ne jählinge Ruptur vorgefallen, oder sie zur schleüni- nigen Abreise von ihren Principalen Befehl erhal- ten, legen sie gemeiniglich bey den Herrschafften ihre Abschieds-Audienzen noch vorher ab.
§. 73. Die Abschieds-Audienzen geschehen auf eben die Weise wie die erstern. Sie legen solche theils bey den Regenten selbst, theils auch bey den übrigen von der Königlichen oder Fürstlichen Fa- milie ab. Bey den natürlichen Kindern aber sehr selten und fast gar nicht, es müste denn aus einer besondern Consideration einmahl geschehen. Es wird dieses auch von den wenigsten Puissancen praetendirt, ausser daß der König in Franckreich Ludwig XIV. es bißweilen angesonnen. Als ließ er anno 1700 dem Päbstlichen Nuntio dem Car- dinal Delfino wissen, da er in Begriff war abzu- reisen und seine Abschieds-Audienzen zu nehmen, daß dafern er nicht auch dieselbe bey seinen natürli- chen Kindern dem Hertzog von Maine und Grafen von Thoulose, gleich andern Königlichen Prin- tzen, nehmen würde; So solte ihm dieselbe bey ihm auch nicht verstattet seyn; Jedoch unterließ dem ungeachtet der Cardinal solche, und reisete oh- ne Abschied von Hofe. S. Theatr. Europ. Tom. XV. des Jahrs 1700. p. 873.
Das
II. Theil. III. Capitul.
ne jaͤhlinge Ruptur vorgefallen, oder ſie zur ſchleuͤni- nigen Abreiſe von ihren Principalen Befehl erhal- ten, legen ſie gemeiniglich bey den Herrſchafften ihre Abſchieds-Audienzen noch vorher ab.
§. 73. Die Abſchieds-Audienzen geſchehen auf eben die Weiſe wie die erſtern. Sie legen ſolche theils bey den Regenten ſelbſt, theils auch bey den uͤbrigen von der Koͤniglichen oder Fuͤrſtlichen Fa- milie ab. Bey den natuͤrlichen Kindern aber ſehr ſelten und faſt gar nicht, es muͤſte denn aus einer beſondern Conſideration einmahl geſchehen. Es wird dieſes auch von den wenigſten Puiſſancen prætendirt, auſſer daß der Koͤnig in Franckreich Ludwig XIV. es bißweilen angeſonnen. Als ließ er anno 1700 dem Paͤbſtlichen Nuntio dem Car- dinal Delfino wiſſen, da er in Begriff war abzu- reiſen und ſeine Abſchieds-Audienzen zu nehmen, daß dafern er nicht auch dieſelbe bey ſeinen natuͤrli- chen Kindern dem Hertzog von Maine und Grafen von Thouloſe, gleich andern Koͤniglichen Prin- tzen, nehmen wuͤrde; So ſolte ihm dieſelbe bey ihm auch nicht verſtattet ſeyn; Jedoch unterließ dem ungeachtet der Cardinal ſolche, und reiſete oh- ne Abſchied von Hofe. S. Theatr. Europ. Tom. XV. des Jahrs 1700. p. 873.
Das
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II. Theil. III. Capitul.
ne jaͤhlinge Ruptur vorgefallen, oder ſie zur ſchleuͤni-
nigen Abreiſe von ihren Principalen Befehl erhal-
ten, legen ſie gemeiniglich bey den Herrſchafften
ihre Abſchieds-Audienzen noch vorher ab.
§. 73. Die Abſchieds-Audienzen geſchehen auf
eben die Weiſe wie die erſtern. Sie legen ſolche
theils bey den Regenten ſelbſt, theils auch bey den
uͤbrigen von der Koͤniglichen oder Fuͤrſtlichen Fa-
milie ab. Bey den natuͤrlichen Kindern aber ſehr
ſelten und faſt gar nicht, es muͤſte denn aus einer
beſondern Conſideration einmahl geſchehen. Es
wird dieſes auch von den wenigſten Puiſſancen
prætendirt, auſſer daß der Koͤnig in Franckreich
Ludwig XIV. es bißweilen angeſonnen. Als ließ
er anno 1700 dem Paͤbſtlichen Nuntio dem Car-
dinal Delfino wiſſen, da er in Begriff war abzu-
reiſen und ſeine Abſchieds-Audienzen zu nehmen,
daß dafern er nicht auch dieſelbe bey ſeinen natuͤrli-
chen Kindern dem Hertzog von Maine und Grafen
von Thouloſe, gleich andern Koͤniglichen Prin-
tzen, nehmen wuͤrde; So ſolte ihm dieſelbe bey
ihm auch nicht verſtattet ſeyn; Jedoch unterließ
dem ungeachtet der Cardinal ſolche, und reiſete oh-
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XV. des Jahrs 1700. p. 873.
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 414. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/438>, abgerufen am 22.11.2024.
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