§. 18. Jst der Ort, in welchen die Friedens- Conferenzen gehalten werden sollen, in dem feind- lichen Territorio gelegen, so werden vorher vor die Gevollmächtigten, die dahin abgeschickt werden sollen, Paßporte und Geleits-Briefe ausgewürckt, darinnen allen Commendanten und Officirern zu Wasser und Lande anbefohlen wird, daß sie die gevollmächtigten Ministres, so wohl vor ihre Be- dienten, als auch vor ihre Equipage, Pferde, und alle übrige Meublen sollen sicher paß- und repassi- ren lassen, ihnen allenthalben behülfflich seyn, und im geringsten keinen Verdruß erzeigen. Bißwei- wird noch über die Paßporte eine genugsame Gar- de und Bedeckung von Soldaten erfordert.
§. 19. Uber diese Paßports ereignen sich man- cherley Disputen, und setzen manche unterschiedenes daran aus, sie wären nur auf Papier, und nicht auf Pergamen geschrieben, auch nur mit einfachen schwartzen Faden gehefftet, die Siegel wären so aufgedruckt, daß man sie nicht recht erkennen kön- te, sie führten gantz ungewöhnliche Siegel, die Ti- tul der Gevollmächtigten wären nicht recht ausge- druckt, auch die Data der Tage und Monathe aus- gelassen. Sie werden öffters zwey biß dreymahl wieder zurück gegeben. Manchmahl läst ein Theil mit Fleiß allerhand Fehler in die Paßports mit ein- schleichen, damit das Friedens-Werck, wenn ihm an dessen Beförderung nicht gar viel gelegen, desto mehr trainirt werde.
§. 20. Bevor die Gesandten an dem Ort an-
langen,
II. Theil. VIII. Capitul.
§. 18. Jſt der Ort, in welchen die Friedens- Conferenzen gehalten werden ſollen, in dem feind- lichen Territorio gelegen, ſo werden vorher vor die Gevollmaͤchtigten, die dahin abgeſchickt werden ſollen, Paßporte und Geleits-Briefe ausgewuͤrckt, darinnen allen Commendanten und Officirern zu Waſſer und Lande anbefohlen wird, daß ſie die gevollmaͤchtigten Miniſtres, ſo wohl vor ihre Be- dienten, als auch vor ihre Equipage, Pferde, und alle uͤbrige Meublen ſollen ſicher paß- und repaſſi- ren laſſen, ihnen allenthalben behuͤlfflich ſeyn, und im geringſten keinen Verdruß erzeigen. Bißwei- wird noch uͤber die Paßporte eine genugſame Gar- de und Bedeckung von Soldaten erfordert.
§. 19. Uber dieſe Paßports ereignen ſich man- cherley Diſputen, und ſetzen manche unterſchiedenes daran aus, ſie waͤren nur auf Papier, und nicht auf Pergamen geſchrieben, auch nur mit einfachen ſchwartzen Faden gehefftet, die Siegel waͤren ſo aufgedruckt, daß man ſie nicht recht erkennen koͤn- te, ſie fuͤhrten gantz ungewoͤhnliche Siegel, die Ti- tul der Gevollmaͤchtigten waͤren nicht recht ausge- druckt, auch die Data der Tage und Monathe aus- gelaſſen. Sie werden oͤffters zwey biß dreymahl wieder zuruͤck gegeben. Manchmahl laͤſt ein Theil mit Fleiß allerhand Fehler in die Paßports mit ein- ſchleichen, damit das Friedens-Werck, wenn ihm an deſſen Befoͤrderung nicht gar viel gelegen, deſto mehr trainirt werde.
§. 20. Bevor die Geſandten an dem Ort an-
langen,
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II. Theil. VIII. Capitul.
§. 18. Jſt der Ort, in welchen die Friedens-
Conferenzen gehalten werden ſollen, in dem feind-
lichen Territorio gelegen, ſo werden vorher vor die
Gevollmaͤchtigten, die dahin abgeſchickt werden
ſollen, Paßporte und Geleits-Briefe ausgewuͤrckt,
darinnen allen Commendanten und Officirern zu
Waſſer und Lande anbefohlen wird, daß ſie die
gevollmaͤchtigten Miniſtres, ſo wohl vor ihre Be-
dienten, als auch vor ihre Equipage, Pferde, und
alle uͤbrige Meublen ſollen ſicher paß- und repaſſi-
ren laſſen, ihnen allenthalben behuͤlfflich ſeyn, und
im geringſten keinen Verdruß erzeigen. Bißwei-
wird noch uͤber die Paßporte eine genugſame Gar-
de und Bedeckung von Soldaten erfordert.
§. 19. Uber dieſe Paßports ereignen ſich man-
cherley Diſputen, und ſetzen manche unterſchiedenes
daran aus, ſie waͤren nur auf Papier, und nicht auf
Pergamen geſchrieben, auch nur mit einfachen
ſchwartzen Faden gehefftet, die Siegel waͤren ſo
aufgedruckt, daß man ſie nicht recht erkennen koͤn-
te, ſie fuͤhrten gantz ungewoͤhnliche Siegel, die Ti-
tul der Gevollmaͤchtigten waͤren nicht recht ausge-
druckt, auch die Data der Tage und Monathe aus-
gelaſſen. Sie werden oͤffters zwey biß dreymahl
wieder zuruͤck gegeben. Manchmahl laͤſt ein Theil
mit Fleiß allerhand Fehler in die Paßports mit ein-
ſchleichen, damit das Friedens-Werck, wenn ihm
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mehr trainirt werde.
§. 20. Bevor die Geſandten an dem Ort an-
langen,
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 516. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/540>, abgerufen am 25.11.2024.
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