ſo aufzufuͤhren, wie ſie es gegen den
groſſen GOtt, gegen die liebe Gerechtigkeit, gegen
ihre Herrſchafft, und ſonderlich dermahleinſtens
gegen des Erb Printzens als kuͤnfftigen Regentens
Hochfuͤrſtliche Durchlauchtigkeit zu verantworten
getrauten.
§. 13. Bevor ſich dieſe Handlung endiget, leget
einer von den Hoch-Fuͤrſtlichen Herren Raͤthen in
Nahmen der ſaͤmtlichen Hofſtatt eine ſolenne
Gegen-Rede ab, dancket Jhrer Durchlauchtig-
keit vor den gnaͤdigſten Vortrag, gratuliret Jh-
nen zur angetretnen Vormundſchafftlichen Ad-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 543. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/567>, abgerufen am 25.11.2024.
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