mancherley Unzufriedenheit und Unruhe, der sie bey einer ordentlichen Ehe entgehen könten. Sie han- deln unvernünfftig, sie mögen nun vor Ehe-Leute angesehen werden oder nicht. Werden sie davor angesehen, wie manche Leute aus ihrer Aufführung und ehelichen Anstalten ziemlich erkennen werden, so erreichen sie ja nicht ihren Endzweck, denn sie wollen nicht davor angesehen seyn. Werden sie aber nicht davor gehalten, so haben sie von ihrem unkeuschen Umgang, der auf mancherley Weise ausbrechen wird, schlechte Ehre, der Unordnung, die bey dergleichen Haußhaltungen mehrentheils vorzugehen pflegt, zu geschweigen. Sind sie gleich ihrer Umstände wegen vor den Strafen der weltli- chen Obrigkeit gesichert, so sind sie doch nicht sicher vor den unglimpflichen Urtheilen, die ihnen andere hinter dem Rücken nachsagen. Sie werden auch bey ihren Haußwesen durch dergleichen Unkeusch- heits-Bündniße ziemlich zurück gesetzt. Eine Maitresse kostet so viel zu erhalten, als diejenige, mit der man in einem ordentlichen Ehe-Bündniß steht, die unehelichen Kinder kosten so viel Brod, als die ehelichen.
§. 14. Bey dem andern Falle, da sie sich ohne Trauung als öffentliche Ehe-Leute bezeugen, han- deln sie ebenfalls wider Gewissen und ohne Grund, ist gleich die Priesterliche Einsegnung nicht göttli- chen Rechtens, so gehört sie doch mit zur guten Ord- nung, und ein Christ ist dem Gewissen nach verbun- den, aller guten Ordnung um des HErrn willen,
unter-
Von der Verehlichung.
mancherley Unzufriedenheit und Unruhe, der ſie bey einer ordentlichen Ehe entgehen koͤnten. Sie han- deln unvernuͤnfftig, ſie moͤgen nun vor Ehe-Leute angeſehen werden oder nicht. Werden ſie davor angeſehen, wie manche Leute aus ihrer Auffuͤhrung und ehelichen Anſtalten ziemlich erkennen werden, ſo erreichen ſie ja nicht ihren Endzweck, denn ſie wollen nicht davor angeſehen ſeyn. Werden ſie aber nicht davor gehalten, ſo haben ſie von ihrem unkeuſchen Umgang, der auf mancherley Weiſe ausbrechen wird, ſchlechte Ehre, der Unordnung, die bey dergleichen Haußhaltungen mehrentheils vorzugehen pflegt, zu geſchweigen. Sind ſie gleich ihrer Umſtaͤnde wegen vor den Strafen der weltli- chen Obrigkeit geſichert, ſo ſind ſie doch nicht ſicher vor den unglimpflichen Urtheilen, die ihnen andere hinter dem Ruͤcken nachſagen. Sie werden auch bey ihren Haußweſen durch dergleichen Unkeuſch- heits-Buͤndniße ziemlich zuruͤck geſetzt. Eine Maitreſſe koſtet ſo viel zu erhalten, als diejenige, mit der man in einem ordentlichen Ehe-Buͤndniß ſteht, die unehelichen Kinder koſten ſo viel Brod, als die ehelichen.
§. 14. Bey dem andern Falle, da ſie ſich ohne Trauung als oͤffentliche Ehe-Leute bezeugen, han- deln ſie ebenfalls wider Gewiſſen und ohne Grund, iſt gleich die Prieſterliche Einſegnung nicht goͤttli- chen Rechtens, ſo gehoͤrt ſie doch mit zur guten Ord- nung, und ein Chriſt iſt dem Gewiſſen nach verbun- den, aller guten Ordnung um des HErrn willen,
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Von der Verehlichung.
mancherley Unzufriedenheit und Unruhe, der ſie bey
einer ordentlichen Ehe entgehen koͤnten. Sie han-
deln unvernuͤnfftig, ſie moͤgen nun vor Ehe-Leute
angeſehen werden oder nicht. Werden ſie davor
angeſehen, wie manche Leute aus ihrer Auffuͤhrung
und ehelichen Anſtalten ziemlich erkennen werden,
ſo erreichen ſie ja nicht ihren Endzweck, denn ſie
wollen nicht davor angeſehen ſeyn. Werden ſie
aber nicht davor gehalten, ſo haben ſie von ihrem
unkeuſchen Umgang, der auf mancherley Weiſe
ausbrechen wird, ſchlechte Ehre, der Unordnung,
die bey dergleichen Haußhaltungen mehrentheils
vorzugehen pflegt, zu geſchweigen. Sind ſie gleich
ihrer Umſtaͤnde wegen vor den Strafen der weltli-
chen Obrigkeit geſichert, ſo ſind ſie doch nicht ſicher
vor den unglimpflichen Urtheilen, die ihnen andere
hinter dem Ruͤcken nachſagen. Sie werden auch
bey ihren Haußweſen durch dergleichen Unkeuſch-
heits-Buͤndniße ziemlich zuruͤck geſetzt. Eine
Maitreſſe koſtet ſo viel zu erhalten, als diejenige,
mit der man in einem ordentlichen Ehe-Buͤndniß
ſteht, die unehelichen Kinder koſten ſo viel Brod,
als die ehelichen.
§. 14. Bey dem andern Falle, da ſie ſich ohne
Trauung als oͤffentliche Ehe-Leute bezeugen, han-
deln ſie ebenfalls wider Gewiſſen und ohne Grund,
iſt gleich die Prieſterliche Einſegnung nicht goͤttli-
chen Rechtens, ſo gehoͤrt ſie doch mit zur guten Ord-
nung, und ein Chriſt iſt dem Gewiſſen nach verbun-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der Privat-Personen. Berlin, 1728, S. 603. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1728/623>, abgerufen am 20.07.2024.
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