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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729.

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I. Theil. IX. Capitul.
Administration seiner Lande zu führen, sie wei-
gerte sich auch dessen im geringsten nicht, und schrieb
mit eigener Hand die schertzhaffte Antwort zurück:
Weil mir Ewre Liebden die Haußhaltung anbe-
fehlen, so will ich gern als ein alter Ketten-Hund
bellen, so viel ich kan, es mag lauten wie es will.

§. 3. Wo es sich aber nicht thun läst, daß sie die
Regierung einem von ihren Fürstl. Anverwandten
anvertrauen, so benennen sie gewisse Räthe und
Ministres, die in ihren Nahmen, und nebst Com-
munication
mit den Reichs- oder andern Stän-
den, bey wichtigen Angelegenheiten alles expedi-
ren; sie reserviren sich aber hierbey gewisse Pun-
cte, und befehlen ihnen an, daß sie bey diesen alles
mit ihnen überlegen, und nichts ohne ihre Genehm-
haltung, es müste denn summum periculum in
mora
seyn, entschliessen solten.

§. 4. Vor der Reise erwehlen sie diejenigen Ca-
valiere
und andere Bediente, die sie auf die Reise
mitnehmen wollen, und reguliren, nachdem sie ent-
weder öffentlich ihrem Stande gemäß, oder, wie
es mehrentheils zu geschehen pflegt, incognito rei-
sen wollen, oder nach den unterschiedenen Endzwe-
cken/ die sie sich bey ihrer Reise vorgesetzt, eine
grössere oder kleinere Hofstatt. Uber diejenigen
Bedienten, so über die Pferde und Wägen gesetzt,
nehmen sie, zu Besorgung ihrer Seele, einen oder
mehr Reise-Prediger zu sich, zu Besorgung ihrer
Gesundheit einen Leib-Medicum, Reise-Apothe-
cker, und Reise-Balbier, zur Erhaltung ihres Leibes

die

I. Theil. IX. Capitul.
Adminiſtration ſeiner Lande zu fuͤhren, ſie wei-
gerte ſich auch deſſen im geringſten nicht, und ſchrieb
mit eigener Hand die ſchertzhaffte Antwort zuruͤck:
Weil mir Ewre Liebden die Haußhaltung anbe-
fehlen, ſo will ich gern als ein alter Ketten-Hund
bellen, ſo viel ich kan, es mag lauten wie es will.

§. 3. Wo es ſich aber nicht thun laͤſt, daß ſie die
Regierung einem von ihren Fuͤrſtl. Anverwandten
anvertrauen, ſo benennen ſie gewiſſe Raͤthe und
Miniſtres, die in ihren Nahmen, und nebſt Com-
munication
mit den Reichs- oder andern Staͤn-
den, bey wichtigen Angelegenheiten alles expedi-
ren; ſie reſerviren ſich aber hierbey gewiſſe Pun-
cte, und befehlen ihnen an, daß ſie bey dieſen alles
mit ihnen uͤberlegen, und nichts ohne ihre Genehm-
haltung, es muͤſte denn ſummum periculum in
mora
ſeyn, entſchlieſſen ſolten.

§. 4. Vor der Reiſe erwehlen ſie diejenigen Ca-
valiere
und andere Bediente, die ſie auf die Reiſe
mitnehmen wollen, und reguliren, nachdem ſie ent-
weder oͤffentlich ihrem Stande gemaͤß, oder, wie
es mehrentheils zu geſchehen pflegt, incognito rei-
ſen wollen, oder nach den unterſchiedenen Endzwe-
cken/ die ſie ſich bey ihrer Reiſe vorgeſetzt, eine
groͤſſere oder kleinere Hofſtatt. Uber diejenigen
Bedienten, ſo uͤber die Pferde und Waͤgen geſetzt,
nehmen ſie, zu Beſorgung ihrer Seele, einen oder
mehr Reiſe-Prediger zu ſich, zu Beſorgung ihrer
Geſundheit einen Leib-Medicum, Reiſe-Apothe-
cker, und Reiſe-Balbier, zur Erhaltung ihres Leibes

die
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[126/0150] I. Theil. IX. Capitul. Adminiſtration ſeiner Lande zu fuͤhren, ſie wei- gerte ſich auch deſſen im geringſten nicht, und ſchrieb mit eigener Hand die ſchertzhaffte Antwort zuruͤck: Weil mir Ewre Liebden die Haußhaltung anbe- fehlen, ſo will ich gern als ein alter Ketten-Hund bellen, ſo viel ich kan, es mag lauten wie es will. §. 3. Wo es ſich aber nicht thun laͤſt, daß ſie die Regierung einem von ihren Fuͤrſtl. Anverwandten anvertrauen, ſo benennen ſie gewiſſe Raͤthe und Miniſtres, die in ihren Nahmen, und nebſt Com- munication mit den Reichs- oder andern Staͤn- den, bey wichtigen Angelegenheiten alles expedi- ren; ſie reſerviren ſich aber hierbey gewiſſe Pun- cte, und befehlen ihnen an, daß ſie bey dieſen alles mit ihnen uͤberlegen, und nichts ohne ihre Genehm- haltung, es muͤſte denn ſummum periculum in mora ſeyn, entſchlieſſen ſolten. §. 4. Vor der Reiſe erwehlen ſie diejenigen Ca- valiere und andere Bediente, die ſie auf die Reiſe mitnehmen wollen, und reguliren, nachdem ſie ent- weder oͤffentlich ihrem Stande gemaͤß, oder, wie es mehrentheils zu geſchehen pflegt, incognito rei- ſen wollen, oder nach den unterſchiedenen Endzwe- cken/ die ſie ſich bey ihrer Reiſe vorgeſetzt, eine groͤſſere oder kleinere Hofſtatt. Uber diejenigen Bedienten, ſo uͤber die Pferde und Waͤgen geſetzt, nehmen ſie, zu Beſorgung ihrer Seele, einen oder mehr Reiſe-Prediger zu ſich, zu Beſorgung ihrer Geſundheit einen Leib-Medicum, Reiſe-Apothe- cker, und Reiſe-Balbier, zur Erhaltung ihres Leibes die

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Zitationshilfe: Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 126. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/150>, abgerufen am 24.11.2024.