Wapen ihrer Königlichen, Churfürstlichen oder Fürstlichen Herrschafften aufrichten, damit man sie desto geschwinder finden möge, und ihren Häu- sern der gehörige Respect erzeiget werde. Die aber an demselben Orte eigene Häuser haben, oder doch lange Zeit gemiethete Quartiere besitzen, un- terlassen es; Sie lassen die Wapen auch nicht eher aufrichten, biß sie von allen vor accreditirte Ministres öffentlich erkandt worden.
§. 35. Jhre Zimmer, insonderheit die Audienz- und Parade-Zimmer, lassen sie auf das properste ausmeubliren. Jn den Audienz-Zimmern sie- het man mehrentheils das Portrait ihres Durch- lauchtigsten Committentens in Lebens-Grösse, und über denselben einen Baldachin von Sammet oder Drap d'Or. Vor dieses Bild muß ein ieder Respect haben, und darf man ihn nicht leichtlich den Rücken zukehren, oder es mit aufgesetzten Hut betrachten, will man nicht von denen die dieses ge- wahr werden, vor unhöflich angesehen werden.
§. 36. Jedoch dürffen sich die Gemahlinnen der Abgesandten nicht unterstehen, in ihren Zimmern dergleichen Dais zu haben. Es hat also alle ge- wundert, daß die Gemahlin des Schwedischen Mediateurs-Ministri bey den Ryßwickischen Frie- dens-Schluß, in ihren Apartement einen Dais gehabt, da doch der junge König in Schweden Carl der XII. keine Gemahlin hatte, deren Person sie hätte können vorstellen, und auch keine Ambas- sadrice sich mit einer Vollmacht legitimiren kan,
es
Von den Geſandten.
Wapen ihrer Koͤniglichen, Churfuͤrſtlichen oder Fuͤrſtlichen Herrſchafften aufrichten, damit man ſie deſto geſchwinder finden moͤge, und ihren Haͤu- ſern der gehoͤrige Reſpect erzeiget werde. Die aber an demſelben Orte eigene Haͤuſer haben, oder doch lange Zeit gemiethete Quartiere beſitzen, un- terlaſſen es; Sie laſſen die Wapen auch nicht eher aufrichten, biß ſie von allen vor accreditirte Miniſtres oͤffentlich erkandt worden.
§. 35. Jhre Zimmer, inſonderheit die Audienz- und Parade-Zimmer, laſſen ſie auf das properſte ausmeubliren. Jn den Audienz-Zimmern ſie- het man mehrentheils das Portrait ihres Durch- lauchtigſten Committentens in Lebens-Groͤſſe, und uͤber denſelben einen Baldachin von Sammet oder Drap d’Or. Vor dieſes Bild muß ein ieder Reſpect haben, und darf man ihn nicht leichtlich den Ruͤcken zukehren, oder es mit aufgeſetzten Hut betrachten, will man nicht von denen die dieſes ge- wahr werden, vor unhoͤflich angeſehen werden.
§. 36. Jedoch duͤrffen ſich die Gemahlinnen der Abgeſandten nicht unterſtehen, in ihren Zimmern dergleichen Dais zu haben. Es hat alſo alle ge- wundert, daß die Gemahlin des Schwediſchen Mediateurs-Miniſtri bey den Ryßwickiſchen Frie- dens-Schluß, in ihren Apartement einen Dais gehabt, da doch der junge Koͤnig in Schweden Carl der XII. keine Gemahlin hatte, deren Perſon ſie haͤtte koͤnnen vorſtellen, und auch keine Ambas- ſadrice ſich mit einer Vollmacht legitimiren kan,
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Von den Geſandten.
Wapen ihrer Koͤniglichen, Churfuͤrſtlichen oder
Fuͤrſtlichen Herrſchafften aufrichten, damit man
ſie deſto geſchwinder finden moͤge, und ihren Haͤu-
ſern der gehoͤrige Reſpect erzeiget werde. Die
aber an demſelben Orte eigene Haͤuſer haben, oder
doch lange Zeit gemiethete Quartiere beſitzen, un-
terlaſſen es; Sie laſſen die Wapen auch nicht
eher aufrichten, biß ſie von allen vor accreditirte
Miniſtres oͤffentlich erkandt worden.
§. 35. Jhre Zimmer, inſonderheit die Audienz-
und Parade-Zimmer, laſſen ſie auf das properſte
ausmeubliren. Jn den Audienz-Zimmern ſie-
het man mehrentheils das Portrait ihres Durch-
lauchtigſten Committentens in Lebens-Groͤſſe,
und uͤber denſelben einen Baldachin von Sammet
oder Drap d’Or. Vor dieſes Bild muß ein ieder
Reſpect haben, und darf man ihn nicht leichtlich
den Ruͤcken zukehren, oder es mit aufgeſetzten Hut
betrachten, will man nicht von denen die dieſes ge-
wahr werden, vor unhoͤflich angeſehen werden.
§. 36. Jedoch duͤrffen ſich die Gemahlinnen der
Abgeſandten nicht unterſtehen, in ihren Zimmern
dergleichen Dais zu haben. Es hat alſo alle ge-
wundert, daß die Gemahlin des Schwediſchen
Mediateurs-Miniſtri bey den Ryßwickiſchen Frie-
dens-Schluß, in ihren Apartement einen Dais
gehabt, da doch der junge Koͤnig in Schweden
Carl der XII. keine Gemahlin hatte, deren Perſon
ſie haͤtte koͤnnen vorſtellen, und auch keine Ambas-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 395. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/419>, abgerufen am 22.11.2024.
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