§. 25. Die Visiten und Gegen-Visiten der Abge- sandten werden nach denen unter ihnen vergliche- nen Ceremoniel abgelegt. Sind 2. 3. 4 und mehr Gesandten, so setzt es bißweilen Disputen, ob solche in corpore oder nach den Personen ein- gerichtet sollen werden.
§. 26. Vor den würcklichen Anfang der Con- ferentien werden von den sämmtlichen Gevoll- mächtigten die Häuser oder Gezelte, in welchen die Tractaten gepflogen werden sollen, besehen, und ein ieder ordonirt dasjenige oder erinnert es zum wenigsten, was der Respect oder das Interesse sei- nes Principalen hierbey erfordern möchte. Die Conferenz-Gemächer werden mit den Thüren, Fenstern und Meublen so angelegt und aptirt, daß bey denen im Range streitigen Puissancen so viel als möglich eine Gleichheit erhalten, und allen Disputen vorgekommen werde. Ein ieder kommt durch besondere Thüren, und nach gleichen abge- messenen Schritten in das Conferenz-Zimmer. Die Herren Mediateurs haben ihren eignen Ein- gang, und die bißher im Kriege begriffen gewesene auch ihren. Ein jeder Theil setzt sich mit dem Rü- cken gegen seine Thüre.
§. 27. Bißweilen sind die Gesandten der strei- tenden Theile in besondern Zimmern, und die Me- diateurs auch, die denn von einem zum andern ge- hen, und allenthalben proponiren, was zur Be- schleunigung und Erhaltung des Friedens von nö- then. Die Zusammenkünffte geschehen in un-
terschie-
II. Theil. VIII. Capitul.
§. 25. Die Viſiten und Gegen-Viſiten der Abge- ſandten werden nach denen unter ihnen vergliche- nen Ceremoniel abgelegt. Sind 2. 3. 4 und mehr Geſandten, ſo ſetzt es bißweilen Diſputen, ob ſolche in corpore oder nach den Perſonen ein- gerichtet ſollen werden.
§. 26. Vor den wuͤrcklichen Anfang der Con- ferentien werden von den ſaͤmmtlichen Gevoll- maͤchtigten die Haͤuſer oder Gezelte, in welchen die Tractaten gepflogen werden ſollen, beſehen, und ein ieder ordonirt dasjenige oder erinnert es zum wenigſten, was der Reſpect oder das Intereſſe ſei- nes Principalen hierbey erfordern moͤchte. Die Conferenz-Gemaͤcher werden mit den Thuͤren, Fenſtern und Meublen ſo angelegt und aptirt, daß bey denen im Range ſtreitigen Puiſſancen ſo viel als moͤglich eine Gleichheit erhalten, und allen Diſputen vorgekommen werde. Ein ieder kommt durch beſondere Thuͤren, und nach gleichen abge- meſſenen Schritten in das Conferenz-Zimmer. Die Herren Mediateurs haben ihren eignen Ein- gang, und die bißher im Kriege begriffen geweſene auch ihren. Ein jeder Theil ſetzt ſich mit dem Ruͤ- cken gegen ſeine Thuͤre.
§. 27. Bißweilen ſind die Geſandten der ſtrei- tenden Theile in beſondern Zimmern, und die Me- diateurs auch, die denn von einem zum andern ge- hen, und allenthalben proponiren, was zur Be- ſchleunigung und Erhaltung des Friedens von noͤ- then. Die Zuſammenkuͤnffte geſchehen in un-
terſchie-
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II. Theil. VIII. Capitul.
§. 25. Die Viſiten und Gegen-Viſiten der Abge-
ſandten werden nach denen unter ihnen vergliche-
nen Ceremoniel abgelegt. Sind 2. 3. 4 und
mehr Geſandten, ſo ſetzt es bißweilen Diſputen,
ob ſolche in corpore oder nach den Perſonen ein-
gerichtet ſollen werden.
§. 26. Vor den wuͤrcklichen Anfang der Con-
ferentien werden von den ſaͤmmtlichen Gevoll-
maͤchtigten die Haͤuſer oder Gezelte, in welchen
die Tractaten gepflogen werden ſollen, beſehen, und
ein ieder ordonirt dasjenige oder erinnert es zum
wenigſten, was der Reſpect oder das Intereſſe ſei-
nes Principalen hierbey erfordern moͤchte. Die
Conferenz-Gemaͤcher werden mit den Thuͤren,
Fenſtern und Meublen ſo angelegt und aptirt, daß
bey denen im Range ſtreitigen Puiſſancen ſo viel
als moͤglich eine Gleichheit erhalten, und allen
Diſputen vorgekommen werde. Ein ieder kommt
durch beſondere Thuͤren, und nach gleichen abge-
meſſenen Schritten in das Conferenz-Zimmer.
Die Herren Mediateurs haben ihren eignen Ein-
gang, und die bißher im Kriege begriffen geweſene
auch ihren. Ein jeder Theil ſetzt ſich mit dem Ruͤ-
cken gegen ſeine Thuͤre.
§. 27. Bißweilen ſind die Geſandten der ſtrei-
tenden Theile in beſondern Zimmern, und die Me-
diateurs auch, die denn von einem zum andern ge-
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then. Die Zuſammenkuͤnffte geſchehen in un-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 520. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/544>, abgerufen am 25.11.2024.
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