§. 41. Uberhaupt kommen alle diejenigen, die durch den Friedens-Schluß vermeynen laedirt zu werden, mit Protestationen und Contradictionen dagegen ein. Doch sie werden meistentheils gar schlecht attendirt. Es wird auch zu weilen in den künfftigen Friedens-Schlüssen und andern pra- gmatischen Sanctionen mit eingerückt, daß in Zu- kunfft alle wider den Friedens-Schluß einge- wandte Protestationes und Contradictiones, sie haben Nahmen wie sie wollen, und rühren her woher sie wollen, verworffen und vernichtet seyn sollen.
§. 42. Die neuen Friedens-Schlüsse beziehen sich fast allezeit auf die vorigen, so unter eben die- sen Puissancen getroffen worden, von denen sie ge- wisse Articul bestätigen, andere aber aufheben. Bißweilen gründet sich ein Friedens-Schluß auf den vorigen, und sind doch in dem letztern Articul enthalten, die dem erstern schnurstracks zuwider sind. Also wird der Westphälische Friede in dem Ryßwickischen zum Grunde gesetzt, und gleichwohl hat die Clausul des IV. Articuls des Ryßwickischen Friedens, daß nehmlich die Römisch-Catholische Religion in denen also restituirten Oertern in den Stande verbleiben soll, darinnen sie sich anietzo befindet, bey den Protestirenden Ständen grosse Klagen verursacht, und verursacht sie noch.
§. 43. Es geschicht wohl, daß ein Friedens- Schluß noch einige Erleuterung benöthiget, da- mit nun allen Streitigkeiten vorgebeugt werde, so
wird
Von den Friedens-Schluͤſſen.
§. 41. Uberhaupt kommen alle diejenigen, die durch den Friedens-Schluß vermeynen lædirt zu werden, mit Proteſtationen und Contradictionen dagegen ein. Doch ſie werden meiſtentheils gar ſchlecht attendirt. Es wird auch zu weilen in den kuͤnfftigen Friedens-Schluͤſſen und andern pra- gmatiſchen Sanctionen mit eingeruͤckt, daß in Zu- kunfft alle wider den Friedens-Schluß einge- wandte Proteſtationes und Contradictiones, ſie haben Nahmen wie ſie wollen, und ruͤhren her woher ſie wollen, verworffen und vernichtet ſeyn ſollen.
§. 42. Die neuen Friedens-Schluͤſſe beziehen ſich faſt allezeit auf die vorigen, ſo unter eben die- ſen Puiſſancen getroffen worden, von denen ſie ge- wiſſe Articul beſtaͤtigen, andere aber aufheben. Bißweilen gruͤndet ſich ein Friedens-Schluß auf den vorigen, und ſind doch in dem letztern Articul enthalten, die dem erſtern ſchnurſtracks zuwider ſind. Alſo wird der Weſtphaͤliſche Friede in dem Ryßwickiſchen zum Grunde geſetzt, und gleichwohl hat die Clauſul des IV. Articuls des Ryßwickiſchen Friedens, daß nehmlich die Roͤmiſch-Catholiſche Religion in denen alſo reſtituirten Oertern in den Stande verbleiben ſoll, darinnen ſie ſich anietzo befindet, bey den Proteſtirenden Staͤnden groſſe Klagen verurſacht, und verurſacht ſie noch.
§. 43. Es geſchicht wohl, daß ein Friedens- Schluß noch einige Erleuterung benoͤthiget, da- mit nun allen Streitigkeiten vorgebeugt werde, ſo
wird
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Von den Friedens-Schluͤſſen.
§. 41. Uberhaupt kommen alle diejenigen, die
durch den Friedens-Schluß vermeynen lædirt zu
werden, mit Proteſtationen und Contradictionen
dagegen ein. Doch ſie werden meiſtentheils gar
ſchlecht attendirt. Es wird auch zu weilen in den
kuͤnfftigen Friedens-Schluͤſſen und andern pra-
gmatiſchen Sanctionen mit eingeruͤckt, daß in Zu-
kunfft alle wider den Friedens-Schluß einge-
wandte Proteſtationes und Contradictiones, ſie
haben Nahmen wie ſie wollen, und ruͤhren her
woher ſie wollen, verworffen und vernichtet ſeyn
ſollen.
§. 42. Die neuen Friedens-Schluͤſſe beziehen
ſich faſt allezeit auf die vorigen, ſo unter eben die-
ſen Puiſſancen getroffen worden, von denen ſie ge-
wiſſe Articul beſtaͤtigen, andere aber aufheben.
Bißweilen gruͤndet ſich ein Friedens-Schluß auf
den vorigen, und ſind doch in dem letztern Articul
enthalten, die dem erſtern ſchnurſtracks zuwider
ſind. Alſo wird der Weſtphaͤliſche Friede in dem
Ryßwickiſchen zum Grunde geſetzt, und gleichwohl
hat die Clauſul des IV. Articuls des Ryßwickiſchen
Friedens, daß nehmlich die Roͤmiſch-Catholiſche
Religion in denen alſo reſtituirten Oertern in den
Stande verbleiben ſoll, darinnen ſie ſich anietzo
befindet, bey den Proteſtirenden Staͤnden groſſe
Klagen verurſacht, und verurſacht ſie noch.
§. 43. Es geſchicht wohl, daß ein Friedens-
Schluß noch einige Erleuterung benoͤthiget, da-
mit nun allen Streitigkeiten vorgebeugt werde, ſo
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 527. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/551>, abgerufen am 22.11.2024.
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