seyn. Diese Cabinetter werden von außen und inwendig, an Thüren, Fenstern, Decken, Fuß- Böden und Wänden mit besonderer Mahlerey, Schnitzwerck und lacquirten Zeuge versehen, da- mit alles darinnen harmonire. Die Stellagen, Schräncke und andere Behältniße, in denen die ra- ren Stücke verwahret werden, müssen ebenfalls mit den übrigen wohl correspondiren. Die sehr kleinen und kostbaren Sachen, die etwan von manchem, dem man es nicht zutraut, und den man des Hin- einführens würdiget, weggenommen werden kön- ten, sind in gläsernen Schräncken zu verwahren und zu verschlüßen. Jm übrigen sind die allgemei- nen Regeln, die ich in diesem Capitul vorgebracht, auch hier wieder anzubringen.
§. 33. Es ist eine wunderliche Sache, daß viele von uns Teutschen aus blosser Liebe zu ausländi- schen Sachen, und da es unsrer Landes-Art gar nicht gemäß ist, die Camine den Oefen vorziehen, und solche auf das zierlichste mit Spiegeln, Ge- mählden, Statuen, Marmorsteinern Pfeilern und Tafeln ausputzen. Daß diese Camine den Ge- mächern ein besser Ansehen zuwege bringen, als die töpffernen oder eisernen Oefen, die bey unsern Vor- fahren gebräuchlich gewesen ist wohl gewiß; nach- dem aber unsre Teutschen von ein 30 biß 50 Jah- ren her angefangen auch bey den Oefen trefflich zu raffiniren, und ihnen nach den Regeln der Archi- tectur einen guten Wohlstand zuwege zu bringen, man auch solche mit meßingen Seulen, Besetzung
kleiner
II. Theil. XII. Capitul.
ſeyn. Dieſe Cabinetter werden von außen und inwendig, an Thuͤren, Fenſtern, Decken, Fuß- Boͤden und Waͤnden mit beſonderer Mahlerey, Schnitzwerck und lacquirten Zeuge verſehen, da- mit alles darinnen harmonire. Die Stellagen, Schraͤncke und andere Behaͤltniße, in denen die ra- ren Stuͤcke verwahret werden, muͤſſen ebenfalls mit den uͤbrigen wohl correſpondiren. Die ſehr kleinen und koſtbaren Sachen, die etwan von manchem, dem man es nicht zutraut, und den man des Hin- einfuͤhrens wuͤrdiget, weggenommen werden koͤn- ten, ſind in glaͤſernen Schraͤncken zu verwahren und zu verſchluͤßen. Jm uͤbrigen ſind die allgemei- nen Regeln, die ich in dieſem Capitul vorgebracht, auch hier wieder anzubringen.
§. 33. Es iſt eine wunderliche Sache, daß viele von uns Teutſchen aus bloſſer Liebe zu auslaͤndi- ſchen Sachen, und da es unſrer Landes-Art gar nicht gemaͤß iſt, die Camine den Oefen vorziehen, und ſolche auf das zierlichſte mit Spiegeln, Ge- maͤhlden, Statuen, Marmorſteinern Pfeilern und Tafeln ausputzen. Daß dieſe Camine den Ge- maͤchern ein beſſer Anſehen zuwege bringen, als die toͤpffernen oder eiſernen Oefen, die bey unſern Vor- fahren gebraͤuchlich geweſen iſt wohl gewiß; nach- dem aber unſre Teutſchen von ein 30 biß 50 Jah- ren her angefangen auch bey den Oefen trefflich zu raffiniren, und ihnen nach den Regeln der Archi- tectur einen guten Wohlſtand zuwege zu bringen, man auch ſolche mit meßingen Seulen, Beſetzung
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II. Theil. XII. Capitul.
ſeyn. Dieſe Cabinetter werden von außen und
inwendig, an Thuͤren, Fenſtern, Decken, Fuß-
Boͤden und Waͤnden mit beſonderer Mahlerey,
Schnitzwerck und lacquirten Zeuge verſehen, da-
mit alles darinnen harmonire. Die Stellagen,
Schraͤncke und andere Behaͤltniße, in denen die ra-
ren Stuͤcke verwahret werden, muͤſſen ebenfalls mit
den uͤbrigen wohl correſpondiren. Die ſehr kleinen
und koſtbaren Sachen, die etwan von manchem,
dem man es nicht zutraut, und den man des Hin-
einfuͤhrens wuͤrdiget, weggenommen werden koͤn-
ten, ſind in glaͤſernen Schraͤncken zu verwahren
und zu verſchluͤßen. Jm uͤbrigen ſind die allgemei-
nen Regeln, die ich in dieſem Capitul vorgebracht,
auch hier wieder anzubringen.
§. 33. Es iſt eine wunderliche Sache, daß viele
von uns Teutſchen aus bloſſer Liebe zu auslaͤndi-
ſchen Sachen, und da es unſrer Landes-Art gar
nicht gemaͤß iſt, die Camine den Oefen vorziehen,
und ſolche auf das zierlichſte mit Spiegeln, Ge-
maͤhlden, Statuen, Marmorſteinern Pfeilern und
Tafeln ausputzen. Daß dieſe Camine den Ge-
maͤchern ein beſſer Anſehen zuwege bringen, als die
toͤpffernen oder eiſernen Oefen, die bey unſern Vor-
fahren gebraͤuchlich geweſen iſt wohl gewiß; nach-
dem aber unſre Teutſchen von ein 30 biß 50 Jah-
ren her angefangen auch bey den Oefen trefflich zu
raffiniren, und ihnen nach den Regeln der Archi-
tectur einen guten Wohlſtand zuwege zu bringen,
man auch ſolche mit meßingen Seulen, Beſetzung
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der Privat-Personen. Berlin, 1728, S. 538. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1728/558>, abgerufen am 22.11.2024.
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