seyn solten. S. den IV. Tomum der Electorum juris Publici p. 651.
§. 9. Nebst der Geschicklichkeit erwegt man auch den Stand und Character derjenigen, die man zur Verschickung gebrauchen will, und pflegt man nicht leichtlich an sehr hohe Regenten/ Leute von geringer Condition abzuschicken, es müsten denn andere, die man dazu nehmen könnte, ermangeln, oder ihre grosse Fähigkeit ihren geringern Stand ersetzen. Wollen es einige nicht wohl aufnehmen/ daß man solche die von keiner illustren Naissance wären, an sie abgeordnet, so lassen die anderen bißweilen zur Antwort hinterbringen, daß sie bey ihrem Abgesandten mehr auf die Fähigkeit als auf die Geburt sähen.
§. 10. Mehrentheils werden an grossen Höfen vornehme Standes-Personen und hochcharacteri- sirte Ministri zu Abgesandten erwehlet, iedoch nicht leichtlich, aus besonderen rationibus politicis, Fürst- liche Anverwandten dazu genommen. Es war daher etwas besonders, daß anno 1694 bey der Vermählung des Churfürsten von Bäyern mit der Polnischen Princeßin, Printz Jacob der Braut Bruder, mit der Bewilligung des Königs und Churfürstens von Bäyern, die Qualitaet eines Ab- gesandten am Tage der Vermählung übernom- men, weil der Polnische Hof keine Ambassade von den Churfürsten von Bäyern, als der kein souve- rainer Herr wäre, annehmen wolte. S. Connors Beschreibung des Königreichs Pohlen p 237.
§. 11.
II. Theil. III. Capitul.
ſeyn ſolten. S. den IV. Tomum der Electorum juris Publici p. 651.
§. 9. Nebſt der Geſchicklichkeit erwegt man auch den Stand und Character derjenigen, die man zur Verſchickung gebrauchen will, und pflegt man nicht leichtlich an ſehr hohe Regenten/ Leute von geringer Condition abzuſchicken, es muͤſten deñ andere, die man dazu nehmen koͤnnte, ermangeln, oder ihre groſſe Faͤhigkeit ihren geringern Stand erſetzen. Wollen es einige nicht wohl aufnehmen/ daß man ſolche die von keiner illuſtren Naiſſance waͤren, an ſie abgeordnet, ſo laſſen die anderen bißweilen zur Antwort hinterbringen, daß ſie bey ihrem Abgeſandten mehr auf die Faͤhigkeit als auf die Geburt ſaͤhen.
§. 10. Mehrentheils werden an groſſen Hoͤfen vornehme Standes-Perſonen und hochcharacteri- ſirte Miniſtri zu Abgeſandten erwehlet, iedoch nicht leichtlich, aus beſondeꝛen rationibus politicis, Fuͤrſt- liche Anverwandten dazu genommen. Es war daher etwas beſonders, daß anno 1694 bey der Vermaͤhlung des Churfuͤrſten von Baͤyern mit der Polniſchen Princeßin, Printz Jacob der Braut Bruder, mit der Bewilligung des Koͤnigs und Churfuͤrſtens von Baͤyern, die Qualitæt eines Ab- geſandten am Tage der Vermaͤhlung uͤbernom- men, weil der Polniſche Hof keine Ambaſſade von den Churfuͤrſten von Baͤyern, als der kein ſouve- rainer Herr waͤre, annehmen wolte. S. Connors Beſchreibung des Koͤnigreichs Pohlen p 237.
§. 11.
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II. Theil. III. Capitul.
ſeyn ſolten. S. den IV. Tomum der Electorum
juris Publici p. 651.
§. 9. Nebſt der Geſchicklichkeit erwegt man
auch den Stand und Character derjenigen, die
man zur Verſchickung gebrauchen will, und pflegt
man nicht leichtlich an ſehr hohe Regenten/ Leute
von geringer Condition abzuſchicken, es muͤſten deñ
andere, die man dazu nehmen koͤnnte, ermangeln,
oder ihre groſſe Faͤhigkeit ihren geringern Stand
erſetzen. Wollen es einige nicht wohl aufnehmen/
daß man ſolche die von keiner illuſtren Naiſſance
waͤren, an ſie abgeordnet, ſo laſſen die anderen
bißweilen zur Antwort hinterbringen, daß ſie bey
ihrem Abgeſandten mehr auf die Faͤhigkeit als auf
die Geburt ſaͤhen.
§. 10. Mehrentheils werden an groſſen Hoͤfen
vornehme Standes-Perſonen und hochcharacteri-
ſirte Miniſtri zu Abgeſandten erwehlet, iedoch nicht
leichtlich, aus beſondeꝛen rationibus politicis, Fuͤrſt-
liche Anverwandten dazu genommen. Es war
daher etwas beſonders, daß anno 1694 bey der
Vermaͤhlung des Churfuͤrſten von Baͤyern mit
der Polniſchen Princeßin, Printz Jacob der Braut
Bruder, mit der Bewilligung des Koͤnigs und
Churfuͤrſtens von Baͤyern, die Qualitæt eines Ab-
geſandten am Tage der Vermaͤhlung uͤbernom-
men, weil der Polniſche Hof keine Ambaſſade von
den Churfuͤrſten von Baͤyern, als der kein ſouve-
rainer Herr waͤre, annehmen wolte. S. Connors
Beſchreibung des Koͤnigreichs Pohlen p 237.
§. 11.
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 382. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/406>, abgerufen am 25.11.2024.
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