Das XIV. Capitul. Von den Hoch-Fürstlichen Bedienten.
§. 1.
Weise Regenten, die sich die Regierung ih- rer von GOtt ihnen anvertrauten Fürst- lichen Staaten recht angelegen seyn las- sen, wenden ihre Sorgfalt dahin, damit sie nicht so wohl ihre Bedienten mit Aemtern und Bedienungen, als vielmehr ihre Aemter mit tüch- tigen Leuten versorgen, so die Fähigkeit besitzen, ihnen nach Würden vorzustehen. Sie verkauf- fen niemahls die Chargen um Geld, es müste denn ein unvermeidlicher Nothfall solches auf eine kurtze Zeit erfordern wollen, und setzen dennoch auch bey diesen Umständen die Meriten nicht aus den Augen. Die sich durch unrechtmäßige Wege in die Aemter eindringen, leiden sie auch nicht lange in ihren Dien- sten. Also machte es der theure Hertzog zu Sach- sen Ernestus Pius. Dieser, wenn er erfuhr, daß iemand durch einen schlimmen Weg in das Amt eingedrungen, und solches erwiesen war, so entzog er ihm nachgehends alsobald solche Bedienung. S. die von Mons. Teissier verfertigte Lebens-Be- schreibung dieses frommen Fürstens.
§. 2. Sie erforschen bey Annehmung ihrer Be- dienten, von dem obersten biß zu dem untersten, zu
was
P 3
Von den Hochfuͤrſtlichen Bedienten.
Das XIV. Capitul. Von den Hoch-Fuͤrſtlichen Bedienten.
§. 1.
Weiſe Regenten, die ſich die Regierung ih- rer von GOtt ihnen anvertrauten Fuͤrſt- lichen Staaten recht angelegen ſeyn laſ- ſen, wenden ihre Sorgfalt dahin, damit ſie nicht ſo wohl ihre Bedienten mit Aemtern und Bedienungen, als vielmehr ihre Aemter mit tuͤch- tigen Leuten verſorgen, ſo die Faͤhigkeit beſitzen, ihnen nach Wuͤrden vorzuſtehen. Sie verkauf- fen niemahls die Chargen um Geld, es muͤſte denn ein unvermeidlicher Nothfall ſolches auf eine kurtze Zeit erfordern wollen, und ſetzen dennoch auch bey dieſen Umſtaͤnden die Meriten nicht aus den Augen. Die ſich durch unrechtmaͤßige Wege in die Aemter eindringen, leiden ſie auch nicht lange in ihren Dien- ſten. Alſo machte es der theure Hertzog zu Sach- ſen Erneſtus Pius. Dieſer, wenn er erfuhr, daß iemand durch einen ſchlimmen Weg in das Amt eingedrungen, und ſolches erwieſen war, ſo entzog er ihm nachgehends alſobald ſolche Bedienung. S. die von Monſ. Teiſſier verfertigte Lebens-Be- ſchreibung dieſes frommen Fuͤrſtens.
§. 2. Sie erforſchen bey Annehmung ihrer Be- dienten, von dem oberſten biß zu dem unterſten, zu
was
P 3
<TEI><text><body><divn="1"><pbfacs="#f0253"n="229"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">Von den Hochfuͤrſtlichen Bedienten.</hi></fw><lb/><divn="2"><head><hirendition="#b">Das <hirendition="#aq">XIV.</hi> Capitul.<lb/>
Von den Hoch-Fuͤrſtlichen<lb/>
Bedienten.</hi></head><lb/><p><hirendition="#c">§. 1.</hi></p><lb/><p><hirendition="#in">W</hi>eiſe Regenten, die ſich die Regierung ih-<lb/>
rer von GOtt ihnen anvertrauten Fuͤrſt-<lb/>
lichen Staaten recht angelegen ſeyn laſ-<lb/>ſen, wenden ihre Sorgfalt dahin, damit<lb/>ſie nicht ſo wohl ihre Bedienten mit Aemtern und<lb/>
Bedienungen, als vielmehr ihre Aemter mit tuͤch-<lb/>
tigen Leuten verſorgen, ſo die Faͤhigkeit beſitzen,<lb/>
ihnen nach Wuͤrden vorzuſtehen. Sie verkauf-<lb/>
fen niemahls die <hirendition="#aq">Charg</hi>en um Geld, es muͤſte denn<lb/>
ein unvermeidlicher Nothfall ſolches auf eine kurtze<lb/>
Zeit erfordern wollen, und ſetzen dennoch auch bey<lb/>
dieſen Umſtaͤnden die <hirendition="#aq">Merit</hi>en nicht aus den Augen.<lb/>
Die ſich durch unrechtmaͤßige Wege in die Aemter<lb/>
eindringen, leiden ſie auch nicht lange in ihren Dien-<lb/>ſten. Alſo machte es der theure Hertzog zu Sach-<lb/>ſen <hirendition="#aq">Erneſtus Pius.</hi> Dieſer, wenn er erfuhr, daß<lb/>
iemand durch einen ſchlimmen Weg in das Amt<lb/>
eingedrungen, und ſolches erwieſen war, ſo entzog<lb/>
er ihm nachgehends alſobald ſolche Bedienung.<lb/>
S. die von <hirendition="#aq">Monſ. Teiſſier</hi> verfertigte Lebens-Be-<lb/>ſchreibung dieſes frommen Fuͤrſtens.</p><lb/><p>§. 2. Sie erforſchen bey Annehmung ihrer Be-<lb/>
dienten, von dem oberſten biß zu dem unterſten, zu<lb/><fwplace="bottom"type="sig">P 3</fw><fwplace="bottom"type="catch">was</fw><lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[229/0253]
Von den Hochfuͤrſtlichen Bedienten.
Das XIV. Capitul.
Von den Hoch-Fuͤrſtlichen
Bedienten.
§. 1.
Weiſe Regenten, die ſich die Regierung ih-
rer von GOtt ihnen anvertrauten Fuͤrſt-
lichen Staaten recht angelegen ſeyn laſ-
ſen, wenden ihre Sorgfalt dahin, damit
ſie nicht ſo wohl ihre Bedienten mit Aemtern und
Bedienungen, als vielmehr ihre Aemter mit tuͤch-
tigen Leuten verſorgen, ſo die Faͤhigkeit beſitzen,
ihnen nach Wuͤrden vorzuſtehen. Sie verkauf-
fen niemahls die Chargen um Geld, es muͤſte denn
ein unvermeidlicher Nothfall ſolches auf eine kurtze
Zeit erfordern wollen, und ſetzen dennoch auch bey
dieſen Umſtaͤnden die Meriten nicht aus den Augen.
Die ſich durch unrechtmaͤßige Wege in die Aemter
eindringen, leiden ſie auch nicht lange in ihren Dien-
ſten. Alſo machte es der theure Hertzog zu Sach-
ſen Erneſtus Pius. Dieſer, wenn er erfuhr, daß
iemand durch einen ſchlimmen Weg in das Amt
eingedrungen, und ſolches erwieſen war, ſo entzog
er ihm nachgehends alſobald ſolche Bedienung.
S. die von Monſ. Teiſſier verfertigte Lebens-Be-
ſchreibung dieſes frommen Fuͤrſtens.
§. 2. Sie erforſchen bey Annehmung ihrer Be-
dienten, von dem oberſten biß zu dem unterſten, zu
was
P 3
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 229. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/253>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.