ten abnehmen, mit deinem Saamen und Geschlecht unglücklich auch ewig verlohren und verdammt seyn. S. Reinkings Biblisch Policey Lib. III. Art. LV.
§. 12. Sie recommandiren den Successoribus entweder alle ihre Bedienten und ihre gantze Hof- statt zu künfftiger Vorsorge, oder doch diejenigen/ die es am allermeisten vor andern verdienet, und vor die so die gröste Gnade gehabt. Der zwar junge aber sehr löbliche Regente Herzog George Wilhelm zu Liegnitz, Brieg und Wohlau, ersuch- te anno 1675. auf seinen Tod-Bette in einem aller- unterthänigsten Schreiben des Römischen Käysers Leopoldi Majestät, seine treuen Diener zu gerech- tester Beobachtung und Manutenenz sich empfoh- len seyn zu lassen, vornehmlich aber seine armen Un- terthanen bey ihren bißherigen Privilegiis und Glaubens-Ubung in Käyserlichen Hulden und Gnade allergnädigst zu erhalten. S. den XCVII. Brief des III. Tomi von des Herrn Lünigs Euro- päischen Staats-Cantzley. p. 286.
§. 13. So bald nun ein Regent verstorben, wird die Hochfürstliche Leiche von Cavalieren Tag und Nacht bewacht, und nach Verordnung, die sie bey ihrem Leben ausgestellt/ oder nach den Gefallen der Hinterlassenen entweder secirt, und einbalsa- mirt, oder ohne Section gelassen; Man veranstal- det die Auskleidung und Paradirung der Fürstlichen Leiche, es werden so fort Couriers und Staffetten an andere Höfe abgeschicket, um diesen Todes-Fall
den
I. Theil. XVI. Capitul.
ten abnehmen, mit deinem Saamen und Geſchlecht ungluͤcklich auch ewig verlohren und verdammt ſeyn. S. Reinkings Bibliſch Policey Lib. III. Art. LV.
§. 12. Sie recommandiren den Succeſſoribus entweder alle ihre Bedienten und ihre gantze Hof- ſtatt zu kuͤnfftiger Vorſorge, oder doch diejenigen/ die es am allermeiſten vor andern verdienet, und vor die ſo die groͤſte Gnade gehabt. Der zwar junge aber ſehr loͤbliche Regente Herzog George Wilhelm zu Liegnitz, Brieg und Wohlau, erſuch- te anno 1675. auf ſeinen Tod-Bette in einem aller- unterthaͤnigſten Schreiben des Roͤmiſchen Kaͤyſers Leopoldi Majeſtaͤt, ſeine treuen Diener zu gerech- teſter Beobachtung und Manutenenz ſich empfoh- len ſeyn zu laſſen, vornehmlich aber ſeine armen Un- terthanen bey ihren bißherigen Privilegiis und Glaubens-Ubung in Kaͤyſerlichen Hulden und Gnade allergnaͤdigſt zu erhalten. S. den XCVII. Brief des III. Tomi von des Herrn Luͤnigs Euro- paͤiſchen Staats-Cantzley. p. 286.
§. 13. So bald nun ein Regent verſtorben, wird die Hochfuͤrſtliche Leiche von Cavalieren Tag und Nacht bewacht, und nach Verordnung, die ſie bey ihrem Leben ausgeſtellt/ oder nach den Gefallen der Hinterlaſſenen entweder ſecirt, und einbalſa- mirt, oder ohne Section gelaſſen; Man veranſtal- det die Auskleidung und Paradirung der Fuͤrſtlichen Leiche, es werden ſo fort Couriers und Staffetten an andere Hoͤfe abgeſchicket, um dieſen Todes-Fall
den
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I. Theil. XVI. Capitul.
ten abnehmen, mit deinem Saamen und Geſchlecht
ungluͤcklich auch ewig verlohren und verdammt
ſeyn. S. Reinkings Bibliſch Policey Lib. III.
Art. LV.
§. 12. Sie recommandiren den Succeſſoribus
entweder alle ihre Bedienten und ihre gantze Hof-
ſtatt zu kuͤnfftiger Vorſorge, oder doch diejenigen/
die es am allermeiſten vor andern verdienet, und
vor die ſo die groͤſte Gnade gehabt. Der zwar
junge aber ſehr loͤbliche Regente Herzog George
Wilhelm zu Liegnitz, Brieg und Wohlau, erſuch-
te anno 1675. auf ſeinen Tod-Bette in einem aller-
unterthaͤnigſten Schreiben des Roͤmiſchen Kaͤyſers
Leopoldi Majeſtaͤt, ſeine treuen Diener zu gerech-
teſter Beobachtung und Manutenenz ſich empfoh-
len ſeyn zu laſſen, vornehmlich aber ſeine armen Un-
terthanen bey ihren bißherigen Privilegiis und
Glaubens-Ubung in Kaͤyſerlichen Hulden und
Gnade allergnaͤdigſt zu erhalten. S. den XCVII.
Brief des III. Tomi von des Herrn Luͤnigs Euro-
paͤiſchen Staats-Cantzley. p. 286.
§. 13. So bald nun ein Regent verſtorben, wird
die Hochfuͤrſtliche Leiche von Cavalieren Tag und
Nacht bewacht, und nach Verordnung, die ſie bey
ihrem Leben ausgeſtellt/ oder nach den Gefallen
der Hinterlaſſenen entweder ſecirt, und einbalſa-
mirt, oder ohne Section gelaſſen; Man veranſtal-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 278. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/302>, abgerufen am 22.11.2024.
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