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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729.

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II. Theil. III. Capitul.
den auch wohl mit unterschiedenen Carossen ein-
gehohlt. Bey der Audienz stehen die unterschie-
denen Wachen an Gens d'Armes, Schweitzern,
Trabanten, Leib-Wachten, und wie sie nur wei-
ter genandt werden können in Parade, von dem
Schloß-Platz und Schloß-Thor an, biß an den
Audienz-Saal, und erzeigen ihnen mit Praesenti-
rung des Gewehrs, klingenden Spiele und flie-
genden Fahnen die gewöhnliche Ehre. So bald
sie ausgestiegen, werden sie an unterschiedenen
Oertern, als theils unten an der Stiegen, theils
oben an der Treppe, und wieder an der Anti-
Chambre
von unterschiedenen Staats-Ministres
angenommen, und in den Audienz-Saal ge-
führet, worinnen die Regenten unter einen kostba-
ren Baldachin stehn, oder auf einen prächtigen
Thron sitzen, und bißweilen nach dem Unterschied
ihrer Dignitaeten, oder nachdem es eingeführt, ent-
weder bloß aufstehen, oder wohl gar den Herrn
Gesandten einige Schritte entgegen gehen. Die
gecrönten Häupter sitzen bey der Audienz mit be-
deckten Häuptern, sie entblösen aber das Haupt, so
offt die Gesandten bey dem Hereingehen oder Her-
ausgehen die Reverences machen, oder ihre Princi-
pal
en nennen. Von den Gesandten werden meh-
rentheils bey dem Hereingehen und Herausgehen
3. Reverences gemacht.

§. 53. Bißweilen erlangen auch die Gemah-
linnen der Gesandten bey den Königlichen oder
Fürstlichen Standes-Personen weiblichen Ge-

schlechts

II. Theil. III. Capitul.
den auch wohl mit unterſchiedenen Caroſſen ein-
gehohlt. Bey der Audienz ſtehen die unterſchie-
denen Wachen an Gens d’Armes, Schweitzern,
Trabanten, Leib-Wachten, und wie ſie nur wei-
ter genandt werden koͤnnen in Parade, von dem
Schloß-Platz und Schloß-Thor an, biß an den
Audienz-Saal, und erzeigen ihnen mit Præſenti-
rung des Gewehrs, klingenden Spiele und flie-
genden Fahnen die gewoͤhnliche Ehre. So bald
ſie ausgeſtiegen, werden ſie an unterſchiedenen
Oertern, als theils unten an der Stiegen, theils
oben an der Treppe, und wieder an der Anti-
Chambre
von unterſchiedenen Staats-Miniſtres
angenommen, und in den Audienz-Saal ge-
fuͤhret, worinnen die Regenten unter einen koſtba-
ren Baldachin ſtehn, oder auf einen praͤchtigen
Thron ſitzen, und bißweilen nach dem Unterſchied
ihrer Dignitæten, oder nachdem es eingefuͤhrt, ent-
weder bloß aufſtehen, oder wohl gar den Herrn
Geſandten einige Schritte entgegen gehen. Die
gecroͤnten Haͤupter ſitzen bey der Audienz mit be-
deckten Haͤuptern, ſie entbloͤſen aber das Haupt, ſo
offt die Geſandten bey dem Hereingehen oder Her-
ausgehen die Reverences machen, oder ihre Princi-
pal
en nennen. Von den Geſandten werden meh-
rentheils bey dem Hereingehen und Herausgehen
3. Reverences gemacht.

§. 53. Bißweilen erlangen auch die Gemah-
linnen der Geſandten bey den Koͤniglichen oder
Fuͤrſtlichen Standes-Perſonen weiblichen Ge-

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[402/0426] II. Theil. III. Capitul. den auch wohl mit unterſchiedenen Caroſſen ein- gehohlt. Bey der Audienz ſtehen die unterſchie- denen Wachen an Gens d’Armes, Schweitzern, Trabanten, Leib-Wachten, und wie ſie nur wei- ter genandt werden koͤnnen in Parade, von dem Schloß-Platz und Schloß-Thor an, biß an den Audienz-Saal, und erzeigen ihnen mit Præſenti- rung des Gewehrs, klingenden Spiele und flie- genden Fahnen die gewoͤhnliche Ehre. So bald ſie ausgeſtiegen, werden ſie an unterſchiedenen Oertern, als theils unten an der Stiegen, theils oben an der Treppe, und wieder an der Anti- Chambre von unterſchiedenen Staats-Miniſtres angenommen, und in den Audienz-Saal ge- fuͤhret, worinnen die Regenten unter einen koſtba- ren Baldachin ſtehn, oder auf einen praͤchtigen Thron ſitzen, und bißweilen nach dem Unterſchied ihrer Dignitæten, oder nachdem es eingefuͤhrt, ent- weder bloß aufſtehen, oder wohl gar den Herrn Geſandten einige Schritte entgegen gehen. Die gecroͤnten Haͤupter ſitzen bey der Audienz mit be- deckten Haͤuptern, ſie entbloͤſen aber das Haupt, ſo offt die Geſandten bey dem Hereingehen oder Her- ausgehen die Reverences machen, oder ihre Princi- palen nennen. Von den Geſandten werden meh- rentheils bey dem Hereingehen und Herausgehen 3. Reverences gemacht. §. 53. Bißweilen erlangen auch die Gemah- linnen der Geſandten bey den Koͤniglichen oder Fuͤrſtlichen Standes-Perſonen weiblichen Ge- ſchlechts

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Zitationshilfe: Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 402. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/426>, abgerufen am 22.11.2024.