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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der Privat-Personen. Berlin, 1728.

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II. Theil. XIV. Capitul.
zulegen hat, und bey hartnäckigten und gottlosen
Gemüthern sich hierdurch wohl gar Leib- und Le-
bens-Gefahr über den Halß ziehen könne.

§. 19. Einige vornehme Herren, zumahl die ein
hohes Alter auf sich haben, lassen ihre Reise-Ca-
ross
en bißweilen so aptiren, daß sie alles was zur
Leibes Nahrung und Nothdurfft gehöret, auf den-
selben bey sich führen; Jhr Character und ihre
Jahre ertheilen ihnen in diesen und andern Stü-
cken mehr alle Freyheit, ohne daß andere sich
hierum zu bekümmern oder darüber zu urtheilen
haben. Wenn aber ein junger Cavalier, der
nicht weiter als eine bloße Privat-Person anzuse-
hen wäre, eine allzuzärtliche und eigensinnige Com-
modit
ät beobachten, und ihnen hierinnen nachah-
men wolte, zumahl wenn seine Reisen, die er zu
thun hätte, nicht allzu beschwerlich wären, so würde
er sich bey vielen Leuten dieser wegen mancherley
Critiquen zuziehen.

§. 20. Viel junge Herren sind große Liebhaber
von Hunden, und führen dieselben allenthalben bey
sich herum. Nun gehört dieses wohl unter die gleich-
gültigen Sachen, und wer auf seinem Ritter-Gute
oder zu Hause ist, kan es damit halten, wie er will;
wer sie aber auf Reisen und an fremden Orten mit
sich herum schlept, hat bißweilen eine und die andere
Verdrüßlichkeit davon zu gewarten. Jst der Hund
seinem Herrn getreu, so wird er ihm allenthalben
verfolgen, und in alle Zimmer und Gärten mit ihm
gehen wollen, deren Besitzer doch diese Thiere an

diesen

II. Theil. XIV. Capitul.
zulegen hat, und bey hartnaͤckigten und gottloſen
Gemuͤthern ſich hierdurch wohl gar Leib- und Le-
bens-Gefahr uͤber den Halß ziehen koͤnne.

§. 19. Einige vornehme Herren, zumahl die ein
hohes Alter auf ſich haben, laſſen ihre Reiſe-Ca-
roſſ
en bißweilen ſo aptiren, daß ſie alles was zur
Leibes Nahrung und Nothdurfft gehoͤret, auf den-
ſelben bey ſich fuͤhren; Jhr Character und ihre
Jahre ertheilen ihnen in dieſen und andern Stuͤ-
cken mehr alle Freyheit, ohne daß andere ſich
hierum zu bekuͤmmern oder daruͤber zu urtheilen
haben. Wenn aber ein junger Cavalier, der
nicht weiter als eine bloße Privat-Perſon anzuſe-
hen waͤre, eine allzuzaͤrtliche und eigenſinnige Com-
modit
aͤt beobachten, und ihnen hierinnen nachah-
men wolte, zumahl wenn ſeine Reiſen, die er zu
thun haͤtte, nicht allzu beſchwerlich waͤren, ſo wuͤrde
er ſich bey vielen Leuten dieſer wegen mancherley
Critiquen zuziehen.

§. 20. Viel junge Herren ſind große Liebhaber
von Hunden, und fuͤhren dieſelben allenthalben bey
ſich herum. Nun gehoͤrt dieſes wohl unter die gleich-
guͤltigen Sachen, und wer auf ſeinem Ritter-Gute
oder zu Hauſe iſt, kan es damit halten, wie er will;
wer ſie aber auf Reiſen und an fremden Orten mit
ſich herum ſchlept, hat bißweilen eine und die andere
Verdruͤßlichkeit davon zu gewarten. Jſt der Hund
ſeinem Herrn getreu, ſo wird er ihm allenthalben
verfolgen, und in alle Zimmer und Gaͤrten mit ihm
gehen wollen, deren Beſitzer doch dieſe Thiere an

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[586/0606] II. Theil. XIV. Capitul. zulegen hat, und bey hartnaͤckigten und gottloſen Gemuͤthern ſich hierdurch wohl gar Leib- und Le- bens-Gefahr uͤber den Halß ziehen koͤnne. §. 19. Einige vornehme Herren, zumahl die ein hohes Alter auf ſich haben, laſſen ihre Reiſe-Ca- roſſen bißweilen ſo aptiren, daß ſie alles was zur Leibes Nahrung und Nothdurfft gehoͤret, auf den- ſelben bey ſich fuͤhren; Jhr Character und ihre Jahre ertheilen ihnen in dieſen und andern Stuͤ- cken mehr alle Freyheit, ohne daß andere ſich hierum zu bekuͤmmern oder daruͤber zu urtheilen haben. Wenn aber ein junger Cavalier, der nicht weiter als eine bloße Privat-Perſon anzuſe- hen waͤre, eine allzuzaͤrtliche und eigenſinnige Com- moditaͤt beobachten, und ihnen hierinnen nachah- men wolte, zumahl wenn ſeine Reiſen, die er zu thun haͤtte, nicht allzu beſchwerlich waͤren, ſo wuͤrde er ſich bey vielen Leuten dieſer wegen mancherley Critiquen zuziehen. §. 20. Viel junge Herren ſind große Liebhaber von Hunden, und fuͤhren dieſelben allenthalben bey ſich herum. Nun gehoͤrt dieſes wohl unter die gleich- guͤltigen Sachen, und wer auf ſeinem Ritter-Gute oder zu Hauſe iſt, kan es damit halten, wie er will; wer ſie aber auf Reiſen und an fremden Orten mit ſich herum ſchlept, hat bißweilen eine und die andere Verdruͤßlichkeit davon zu gewarten. Jſt der Hund ſeinem Herrn getreu, ſo wird er ihm allenthalben verfolgen, und in alle Zimmer und Gaͤrten mit ihm gehen wollen, deren Beſitzer doch dieſe Thiere an dieſen

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Zitationshilfe: Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der Privat-Personen. Berlin, 1728, S. 586. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1728/606>, abgerufen am 22.11.2024.