guliren. Der Herr Geheimbde Rath Ludwig gedencket in seiner Dissertation de matrimoniis Principum per Procuratores, daß er einsten einen gewissen mächtigen Fürsten in Teutschland bedient gewesen, der es übel aufgenommen hätte, daß er um den ehelichen Contract zu Stande zu bringen, bloß einen Hof-Rath abgeschickt gehabt, da es doch gewöhnlich wäre, daß bey Anwerbung um eine Braut, von demjenigen, die befugt wären einen Ambassadeur zu schicken, entweder ein Ambassa- deur oder doch sonst ein Geheimbder Rath und grosser Minister abgeschickt würde; es würde nicht wohl stehen, wenn die Fürstliche Braut an denje- nigen, der nicht von dem höchsten Range, die Hand geben solte.
§. 8. Die abgeschickten Ministri legen bey einer solennen Audienz eine wohlgesetzte Anwerbungs- Rede ab, so wohl bey den Hoch-Fürstlichen Eltern, Groß-Eltern, Vormündern u. s. w. als auch bey der Princeßin; sie entdecken die Intention ihres Hoch-Fürstlichen Herrn Principalen, und ersuchen Sie hierauf ihm mit einem vergnügten Jawort zu erfreuen. Hierbey überliefern sie bißweilen das Portrait des Hoch-Fürstlichen Herrn Bräutigams, welches starck mit Diamanten besetzt, zum Unter- pfand seiner Liebe mit der Versicherung, daß er sich selbst reservirte, bald im Original darzustellen.
§. 9. Bißweilen verweisen die Princeßinnen die positive Resolution und die anwerbenden Herren Gesandten zu ihren Eltern oder Vormündern, und
stellen
I. Theil. X. Capitul.
guliren. Der Herr Geheimbde Rath Ludwig gedencket in ſeiner Diſſertation de matrimoniis Principum per Procuratores, daß er einſten einen gewiſſen maͤchtigen Fuͤrſten in Teutſchland bedient geweſen, der es uͤbel aufgenommen haͤtte, daß er um den ehelichen Contract zu Stande zu bringen, bloß einen Hof-Rath abgeſchickt gehabt, da es doch gewoͤhnlich waͤre, daß bey Anwerbung um eine Braut, von demjenigen, die befugt waͤren einen Ambaſſadeur zu ſchicken, entweder ein Ambaſſa- deur oder doch ſonſt ein Geheimbder Rath und groſſer Miniſter abgeſchickt wuͤrde; es wuͤrde nicht wohl ſtehen, wenn die Fuͤrſtliche Braut an denje- nigen, der nicht von dem hoͤchſten Range, die Hand geben ſolte.
§. 8. Die abgeſchickten Miniſtri legen bey einer ſolennen Audienz eine wohlgeſetzte Anwerbungs- Rede ab, ſo wohl bey den Hoch-Fuͤrſtlichen Eltern, Groß-Eltern, Vormuͤndern u. ſ. w. als auch bey der Princeßin; ſie entdecken die Intention ihres Hoch-Fuͤrſtlichen Herrn Principalen, und erſuchen Sie hierauf ihm mit einem vergnuͤgten Jawort zu erfreuen. Hierbey uͤberliefern ſie bißweilen das Portrait des Hoch-Fuͤrſtlichen Herrn Braͤutigams, welches ſtarck mit Diamanten beſetzt, zum Unter- pfand ſeiner Liebe mit der Verſicherung, daß er ſich ſelbſt reſervirte, bald im Original darzuſtellen.
§. 9. Bißweilen verweiſen die Princeßinnen die poſitive Reſolution und die anwerbenden Herren Geſandten zu ihren Eltern oder Vormuͤndern, und
ſtellen
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I. Theil. X. Capitul.
guliren. Der Herr Geheimbde Rath Ludwig
gedencket in ſeiner Diſſertation de matrimoniis
Principum per Procuratores, daß er einſten einen
gewiſſen maͤchtigen Fuͤrſten in Teutſchland bedient
geweſen, der es uͤbel aufgenommen haͤtte, daß er
um den ehelichen Contract zu Stande zu bringen,
bloß einen Hof-Rath abgeſchickt gehabt, da es
doch gewoͤhnlich waͤre, daß bey Anwerbung um
eine Braut, von demjenigen, die befugt waͤren einen
Ambaſſadeur zu ſchicken, entweder ein Ambaſſa-
deur oder doch ſonſt ein Geheimbder Rath und
groſſer Miniſter abgeſchickt wuͤrde; es wuͤrde nicht
wohl ſtehen, wenn die Fuͤrſtliche Braut an denje-
nigen, der nicht von dem hoͤchſten Range, die Hand
geben ſolte.
§. 8. Die abgeſchickten Miniſtri legen bey einer
ſolennen Audienz eine wohlgeſetzte Anwerbungs-
Rede ab, ſo wohl bey den Hoch-Fuͤrſtlichen Eltern,
Groß-Eltern, Vormuͤndern u. ſ. w. als auch bey
der Princeßin; ſie entdecken die Intention ihres
Hoch-Fuͤrſtlichen Herrn Principalen, und erſuchen
Sie hierauf ihm mit einem vergnuͤgten Jawort zu
erfreuen. Hierbey uͤberliefern ſie bißweilen das
Portrait des Hoch-Fuͤrſtlichen Herrn Braͤutigams,
welches ſtarck mit Diamanten beſetzt, zum Unter-
pfand ſeiner Liebe mit der Verſicherung, daß er ſich
ſelbſt reſervirte, bald im Original darzuſtellen.
§. 9. Bißweilen verweiſen die Princeßinnen die
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 136. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/160>, abgerufen am 22.11.2024.
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