Liebe seiner Anverwandten, und andern guten Freunden an deren Gunst einem etwas gelegen, nicht allein nicht verlustig wird, sondern auch noch wohl gar seine zeitliche Glückseeligkeit um ein gros- ses vermehret, als wenn ein armer Edelmann ein reich Bürger-Mädgen mit dreysig tausend Tha- lern heyrathet. (5) Wenn sie sich bey ihrer Ver- bindung einer stetswährenden Zufriedenheit des Gemüths versprechen können, da sie entweder in den Umständen, daß sie die Urtheile der Läster- Mäuler nicht zu fürchten haben, oder doch versichert sind, daß sie ihnen weder an ihrer äußerlichen Glückseeligkeit, noch an ihrer innerlichen schaden können, und (6) sich eine und die andere Be- schwerlichkeit, die bey dergleichen Heyrathen anzu- treffen, allbereits vorgestellt, und sich darauf ge- fast gemacht; Nachdem nun von diesen angeführ- ten Umständen mehr oder weniger werden zusam- men kommen, nachdem wird auch die Uberzeugung, daß eine solche Heyrath vernünfftig geschlossen, stärcker oder schwächer, und die daraus entstehen- de Glückseeligkeit und Zufriedenheit größer oder geringer seyn.
§. 8. Werden nun einige Heyrathen ungleichen Standes auf eine vernünfftige Weise geschlossen, so müssen nothwendig sich einige Leute, welche sie alle ohn Unterschied mißbilligen, und nicht allein mißbilligen, sondern sie gar ohn allen Unterschied lästern, durchziehen, verfluchen und verdammen, in ihren Urtheilen, so wohl der gesunden Vernunfft
nach,
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Von der Verehlichung.
Liebe ſeiner Anverwandten, und andern guten Freunden an deren Gunſt einem etwas gelegen, nicht allein nicht verluſtig wird, ſondern auch noch wohl gar ſeine zeitliche Gluͤckſeeligkeit um ein groſ- ſes vermehret, als wenn ein armer Edelmann ein reich Buͤrger-Maͤdgen mit dreyſig tauſend Tha- lern heyrathet. (5) Wenn ſie ſich bey ihrer Ver- bindung einer ſtetswaͤhrenden Zufriedenheit des Gemuͤths verſprechen koͤnnen, da ſie entweder in den Umſtaͤnden, daß ſie die Urtheile der Laͤſter- Maͤuler nicht zu fuͤrchten haben, oder doch verſichert ſind, daß ſie ihnen weder an ihrer aͤußerlichen Gluͤckſeeligkeit, noch an ihrer innerlichen ſchaden koͤnnen, und (6) ſich eine und die andere Be- ſchwerlichkeit, die bey dergleichen Heyrathen anzu- treffen, allbereits vorgeſtellt, und ſich darauf ge- faſt gemacht; Nachdem nun von dieſen angefuͤhr- ten Umſtaͤnden mehr oder weniger werden zuſam- men kommen, nachdem wird auch die Uberzeugung, daß eine ſolche Heyrath vernuͤnfftig geſchloſſen, ſtaͤrcker oder ſchwaͤcher, und die daraus entſtehen- de Gluͤckſeeligkeit und Zufriedenheit groͤßer oder geringer ſeyn.
§. 8. Werden nun einige Heyrathen ungleichen Standes auf eine vernuͤnfftige Weiſe geſchloſſen, ſo muͤſſen nothwendig ſich einige Leute, welche ſie alle ohn Unterſchied mißbilligen, und nicht allein mißbilligen, ſondern ſie gar ohn allen Unterſchied laͤſtern, durchziehen, verfluchen und verdammen, in ihren Urtheilen, ſo wohl der geſunden Vernunfft
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Von der Verehlichung.
Liebe ſeiner Anverwandten, und andern guten
Freunden an deren Gunſt einem etwas gelegen,
nicht allein nicht verluſtig wird, ſondern auch noch
wohl gar ſeine zeitliche Gluͤckſeeligkeit um ein groſ-
ſes vermehret, als wenn ein armer Edelmann ein
reich Buͤrger-Maͤdgen mit dreyſig tauſend Tha-
lern heyrathet. (5) Wenn ſie ſich bey ihrer Ver-
bindung einer ſtetswaͤhrenden Zufriedenheit des
Gemuͤths verſprechen koͤnnen, da ſie entweder
in den Umſtaͤnden, daß ſie die Urtheile der Laͤſter-
Maͤuler nicht zu fuͤrchten haben, oder doch verſichert
ſind, daß ſie ihnen weder an ihrer aͤußerlichen
Gluͤckſeeligkeit, noch an ihrer innerlichen ſchaden
koͤnnen, und (6) ſich eine und die andere Be-
ſchwerlichkeit, die bey dergleichen Heyrathen anzu-
treffen, allbereits vorgeſtellt, und ſich darauf ge-
faſt gemacht; Nachdem nun von dieſen angefuͤhr-
ten Umſtaͤnden mehr oder weniger werden zuſam-
men kommen, nachdem wird auch die Uberzeugung,
daß eine ſolche Heyrath vernuͤnfftig geſchloſſen,
ſtaͤrcker oder ſchwaͤcher, und die daraus entſtehen-
de Gluͤckſeeligkeit und Zufriedenheit groͤßer oder
geringer ſeyn.
§. 8. Werden nun einige Heyrathen ungleichen
Standes auf eine vernuͤnfftige Weiſe geſchloſſen,
ſo muͤſſen nothwendig ſich einige Leute, welche ſie
alle ohn Unterſchied mißbilligen, und nicht allein
mißbilligen, ſondern ſie gar ohn allen Unterſchied
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der Privat-Personen. Berlin, 1728, S. 595. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1728/615>, abgerufen am 20.07.2024.
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