denen der Tod eine Braut, einen Ehegatten oder sonst eine liebste Freundin entzogen, aus allzuheff- tiger und brünstiger Liebe sie Lebenslang betrau- ren, und an ihrer Kleidung stets etwas schwartzes an sich haben, durch welches sie sich ihres Andenckens stets erinnern wollen.
§. 13. Je mehr man andere an Stand und Ein- künfften übertrifft, je grösser der Ort, in dem man sich aufhält, je mehr man in dem Umgang der Hö- hern ist, oder solcher Leute, die die Trauer-Cere- monielle accurat verstehen, je sorgfältiger muß man auch die Trauer-Moden in Obacht nehmen. Je grösser Verdienste der Verstorbene gehabt, je mehr Liebe und allgemeine Hochachtung er sich er- worben, je mehr Wohlthaten er den Hinterlassenen entweder in seinem Leben oder durch seinen Todt er- wiesen/ je tieffer müssen sie ihn auch betrauren. Die übrigen besondern Regeln muß man aus der Observanz, und aus dem Umgang der Welt erlernen.
ENDE.
II. Theil. XX. Cap. von der Trauer.
denen der Tod eine Braut, einen Ehegatten oder ſonſt eine liebſte Freundin entzogen, aus allzuheff- tiger und bruͤnſtiger Liebe ſie Lebenslang betrau- ren, und an ihrer Kleidung ſtets etwas ſchwartzes an ſich haben, durch welches ſie ſich ihres Andenckens ſtets erinnern wollen.
§. 13. Je mehr man andere an Stand und Ein- kuͤnfften uͤbertrifft, je groͤſſer der Ort, in dem man ſich aufhaͤlt, je mehr man in dem Umgang der Hoͤ- hern iſt, oder ſolcher Leute, die die Trauer-Cere- monielle accurat verſtehen, je ſorgfaͤltiger muß man auch die Trauer-Moden in Obacht nehmen. Je groͤſſer Verdienſte der Verſtorbene gehabt, je mehr Liebe und allgemeine Hochachtung er ſich er- worben, je mehr Wohlthaten er den Hinterlaſſenen entweder in ſeinem Leben oder durch ſeinen Todt er- wieſen/ je tieffer muͤſſen ſie ihn auch betrauren. Die uͤbrigen beſondern Regeln muß man aus der Obſervanz, und aus dem Umgang der Welt erlernen.
ENDE.
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II. Theil. XX. Cap. von der Trauer.
denen der Tod eine Braut, einen Ehegatten oder
ſonſt eine liebſte Freundin entzogen, aus allzuheff-
tiger und bruͤnſtiger Liebe ſie Lebenslang betrau-
ren, und an ihrer Kleidung ſtets etwas ſchwartzes an
ſich haben, durch welches ſie ſich ihres Andenckens
ſtets erinnern wollen.
§. 13. Je mehr man andere an Stand und Ein-
kuͤnfften uͤbertrifft, je groͤſſer der Ort, in dem man
ſich aufhaͤlt, je mehr man in dem Umgang der Hoͤ-
hern iſt, oder ſolcher Leute, die die Trauer-Cere-
monielle accurat verſtehen, je ſorgfaͤltiger muß
man auch die Trauer-Moden in Obacht nehmen.
Je groͤſſer Verdienſte der Verſtorbene gehabt, je
mehr Liebe und allgemeine Hochachtung er ſich er-
worben, je mehr Wohlthaten er den Hinterlaſſenen
entweder in ſeinem Leben oder durch ſeinen Todt er-
wieſen/ je tieffer muͤſſen ſie ihn auch betrauren. Die
uͤbrigen beſondern Regeln muß man aus der
Obſervanz, und aus dem Umgang
der Welt erlernen.
ENDE.
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der Privat-Personen. Berlin, 1728, S. 678. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1728/698>, abgerufen am 24.11.2024.
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