gleichen die gemeinen Soldaten an Quartier, an Rationen und Portionen, an Etappen-mäßiger Verpflegung u. s. w. bekommen sollen; wie sie sich gen ihre Wirthe, bey denen sie in Quartieren liegen, zu verhalten haben; wie die einquartirten Troup- pen zu visitiren; wie es bey ihrem Aufbruch wegen des Vorspannens, wegen des Transports, der Ar- tillerie, Munition oder des Proviants zu halten, u. s. w.
§. 6. Man publicirt March Reglemens, und ordnet darinnen, was die Commandeurs der Re- gimenter und Corps, so bald sie zum March und Aufbruch beordert werden, in Obacht zu nehmen haben, wie die Liquidationes und Abrechnungen allemahl bey den commandirenden Stabs-Offi- ciers geschehen müssen, wie die March-Ruthen einzurichten, wie weit die Stationen zu extradiren, was vor Menschen und Pferde an den Oertern die der March trifft, abzutragen, was die March- Commissarii beobachten sollen. So werden auch zwischen den benachbarten und einigen andern Puislancen gewisse Conventionen getroffen, wie es bey Durch-Marchen beyderseits Trouppen durch des einen oder andern Land zu halten.
§. 7. Jn den Muster-Ordnungen wird vorge- schrieben, wie accurate Muster-Listen zu verferti- gen, wie die Musterungs-Commissarii Mann vor Mann examiniren sollen, ob sie alle so angewor- ben, we des der Verordnung gemäß, wie sie einen ieden zu vernehmen haben, ob und wie weit sie be-
zahlt,
Vom Kriege.
gleichen die gemeinen Soldaten an Quartier, an Rationen und Portionen, an Etappen-maͤßiger Verpflegung u. ſ. w. bekommen ſollen; wie ſie ſich gen ihre Wirthe, bey denen ſie in Quartieren liegen, zu verhalten haben; wie die einquartirten Troup- pen zu viſitiren; wie es bey ihrem Aufbruch wegen des Vorſpannens, wegen des Transports, der Ar- tillerie, Munition oder des Proviants zu halten, u. ſ. w.
§. 6. Man publicirt March Reglemens, und ordnet darinnen, was die Commandeurs der Re- gimenter und Corps, ſo bald ſie zum March und Aufbruch beordert werden, in Obacht zu nehmen haben, wie die Liquidationes und Abrechnungen allemahl bey den commandirenden Stabs-Offi- ciers geſchehen muͤſſen, wie die March-Ruthen einzurichten, wie weit die Stationen zu extradiren, was vor Menſchen und Pferde an den Oertern die der March trifft, abzutragen, was die March- Commiſſarii beobachten ſollen. So werden auch zwiſchen den benachbarten und einigen andern Puiſlancen gewiſſe Conventionen getroffen, wie es bey Durch-Marchen beyderſeits Trouppen durch des einen oder andern Land zu halten.
§. 7. Jn den Muſter-Ordnungen wird vorge- ſchrieben, wie accurate Muſter-Liſten zu verferti- gen, wie die Muſterungs-Commiſſarii Mann vor Mann examiniren ſollen, ob ſie alle ſo angewor- ben, we des der Verordnung gemaͤß, wie ſie einen ieden zu vernehmen haben, ob und wie weit ſie be-
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Vom Kriege.
gleichen die gemeinen Soldaten an Quartier, an
Rationen und Portionen, an Etappen-maͤßiger
Verpflegung u. ſ. w. bekommen ſollen; wie ſie ſich
gen ihre Wirthe, bey denen ſie in Quartieren liegen,
zu verhalten haben; wie die einquartirten Troup-
pen zu viſitiren; wie es bey ihrem Aufbruch wegen
des Vorſpannens, wegen des Transports, der Ar-
tillerie, Munition oder des Proviants zu halten,
u. ſ. w.
§. 6. Man publicirt March Reglemens, und
ordnet darinnen, was die Commandeurs der Re-
gimenter und Corps, ſo bald ſie zum March und
Aufbruch beordert werden, in Obacht zu nehmen
haben, wie die Liquidationes und Abrechnungen
allemahl bey den commandirenden Stabs-Offi-
ciers geſchehen muͤſſen, wie die March-Ruthen
einzurichten, wie weit die Stationen zu extradiren,
was vor Menſchen und Pferde an den Oertern
die der March trifft, abzutragen, was die March-
Commiſſarii beobachten ſollen. So werden auch
zwiſchen den benachbarten und einigen andern
Puiſlancen gewiſſe Conventionen getroffen, wie
es bey Durch-Marchen beyderſeits Trouppen
durch des einen oder andern Land zu halten.
§. 7. Jn den Muſter-Ordnungen wird vorge-
ſchrieben, wie accurate Muſter-Liſten zu verferti-
gen, wie die Muſterungs-Commiſſarii Mann vor
Mann examiniren ſollen, ob ſie alle ſo angewor-
ben, we des der Verordnung gemaͤß, wie ſie einen
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 477. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/501>, abgerufen am 25.11.2024.
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