ihren hohen Herrn Principalen und Committenten ihre Angelegenheiten beliebig vorzustellten, damit in den Reichs-Deputations-Instructiomen bey den künfftigen Friedens-Tractaten gleichffalls vor sie ein deutlicher Articul einverleibet, und sie als so lan- ge bedrängte Mitglieder des Heiligen Römischen Reichs endlich consolirt würden.
§. 39. Nicht weniger kommen die Ministri der neutralen Puissancen mit dabey ein, und überg eben ihre Memoriale. Bißweilen folliciitiren wohl gar eintzele Städte, Land-Stände, Gemeinden und Privat-Personen, entweder der Religion oder andern Praetensionen wegen, und suchen an um Ersetzung des Schadens, Restitution ihrer Rech- te u. s. w. Vielmahls werden sie abgewiesen, bißweilen geschicht es aber doch wohl außerordent- licher Weise auf Intercession einer Puissance, an die sie sich gewandt, daß ihre Jura und Befugnisse mit in Betrachtung gezogen, und sie in den Frieden mit eingeschlossen werden.
§. 40. Jnsonderheit menget sich der Pabst zu Rom überall mit ein, wenn er siehet, daß bey dem künfftigen Friedens-Schluß entweder etwas der Römisch-Catholischen Religion zum Besten be- schlossen, oder derselben nachtheiliges abgewendet werden könte. Also hat er bey dem Utrechtischen Frieden starcke Instanrien gethan, daß der IV. Ar- ticul des Ryßwickischen Friedens-Schlusses in Salvo verbleiben möchte. S. Tome II. Actes & memoires touchant la Paix d'Utrecht p. 63.
§. 41.
II. Theil. VIII. Capitul.
ihren hohen Herrn Principalen und Committenten ihre Angelegenheiten beliebig vorzuſtellten, damit in den Reichs-Deputations-Inſtructiomen bey den kuͤnfftigen Friedens-Tractaten gleichffalls vor ſie ein deutlicher Articul einverleibet, und ſie als ſo lan- ge bedraͤngte Mitglieder des Heiligen Roͤmiſchen Reichs endlich conſolirt wuͤrden.
§. 39. Nicht weniger kommen die Miniſtri der neutralen Puiſſancen mit dabey ein, und uͤberg eben ihre Memoriale. Bißweilen folliciitiren wohl gar eintzele Staͤdte, Land-Staͤnde, Gemeinden und Privat-Perſonen, entweder der Religion oder andern Prætenſionen wegen, und ſuchen an um Erſetzung des Schadens, Reſtitution ihrer Rech- te u. ſ. w. Vielmahls werden ſie abgewieſen, bißweilen geſchicht es aber doch wohl außerordent- licher Weiſe auf Interceſſion einer Puiſſance, an die ſie ſich gewandt, daß ihre Jura und Befugniſſe mit in Betrachtung gezogen, und ſie in den Frieden mit eingeſchloſſen werden.
§. 40. Jnſonderheit menget ſich der Pabſt zu Rom uͤberall mit ein, wenn er ſiehet, daß bey dem kuͤnfftigen Friedens-Schluß entweder etwas der Roͤmiſch-Catholiſchen Religion zum Beſten be- ſchloſſen, oder derſelben nachtheiliges abgewendet werden koͤnte. Alſo hat er bey dem Utrechtiſchen Frieden ſtarcke Inſtanrien gethan, daß der IV. Ar- ticul des Ryßwickiſchen Friedens-Schluſſes in Salvo verbleiben moͤchte. S. Tome II. Actes & memoires touchant la Paix d’Utrecht p. 63.
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II. Theil. VIII. Capitul.
ihren hohen Herrn Principalen und Committenten
ihre Angelegenheiten beliebig vorzuſtellten, damit in
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kuͤnfftigen Friedens-Tractaten gleichffalls vor ſie
ein deutlicher Articul einverleibet, und ſie als ſo lan-
ge bedraͤngte Mitglieder des Heiligen Roͤmiſchen
Reichs endlich conſolirt wuͤrden.
§. 39. Nicht weniger kommen die Miniſtri der
neutralen Puiſſancen mit dabey ein, und uͤberg eben
ihre Memoriale. Bißweilen folliciitiren wohl
gar eintzele Staͤdte, Land-Staͤnde, Gemeinden
und Privat-Perſonen, entweder der Religion oder
andern Prætenſionen wegen, und ſuchen an um
Erſetzung des Schadens, Reſtitution ihrer Rech-
te u. ſ. w. Vielmahls werden ſie abgewieſen,
bißweilen geſchicht es aber doch wohl außerordent-
licher Weiſe auf Interceſſion einer Puiſſance, an
die ſie ſich gewandt, daß ihre Jura und Befugniſſe
mit in Betrachtung gezogen, und ſie in den Frieden
mit eingeſchloſſen werden.
§. 40. Jnſonderheit menget ſich der Pabſt zu
Rom uͤberall mit ein, wenn er ſiehet, daß bey dem
kuͤnfftigen Friedens-Schluß entweder etwas der
Roͤmiſch-Catholiſchen Religion zum Beſten be-
ſchloſſen, oder derſelben nachtheiliges abgewendet
werden koͤnte. Alſo hat er bey dem Utrechtiſchen
Frieden ſtarcke Inſtanrien gethan, daß der IV. Ar-
ticul des Ryßwickiſchen Friedens-Schluſſes in
Salvo verbleiben moͤchte. S. Tome II. Actes &
memoires touchant la Paix d’Utrecht p. 63.
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 526. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/550>, abgerufen am 25.11.2024.
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