zahlt, ob sie etwas zu klagen und anzubringen ha- ben, wie die Officierer bey den Musterungen bey Seite treten sollen, wie die Musterungs-Commis- sarii alles und iedes mit gehörigen Umständen in das Muster-Protocoll eintragen sollen, wenn ein Officier zum Exempel von einem andern, Leute auf eine Zeitlang entlehnet und gedungen, oder auch mit Erhandlung der Pferde, Gewehr und Waf- fen einigen Unterschleiff und Betrug vorgenom- men.
§. 8. Nachdem man auch im Kriege nach Er- barkeit Zucht und Gerichte zu fragen pflegt, wenn von Christlichen und civilisirten Völckern die Rede ist, so werden bey den Armeen gewisse Krie- ges-Articul und Disciplins-Puncta publicirt, wie sie sich gegen GOtt, gegen ihren Landes-Herren, gegen hohe Officiers, gegen sich selbst, und gegen ihre Cameraden verhalten sollen. Es werden ei- gene Verordnungen abgefast vor die Guarnisons in Städten, vor die Infanterie im Felde, vor die Artillerie-Personen, vor die Leib-Guarde, Tra- banten u. s. w.
§. 9. Die gantze Soldatesque, die ein Regent unter sich hat, wird in unterschiedene Corps und Divisionen eingetheilt, die nach deren Unterschied der Länder, und den Sentimens der grossen Herren auf mancherley Weise von einander unterschie- den. Also bestehet die Polnische Armee (1) aus der Pospolite, (2) aus den geworbenen Soldaten, (3) aus den Auxiliar-Trouppen, (4) aus den
Quar-
II. Theil. VII. Capitul.
zahlt, ob ſie etwas zu klagen und anzubringen ha- ben, wie die Officierer bey den Muſterungen bey Seite treten ſollen, wie die Muſterungs-Commis- ſarii alles und iedes mit gehoͤrigen Umſtaͤnden in das Muſter-Protocoll eintragen ſollen, wenn ein Officier zum Exempel von einem andern, Leute auf eine Zeitlang entlehnet und gedungen, oder auch mit Erhandlung der Pferde, Gewehr und Waf- fen einigen Unterſchleiff und Betrug vorgenom- men.
§. 8. Nachdem man auch im Kriege nach Er- barkeit Zucht und Gerichte zu fragen pflegt, wenn von Chriſtlichen und civiliſirten Voͤlckern die Rede iſt, ſo werden bey den Armeen gewiſſe Krie- ges-Articul und Diſciplins-Puncta publicirt, wie ſie ſich gegen GOtt, gegen ihren Landes-Herren, gegen hohe Officiers, gegen ſich ſelbſt, und gegen ihre Cameraden verhalten ſollen. Es werden ei- gene Verordnungen abgefaſt vor die Guarniſons in Staͤdten, vor die Infanterie im Felde, vor die Artillerie-Perſonen, vor die Leib-Guarde, Tra- banten u. ſ. w.
§. 9. Die gantze Soldateſque, die ein Regent unter ſich hat, wird in unterſchiedene Corps und Diviſionen eingetheilt, die nach deren Unterſchied der Laͤnder, und den Sentimens der groſſen Herren auf mancherley Weiſe von einander unterſchie- den. Alſo beſtehet die Polniſche Armee (1) aus der Poſpolite, (2) aus den geworbenen Soldaten, (3) aus den Auxiliar-Trouppen, (4) aus den
Quar-
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II. Theil. VII. Capitul.
zahlt, ob ſie etwas zu klagen und anzubringen ha-
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Seite treten ſollen, wie die Muſterungs-Commis-
ſarii alles und iedes mit gehoͤrigen Umſtaͤnden in
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Officier zum Exempel von einem andern, Leute auf
eine Zeitlang entlehnet und gedungen, oder auch
mit Erhandlung der Pferde, Gewehr und Waf-
fen einigen Unterſchleiff und Betrug vorgenom-
men.
§. 8. Nachdem man auch im Kriege nach Er-
barkeit Zucht und Gerichte zu fragen pflegt, wenn
von Chriſtlichen und civiliſirten Voͤlckern die
Rede iſt, ſo werden bey den Armeen gewiſſe Krie-
ges-Articul und Diſciplins-Puncta publicirt, wie
ſie ſich gegen GOtt, gegen ihren Landes-Herren,
gegen hohe Officiers, gegen ſich ſelbſt, und gegen
ihre Cameraden verhalten ſollen. Es werden ei-
gene Verordnungen abgefaſt vor die Guarniſons
in Staͤdten, vor die Infanterie im Felde, vor die
Artillerie-Perſonen, vor die Leib-Guarde, Tra-
banten u. ſ. w.
§. 9. Die gantze Soldateſque, die ein Regent
unter ſich hat, wird in unterſchiedene Corps und
Diviſionen eingetheilt, die nach deren Unterſchied
der Laͤnder, und den Sentimens der groſſen Herren
auf mancherley Weiſe von einander unterſchie-
den. Alſo beſtehet die Polniſche Armee (1) aus
der Poſpolite, (2) aus den geworbenen Soldaten,
(3) aus den Auxiliar-Trouppen, (4) aus den
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 478. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/502>, abgerufen am 22.11.2024.
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