geschrieben wären, so solte diese Aenderung zu keinen Exempel noch zur Folge angeführet, noch auch ie- mand auf keinerley Art und Weise, wie die auch seyn möchte, einige Praejudiz hiedurch zugezogen werden. Man würde sich künfftighin bey dem solennen General-Frieden zwischen der Kayserli- chen Majestät, dem Reiche und Sr. allerchristlich- sten Majestät, so wohl was die Lateinische Spra- che als andere Formalitäten anbeträffe, nach der bißher bey dergleichen Gelegenheiten eingeführten Observanz zu richten wissen, iedoch solte dieser Tra- ctat eben die Krafft und Würckung haben, als wenn alle diese Formalitäten dabey in acht genom- men, und als ob er in der Lateinischen Sprache ab- gefasset worden.
§. 48. Die Ratificationen werden zuweilen auch noch differirt, wenn man anführt, daß sie nicht in gehöriger Forme gefertiget wären, und daß noch eines und das andere vorhero erfüllet werden mü- ste. Jst aber alles zu Stande, so werden sie von den Secretarien mit üblichen Ceremonien gegen einander ausgewechselt, und wird ein Certificat hierüber ausgestellt. Wenn nun die auf eine feyerliche Weise unterschriebene Friedens-Instru- menta an allerseits hohe Herrn Principalen über- schickt worden, so wird bißweilen biß zu deren Wiedererlangung die solenne Publication des Friedens aus geheimen Ursachen ausgesetzt, iedoch zum voraus auf den Frontieren ein Stillstand der Waffen und Cessation von allen Feindseligkeiten publicirt.
§. 49.
L l 2
Von den Friedens-Schluͤſſen.
geſchrieben waͤren, ſo ſolte dieſe Aenderung zu keinen Exempel noch zur Folge angefuͤhret, noch auch ie- mand auf keinerley Art und Weiſe, wie die auch ſeyn moͤchte, einige Præjudiz hiedurch zugezogen werden. Man wuͤrde ſich kuͤnfftighin bey dem ſolennen General-Frieden zwiſchen der Kayſerli- chen Majeſtaͤt, dem Reiche und Sr. allerchriſtlich- ſten Majeſtaͤt, ſo wohl was die Lateiniſche Spra- che als andere Formalitaͤten anbetraͤffe, nach der bißher bey dergleichen Gelegenheiten eingefuͤhrten Obſervanz zu richten wiſſen, iedoch ſolte dieſer Tra- ctat eben die Krafft und Wuͤrckung haben, als wenn alle dieſe Formalitaͤten dabey in acht genom- men, und als ob er in der Lateiniſchen Sprache ab- gefaſſet worden.
§. 48. Die Ratificationen werden zuweilen auch noch differirt, wenn man anfuͤhrt, daß ſie nicht in gehoͤriger Forme gefertiget waͤren, und daß noch eines und das andere vorhero erfuͤllet werden muͤ- ſte. Jſt aber alles zu Stande, ſo werden ſie von den Secretarien mit uͤblichen Ceremonien gegen einander ausgewechſelt, und wird ein Certificat hieruͤber ausgeſtellt. Wenn nun die auf eine feyerliche Weiſe unterſchriebene Friedens-Inſtru- menta an allerſeits hohe Herrn Principalen uͤber- ſchickt worden, ſo wird bißweilen biß zu deren Wiedererlangung die ſolenne Publication des Friedens aus geheimen Urſachen ausgeſetzt, iedoch zum voraus auf den Frontiéren ein Stillſtand der Waffen und Ceſſation von allen Feindſeligkeiten publicirt.
§. 49.
