nen ein blosser Teller mit einem Couvert und Saltzfaß.
§. 8. Es ist ebenfalls ein besonderer Unterschied, ob einer auf die Fauteüils, oder auf andere Lehn- Stühle gesetzt wird. Fürstliche Personen, und die ihnen gleich geachtet werden, setzet man auf Fau- teüils, die andern aber auf blosse Lehn-Sessel. Die bey den Stühlen distinguirt sind, werden auch ge- meiniglich vor und nach der Tafel, bey dem Was- ser zum Waschen, bey dem Abtrocknen mit der Serviette, bey der Aufwartung, und auf andere Art distinguirt.
§. 9. Bevor man zu den Fürstlichen Tafeln an- richtet, wird gemeiniglich mit Trompeten und Pau- cken angekündiget, daß diejenigen, die die Speisen aufsetzen sollen, sich vor der Küche versammlen. Man findet in vielen Fürstlichen Hof-Ordnungen disponirt: Wenn zur Tafel geblasen wird, sollen sich so bald die Pagen und Laqueyen vor der Küche einfinden, dabey gebührlich verhalten und die Spei- sen vorsichtig auftragen, damit nichts verschüttet werde. S. unter andern die Fürstl. Sächs. Go- thaische Hof-Ordnung de anno 1641. im XIV. Artic. §. 4. 5. Zuweilen lassen sich bey iedem Gange, der aufgetragen wird, Trompeten und Paucken hören.
§. 10. Bey dem Crönungs-Festin des ietzigen Königs in Franckreich, Ludwig des XV, giengen die Cammer-Hautboisten, Trompeter und Quer- pfeiffer, so einen Marsch spielten, voraus, nach die-
sen
Von dem Tafel-Ceremoniel.
nen ein bloſſer Teller mit einem Couvert und Saltzfaß.
§. 8. Es iſt ebenfalls ein beſonderer Unterſchied, ob einer auf die Fauteüils, oder auf andere Lehn- Stuͤhle geſetzt wird. Fuͤrſtliche Perſonen, und die ihnen gleich geachtet werden, ſetzet man auf Fau- teüils, die andern aber auf bloſſe Lehn-Seſſel. Die bey den Stuͤhlen diſtinguirt ſind, werden auch ge- meiniglich vor und nach der Tafel, bey dem Waſ- ſer zum Waſchen, bey dem Abtrocknen mit der Serviette, bey der Aufwartung, und auf andere Art diſtinguirt.
§. 9. Bevor man zu den Fuͤrſtlichen Tafeln an- richtet, wird gemeiniglich mit Trompeten und Pau- cken angekuͤndiget, daß diejenigen, die die Speiſen aufſetzen ſollen, ſich vor der Kuͤche verſammlen. Man findet in vielen Fuͤrſtlichen Hof-Ordnungen diſponirt: Wenn zur Tafel geblaſen wird, ſollen ſich ſo bald die Pagen und Laqueyen vor der Kuͤche einfinden, dabey gebuͤhrlich verhalten und die Spei- ſen vorſichtig auftragen, damit nichts verſchuͤttet werde. S. unter andern die Fuͤrſtl. Saͤchſ. Go- thaiſche Hof-Ordnung de anno 1641. im XIV. Artic. §. 4. 5. Zuweilen laſſen ſich bey iedem Gange, der aufgetragen wird, Trompeten und Paucken hoͤren.
§. 10. Bey dem Croͤnungs-Feſtin des ietzigen Koͤnigs in Franckreich, Ludwig des XV, giengen die Cammer-Hautboıſten, Trompeter und Quer- pfeiffer, ſo einen Marſch ſpielten, voraus, nach die-
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Von dem Tafel-Ceremoniel.
nen ein bloſſer Teller mit einem Couvert und
Saltzfaß.
§. 8. Es iſt ebenfalls ein beſonderer Unterſchied,
ob einer auf die Fauteüils, oder auf andere Lehn-
Stuͤhle geſetzt wird. Fuͤrſtliche Perſonen, und die
ihnen gleich geachtet werden, ſetzet man auf Fau-
teüils, die andern aber auf bloſſe Lehn-Seſſel. Die
bey den Stuͤhlen diſtinguirt ſind, werden auch ge-
meiniglich vor und nach der Tafel, bey dem Waſ-
ſer zum Waſchen, bey dem Abtrocknen mit der
Serviette, bey der Aufwartung, und auf andere Art
diſtinguirt.
§. 9. Bevor man zu den Fuͤrſtlichen Tafeln an-
richtet, wird gemeiniglich mit Trompeten und Pau-
cken angekuͤndiget, daß diejenigen, die die Speiſen
aufſetzen ſollen, ſich vor der Kuͤche verſammlen.
Man findet in vielen Fuͤrſtlichen Hof-Ordnungen
diſponirt: Wenn zur Tafel geblaſen wird, ſollen
ſich ſo bald die Pagen und Laqueyen vor der Kuͤche
einfinden, dabey gebuͤhrlich verhalten und die Spei-
ſen vorſichtig auftragen, damit nichts verſchuͤttet
werde. S. unter andern die Fuͤrſtl. Saͤchſ. Go-
thaiſche Hof-Ordnung de anno 1641. im XIV.
Artic. §. 4. 5. Zuweilen laſſen ſich bey iedem
Gange, der aufgetragen wird, Trompeten und
Paucken hoͤren.
§. 10. Bey dem Croͤnungs-Feſtin des ietzigen
Koͤnigs in Franckreich, Ludwig des XV, giengen
die Cammer-Hautboıſten, Trompeter und Quer-
pfeiffer, ſo einen Marſch ſpielten, voraus, nach die-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 93. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/117>, abgerufen am 22.11.2024.
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