sinnreichsten Inscriptionen ausgezieret; Auf den Gassen, durch welche sie durch passiren, werden ih- nen Ehren-Pforten erbauet; Bey ihrem Einzuge werden die Stücke gelöset, alle Glocken geläutet, des Abends Illuminationen angezündet, und Feu- erwercke angebrandt. Die eroberten Fahnen, Ca- nonen und andere Sieges-Zeichen werden auf eine solenne Weise, unter Trompeten- und Paucken- Schall und klingenden Spiele, in die Arsenale oder andere Oerter gebracht, wo sie verwahrlich aufbe- halten werden sollen, und viel Tage nacheinander mit lauter Freudens-Festivitäten zugebracht.
§. 57. Jst ein Land erobert, und der Feindziehet mit seinen Trouppen aus demselben, so werden von den commandirenden Häuptern, Krafft der Voll- machten, so sie von ihren Herren empfangen, beson- dere Evacuations-Tractate geschlossen, und von beyden Theilen, biß zu deren Vollziehung, Gasseln, an Generalen, Obersten und andern Officiers, zu- rück gelassen.
§. 58. Jst nun ein Feind grossentheils gelemü- thiget, so hält er um einen Stillstand der Waffen an; Je mehr er nun um Verlängerung der Ter- mine, die anfangs concertirt gewesen, ansucht, und ie moderater sich eine Nation, zumahl wenn sie sonst einiger maßen barbarisch ist/ dabey auführet, desto grösser ist die Hoffnung, daß der Stilstand in einen Frieden werde verwandelt werden.
Das
II. Theil. VII. Capitul.
ſinnreichſten Inſcriptionen ausgezieret; Auf den Gaſſen, durch welche ſie durch paſſiren, werden ih- nen Ehren-Pforten erbauet; Bey ihrem Einzuge werden die Stuͤcke geloͤſet, alle Glocken gelaͤutet, des Abends Illuminationen angezuͤndet, und Feu- erwercke angebrandt. Die eroberten Fahnen, Ca- nonen und andere Sieges-Zeichen werden auf eine ſolenne Weiſe, unter Trompeten- und Paucken- Schall und klingenden Spiele, in die Arſenale oder andere Oerter gebracht, wo ſie verwahrlich aufbe- halten werden ſollen, und viel Tage nacheinander mit lauter Freudens-Feſtivitaͤten zugebracht.
§. 57. Jſt ein Land erobert, und der Feindziehet mit ſeinen Trouppen aus demſelben, ſo werden von den commandirenden Haͤuptern, Krafft der Voll- machten, ſo ſie von ihren Herren empfangen, beſon- dere Evacuations-Tractate geſchloſſen, und von beyden Theilen, biß zu deren Vollziehung, Gaſſeln, an Generalen, Oberſten und andern Officiers, zu- ruͤck gelaſſen.
§. 58. Jſt nun ein Feind groſſentheils gelemuͤ- thiget, ſo haͤlt er um einen Stillſtand der Waffen an; Je mehr er nun um Verlaͤngerung der Ter- mine, die anfangs concertirt geweſen, anſucht, und ie moderater ſich eine Nation, zumahl wenn ſie ſonſt einiger maßen barbariſch iſt/ dabey aufuͤhret, deſto groͤſſer iſt die Hoffnung, daß der Stilſtand in einen Frieden werde verwandelt werden.
Das
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II. Theil. VII. Capitul.
ſinnreichſten Inſcriptionen ausgezieret; Auf den
Gaſſen, durch welche ſie durch paſſiren, werden ih-
nen Ehren-Pforten erbauet; Bey ihrem Einzuge
werden die Stuͤcke geloͤſet, alle Glocken gelaͤutet,
des Abends Illuminationen angezuͤndet, und Feu-
erwercke angebrandt. Die eroberten Fahnen, Ca-
nonen und andere Sieges-Zeichen werden auf eine
ſolenne Weiſe, unter Trompeten- und Paucken-
Schall und klingenden Spiele, in die Arſenale oder
andere Oerter gebracht, wo ſie verwahrlich aufbe-
halten werden ſollen, und viel Tage nacheinander
mit lauter Freudens-Feſtivitaͤten zugebracht.
§. 57. Jſt ein Land erobert, und der Feindziehet
mit ſeinen Trouppen aus demſelben, ſo werden von
den commandirenden Haͤuptern, Krafft der Voll-
machten, ſo ſie von ihren Herren empfangen, beſon-
dere Evacuations-Tractate geſchloſſen, und von
beyden Theilen, biß zu deren Vollziehung, Gaſſeln,
an Generalen, Oberſten und andern Officiers, zu-
ruͤck gelaſſen.
§. 58. Jſt nun ein Feind groſſentheils gelemuͤ-
thiget, ſo haͤlt er um einen Stillſtand der Waffen
an; Je mehr er nun um Verlaͤngerung der Ter-
mine, die anfangs concertirt geweſen, anſucht, und
ie moderater ſich eine Nation, zumahl wenn ſie
ſonſt einiger maßen barbariſch iſt/ dabey aufuͤhret,
deſto groͤſſer iſt die Hoffnung, daß der Stilſtand
in einen Frieden werde verwandelt werden.
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 504. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/528>, abgerufen am 22.11.2024.
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