Das XII. Capitul. Von Auferziehung der Fürst- lichen Printzen.
§. 1.
Gleichwie nicht allein den Hoch-Fürstlichen Eltern und hohen Anverwandten eines Hoch-Fürstlichen Hauses, sondern auch allen Unterthanen eines Landes und den benachbarten Provintzien selbst, aus dem Bezeu- gen eines Regentens ein besonder Interesse zu- wächst, also haben iederzeit weise und vor das Heyl ihrer Unterthanen bemühete Souverains, nebst ih- ren vertrauten Ministres und Cooperation der Reichs- und Land-Stände, ihre vornehmste Sorg- falt dahin gerichtet/ daß die künfftigen Nachfolger in Reichen und Fürstenthümern, in den Jahren ihrer Jugend zu allen guten und einem vollkom- menen Regenten nützlichen Qualitäten erzogen werden möchten.
§. 2. Anno 1703. liessen der erste Rußische Kay- ser, Petrus I., eine wohlausgearbeitete Instruction publiciren, wornach sich diejenigen zu richten hät- ten, welchen die Information von Seiner Hoheit dem Czaarischen Printzen anvertrauet werden sol- te. Es ist darinnen enthalten, wie er zur Gottes- furcht anzuführen, wie ihm eine Liebe zur Tugend,
und
I. Theil. XII. Capitul.
Das XII. Capitul. Von Auferziehung der Fuͤrſt- lichen Printzen.
§. 1.
Gleichwie nicht allein den Hoch-Fuͤrſtlichen Eltern und hohen Anverwandten eines Hoch-Fuͤrſtlichen Hauſes, ſondern auch allen Unterthanen eines Landes und den benachbarten Provintzien ſelbſt, aus dem Bezeu- gen eines Regentens ein beſonder Intereſſe zu- waͤchſt, alſo haben iederzeit weiſe und vor das Heyl ihrer Unterthanen bemuͤhete Souverains, nebſt ih- ren vertrauten Miniſtres und Cooperation der Reichs- und Land-Staͤnde, ihre vornehmſte Sorg- falt dahin gerichtet/ daß die kuͤnfftigen Nachfolger in Reichen und Fuͤrſtenthuͤmern, in den Jahren ihrer Jugend zu allen guten und einem vollkom- menen Regenten nuͤtzlichen Qualitaͤten erzogen werden moͤchten.
§. 2. Anno 1703. lieſſen der erſte Rußiſche Kay- ſer, Petrus I., eine wohlausgearbeitete Inſtruction publiciren, wornach ſich diejenigen zu richten haͤt- ten, welchen die Information von Seiner Hoheit dem Czaariſchen Printzen anvertrauet werden ſol- te. Es iſt darinnen enthalten, wie er zur Gottes- furcht anzufuͤhren, wie ihm eine Liebe zur Tugend,
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I. Theil. XII. Capitul.
Das XII. Capitul.
Von Auferziehung der Fuͤrſt-
lichen Printzen.
§. 1.
Gleichwie nicht allein den Hoch-Fuͤrſtlichen
Eltern und hohen Anverwandten eines
Hoch-Fuͤrſtlichen Hauſes, ſondern auch
allen Unterthanen eines Landes und den
benachbarten Provintzien ſelbſt, aus dem Bezeu-
gen eines Regentens ein beſonder Intereſſe zu-
waͤchſt, alſo haben iederzeit weiſe und vor das Heyl
ihrer Unterthanen bemuͤhete Souverains, nebſt ih-
ren vertrauten Miniſtres und Cooperation der
Reichs- und Land-Staͤnde, ihre vornehmſte Sorg-
falt dahin gerichtet/ daß die kuͤnfftigen Nachfolger
in Reichen und Fuͤrſtenthuͤmern, in den Jahren
ihrer Jugend zu allen guten und einem vollkom-
menen Regenten nuͤtzlichen Qualitaͤten erzogen
werden moͤchten.
§. 2. Anno 1703. lieſſen der erſte Rußiſche Kay-
ſer, Petrus I., eine wohlausgearbeitete Inſtruction
publiciren, wornach ſich diejenigen zu richten haͤt-
ten, welchen die Information von Seiner Hoheit
dem Czaariſchen Printzen anvertrauet werden ſol-
te. Es iſt darinnen enthalten, wie er zur Gottes-
furcht anzufuͤhren, wie ihm eine Liebe zur Tugend,
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 194. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/218>, abgerufen am 21.11.2024.
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