L l 2
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0555"n="531"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">Von den Friedens-Schluͤſſen.</hi></fw><lb/>
geſchrieben waͤren, ſo ſolte dieſe Aenderung zu keinen<lb/>
Exempel noch zur Folge angefuͤhret, noch auch ie-<lb/>
mand auf keinerley Art und Weiſe, wie die auch<lb/>ſeyn moͤchte, einige <hirendition="#aq">Præjudiz</hi> hiedurch zugezogen<lb/>
werden. Man wuͤrde ſich kuͤnfftighin bey dem<lb/><hirendition="#aq">ſolenn</hi>en <hirendition="#aq">General-</hi>Frieden zwiſchen der Kayſerli-<lb/>
chen Majeſtaͤt, dem Reiche und Sr. allerchriſtlich-<lb/>ſten Majeſtaͤt, ſo wohl was die Lateiniſche Spra-<lb/>
che als andere <hirendition="#aq">Formalit</hi>aͤten anbetraͤffe, nach der<lb/>
bißher bey dergleichen Gelegenheiten eingefuͤhrten<lb/><hirendition="#aq">Obſervanz</hi> zu richten wiſſen, iedoch ſolte dieſer <hirendition="#aq">Tra-<lb/>
ctat</hi> eben die Krafft und Wuͤrckung haben, als<lb/>
wenn alle dieſe <hirendition="#aq">Formalit</hi>aͤten dabey in acht genom-<lb/>
men, und als ob er in der Lateiniſchen Sprache ab-<lb/>
gefaſſet worden.</p><lb/><p>§. 48. Die <hirendition="#aq">Ratification</hi>en werden zuweilen auch<lb/>
noch <hirendition="#aq">differi</hi>rt, wenn man anfuͤhrt, daß ſie nicht in<lb/>
gehoͤriger <hirendition="#aq">Forme</hi> gefertiget waͤren, und daß noch<lb/>
eines und das andere vorhero erfuͤllet werden muͤ-<lb/>ſte. Jſt aber alles zu Stande, ſo werden ſie von<lb/>
den <hirendition="#aq">Secretari</hi>en mit uͤblichen <hirendition="#aq">Ceremoni</hi>en gegen<lb/>
einander ausgewechſelt, und wird ein <hirendition="#aq">Certificat</hi><lb/>
hieruͤber ausgeſtellt. Wenn nun die auf eine<lb/>
feyerliche Weiſe unterſchriebene Friedens-<hirendition="#aq">Inſtru-<lb/>
menta</hi> an allerſeits hohe Herrn <hirendition="#aq">Principal</hi>en uͤber-<lb/>ſchickt worden, ſo wird bißweilen biß zu deren<lb/>
Wiedererlangung die <hirendition="#aq">ſolenne Publication</hi> des<lb/>
Friedens aus geheimen Urſachen ausgeſetzt, iedoch<lb/>
zum voraus auf den <hirendition="#aq">Frontié</hi>ren ein Stillſtand der<lb/>
Waffen und <hirendition="#aq">Ceſſation</hi> von allen Feindſeligkeiten<lb/><hirendition="#aq">publici</hi>rt.</p><lb/><fwplace="bottom"type="sig">L l 2</fw><fwplace="bottom"type="catch">§. 49.</fw><lb/></div></div></body></text></TEI>
[531/0555]
Von den Friedens-Schluͤſſen.
geſchrieben waͤren, ſo ſolte dieſe Aenderung zu keinen
Exempel noch zur Folge angefuͤhret, noch auch ie-
mand auf keinerley Art und Weiſe, wie die auch
ſeyn moͤchte, einige Præjudiz hiedurch zugezogen
werden. Man wuͤrde ſich kuͤnfftighin bey dem
ſolennen General-Frieden zwiſchen der Kayſerli-
chen Majeſtaͤt, dem Reiche und Sr. allerchriſtlich-
ſten Majeſtaͤt, ſo wohl was die Lateiniſche Spra-
che als andere Formalitaͤten anbetraͤffe, nach der
bißher bey dergleichen Gelegenheiten eingefuͤhrten
Obſervanz zu richten wiſſen, iedoch ſolte dieſer Tra-
ctat eben die Krafft und Wuͤrckung haben, als
wenn alle dieſe Formalitaͤten dabey in acht genom-
men, und als ob er in der Lateiniſchen Sprache ab-
gefaſſet worden.
§. 48. Die Ratificationen werden zuweilen auch
noch differirt, wenn man anfuͤhrt, daß ſie nicht in
gehoͤriger Forme gefertiget waͤren, und daß noch
eines und das andere vorhero erfuͤllet werden muͤ-
ſte. Jſt aber alles zu Stande, ſo werden ſie von
den Secretarien mit uͤblichen Ceremonien gegen
einander ausgewechſelt, und wird ein Certificat
hieruͤber ausgeſtellt. Wenn nun die auf eine
feyerliche Weiſe unterſchriebene Friedens-Inſtru-
menta an allerſeits hohe Herrn Principalen uͤber-
ſchickt worden, ſo wird bißweilen biß zu deren
Wiedererlangung die ſolenne Publication des
Friedens aus geheimen Urſachen ausgeſetzt, iedoch
zum voraus auf den Frontiéren ein Stillſtand der
Waffen und Ceſſation von allen Feindſeligkeiten
publicirt.
§. 49.
L l 2
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 531. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/555>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.