die Colique und das Zahnweh gut seyn. Jst diß geschehen, so gehet jedermann aus dem Ge- mach, und läst Braut und Bräutigam allein. Die- ses ist mehr unter denen von bürgerlichen Stande im Gebrauch, als unter denen Adelichen.
§. 37. Hat man eine solche Haupt-Verände- rung des menschlichen Lebens getroffen, so erfordert der Wohlstand, daß man dieselbe denen höhern Personen, und vertrauten Freunden, von denen wir versichert, daß sie diese Notification nicht ungnä- dig oder ungütig aufnehmen möchten, und mit de- nen wir wegen unserer Unterthänigkeit, Dienstlei- stung oder auch Freundschafft in einer besondern Verbindung stehen, berichte; Doch muß man vorher wohl überlegen, ob man einen sattsamen Grund dazu habe, damit nicht ein anderer bey ei- ner solchen Notification dencken möge, was gehet es mich an.
§. 38. Die so genandten Jubel-Hochzeiten, da diejenigen Ehe-Leute, die durch GOttes Seegen 50. Jahr im Ehestande gelebet, mit besonderen So- lennitaeten das Andencken ihrer vor 50. Jahren gehaltenen Hochzeit wieder celebriren, sind bekandt genug. Anno 1706. war in der Stadt Braun- schweig ein merckwürdiges Hochzeit-Jubilaeum, das unter viel tausend Zuschauern, Herr Heinrich Häseler, Kauff- und Handels-Mann, mit seiner Ehe-Liebsten, Frau Gertraud Maria Eltzin, mit Hoch-Fürstlicher Gnädigster Verwilligung hielt-
Der
Von der Verehlichung.
die Colique und das Zahnweh gut ſeyn. Jſt diß geſchehen, ſo gehet jedermann aus dem Ge- mach, und laͤſt Braut und Braͤutigam allein. Die- ſes iſt mehr unter denen von buͤrgerlichen Stande im Gebrauch, als unter denen Adelichen.
§. 37. Hat man eine ſolche Haupt-Veraͤnde- rung des menſchlichen Lebens getroffen, ſo erfordert der Wohlſtand, daß man dieſelbe denen hoͤhern Perſonen, und vertrauten Freunden, von denen wir verſichert, daß ſie dieſe Notification nicht ungnaͤ- dig oder unguͤtig aufnehmen moͤchten, und mit de- nen wir wegen unſerer Unterthaͤnigkeit, Dienſtlei- ſtung oder auch Freundſchafft in einer beſondern Verbindung ſtehen, berichte; Doch muß man vorher wohl uͤberlegen, ob man einen ſattſamen Grund dazu habe, damit nicht ein anderer bey ei- ner ſolchen Notification dencken moͤge, was gehet es mich an.
§. 38. Die ſo genandten Jubel-Hochzeiten, da diejenigen Ehe-Leute, die durch GOttes Seegen 50. Jahr im Eheſtande gelebet, mit beſonderen So- lennitæten das Andencken ihrer vor 50. Jahren gehaltenen Hochzeit wieder celebriren, ſind bekandt genug. Anno 1706. war in der Stadt Braun- ſchweig ein merckwuͤrdiges Hochzeit-Jubilæum, das unter viel tauſend Zuſchauern, Herr Heinrich Haͤſeler, Kauff- und Handels-Mann, mit ſeiner Ehe-Liebſten, Frau Gertraud Maria Eltzin, mit Hoch-Fuͤrſtlicher Gnaͤdigſter Verwilligung hielt-
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Von der Verehlichung.
die Colique und das Zahnweh gut ſeyn. Jſt
diß geſchehen, ſo gehet jedermann aus dem Ge-
mach, und laͤſt Braut und Braͤutigam allein. Die-
ſes iſt mehr unter denen von buͤrgerlichen Stande
im Gebrauch, als unter denen Adelichen.
§. 37. Hat man eine ſolche Haupt-Veraͤnde-
rung des menſchlichen Lebens getroffen, ſo erfordert
der Wohlſtand, daß man dieſelbe denen hoͤhern
Perſonen, und vertrauten Freunden, von denen wir
verſichert, daß ſie dieſe Notification nicht ungnaͤ-
dig oder unguͤtig aufnehmen moͤchten, und mit de-
nen wir wegen unſerer Unterthaͤnigkeit, Dienſtlei-
ſtung oder auch Freundſchafft in einer beſondern
Verbindung ſtehen, berichte; Doch muß man
vorher wohl uͤberlegen, ob man einen ſattſamen
Grund dazu habe, damit nicht ein anderer bey ei-
ner ſolchen Notification dencken moͤge, was gehet
es mich an.
§. 38. Die ſo genandten Jubel-Hochzeiten, da
diejenigen Ehe-Leute, die durch GOttes Seegen
50. Jahr im Eheſtande gelebet, mit beſonderen So-
lennitæten das Andencken ihrer vor 50. Jahren
gehaltenen Hochzeit wieder celebriren, ſind bekandt
genug. Anno 1706. war in der Stadt Braun-
ſchweig ein merckwuͤrdiges Hochzeit-Jubilæum,
das unter viel tauſend Zuſchauern, Herr Heinrich
Haͤſeler, Kauff- und Handels-Mann, mit ſeiner
Ehe-Liebſten, Frau Gertraud Maria Eltzin, mit
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der Privat-Personen. Berlin, 1728, S. 619. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1728/639>, abgerufen am 25.11.2024.
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